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Ausschreibungsdetails

Web-TV, Untertitelung, Gebärdensprachdolmetschung (ZT6-1133-2020-052-16-IK6)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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15.05.2020 (letzte Änderung am 10.06.2020)

30.06.2020 12:00

30.06.2020 12:00

ZT6-1133-2020-052-16-IK6

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

10.06.2020 14:25

2020/S 095-227150

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Web-TV, Untertitelung, Gebärdensprachdolmetschung

ZT6-1133-2020-052-16-IK6

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen (64228000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens inklusive Hosting sowie Untertitelung und Deutsche Gebärdensprachdolmetschung

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Liegenschaften des Auftragnehmers

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist:

- Übernahme und Betrieb des Web-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens einschließlich Hosting

- ein barrierefreier Informationsservice für Menschen mit Hörbehinderung:

o Untertitelung live und on Demand aller Übertragungen des Parlamentsfernsehens

o Deutsche Gebärdensprachdolmetschung (DGS) von Plenardebatten, Sondersitzungen, Sonderveranstaltungen, ausgewählten Ausschusssitzungen und Eigenproduktionen des Deutschen Bundestages als Livestream mit zuschaltbaren Untertiteln und als Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS-Videos) mit zuschaltbaren Untertiteln.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.02.2021

31.01.2023

Der Leistungszeitraum beginnt am 1. Februar 2021. Der Vertrag endet am 31. Januar 2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die AG hat die Option, den Vertrag dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januar 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der

Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des

Angebotsvordrucks).

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2

des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von

Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für

den/die Unterauftragnehmer.

- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen

betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz

muss jeweils mindestens 1.000.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser

Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens

2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden)

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der

Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der

Bietergemeinschaft vorzulegen.

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:

Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für

den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem

Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

30.06.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.08.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

30.06.2020

13:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Im Rahmen der Auswertung der Angebote wird eine Testellung beim Bieter durchgeführt. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres ist Ziffer 10

der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

10.06.2020



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