Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Web-TV, Untertitelung, Gebärdensprachdolmetschung
ZT6-1133-2020-052-16-IK6
Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen (64228000)
Dienstleistungen
Übernahme und Betrieb des Web-TV-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens inklusive Hosting sowie Untertitelung und Deutsche Gebärdensprachdolmetschung
Berlin (DE300)
Liegenschaften des Auftragnehmers
Vertragsgegenstand ist:
- Übernahme und Betrieb des Web-Streaming-Dienstes des Parlamentsfernsehens einschließlich Hosting
- ein barrierefreier Informationsservice für Menschen mit Hörbehinderung:
o Untertitelung live und on Demand aller Übertragungen des Parlamentsfernsehens
o Deutsche Gebärdensprachdolmetschung (DGS) von Plenardebatten, Sondersitzungen, Sonderveranstaltungen, ausgewählten Ausschusssitzungen und Eigenproduktionen des Deutschen Bundestages als Livestream mit zuschaltbaren Untertiteln und als Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS-Videos) mit zuschaltbaren Untertiteln.
01.02.2021
31.01.2023
Der Leistungszeitraum beginnt am 1. Februar 2021. Der Vertrag endet am 31. Januar 2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die AG hat die Option, den Vertrag dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januar 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen
betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz
muss jeweils mindestens 1.000.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser
Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden)
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
30.06.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2020
30.06.2020
13:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Im Rahmen der Auswertung der Angebote wird eine Testellung beim Bieter durchgeführt. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres ist Ziffer 10
der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
10.06.2020