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Ausschreibungsdetails

Wiesbaden, Neuerrichtung Agentur für Arbeit (154343-1)

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13.05.2020

13.06.2020 23:59

154343-1

BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH

13.05.2020 01:00

2020/S 093-222313

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift:Lina-Ammon-Str. 9
Postleitzahl:90471
Ort:Nürnberg
NUTS:Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 91198872-954
Fax:+49 91198872-909
Hauptadresse: http://bi-management.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :

http://evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Wiesbaden, Neuerrichtung Agentur für Arbeit

154343-1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Planerleistungen für Neuerrichtung Agentur für Arbeit Wiesbaden

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

6.000.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)

Wiesbaden

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, im Stadtgebiet der Stadt Wiesbaden ein Agenturgebäude mit Tiefgarage neu zu errichten.

Hierfür sollen für ca. 208 Mitarbeiter der BA kosteneffiziente, zukunftsfähige und nachhaltige Büroflächen auf einem bereits definierten Areal im Stadtgebiet Wiesbaden errichtet werden.

Mit der Errichtung soll zudem das Konzept und die Zielvorstellung einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung in bestmöglicher Weise umsetzt werden.

Die BGF nach DIN 277 beträgt insgesamt ca. 9.500 m² (inkl. Tiefgarage)

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.10.2020

30.12.2024

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der bekannt gemachten Kriterien. Die Bewertungsmatrix, anhand derer die genaue Bewertung ersichtlich ist, wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen und einer Bewerberinformation an die interessierten Bewerber übersandt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis einer aktuellen, gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über 1.500.000 EUR, für Sachschäden über 500.000 EUR.

1. Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen.

2. Eigenerklärung zu § 73 Abs.3 VgV i.V.m.§ 46 Abs.2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen.

3. Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 Nr.1 -10 GWB.

4. Eigenerklärung zu § 123 Abs.4 Nr. 1 GWB.

5. Eigenerklärung zu § 124 Abs.1 Nr.1 GWB.

6. Eigenerklärung zu § 124 Abs.1 Nr.2 GWB.

7. Eigenerklärung zu § 124 Abs.1 Nr.3 GWB

8. Eigenerklärung, sich im Auftragsfall zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.

9. Nachweis nach § 44 VgV bzgl. Bauvorlageberechtigung: Nachweis der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach jeweiligem Kammergesetz über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder Führungskräfte des Unternehmens.

10. Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 Abs.4 Nr.4 VgV durch Erklärung über

• Den Gesamtumsatz und

• Den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.

Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 2-9 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Werts des Erbringungszeitpunkts, des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs.3 Nr.1 VgV). Wert- und Erbringungszeitraum müssten als Soll-Ist Vergleich dargestellt werden. Gewertet werden maximal drei Referenzen.

2. Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs.3 Nr.8 VgV), gegliedert nach Berufsgruppen, Angestellte und freie Mitarbeiter getrennt.

3. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (§ 46 Abs.3 Nr.2 VgV).

Benennung der hierfür vorgesehenen technischen Fachkräfte und Aufzeigen der Organisationsstruktur, in die die technischen Fachkräfte integriert sind.

Benennung der Qualifikation und Berufserfahrung.

4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Art. 46 Abs.3 Nr.3 VgV). Die Darstellung kann auch gemäß § 49 Abs.1 VgV durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.

5. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, Art. 46 Abs.3 Nr.6 VgV.

6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.

Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften können die unter den Ziffern 1-7 genannten Anforderungen von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaats zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" und/oder "Ingenieur" berechtigt sind und die

uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung besitzen bzw. diese durch einen verantwortlichen Partner/ eine verantwortliche Partnerin erbringen können.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.06.2020

23:59

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

29.06.2020

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.09.2020

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt; Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angabe zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2. § 134 Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.05.2020



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