Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deIm Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
http://evergabe-online.deEinrichtung des öffentlichen Rechts
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Wiesbaden, Neuerrichtung Agentur für Arbeit
154343-1
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Dienstleistungen
Planerleistungen für Neuerrichtung Agentur für Arbeit Wiesbaden
6.000.000,00
EUR Euro
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Wiesbaden
Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, im Stadtgebiet der Stadt Wiesbaden ein Agenturgebäude mit Tiefgarage neu zu errichten.
Hierfür sollen für ca. 208 Mitarbeiter der BA kosteneffiziente, zukunftsfähige und nachhaltige Büroflächen auf einem bereits definierten Areal im Stadtgebiet Wiesbaden errichtet werden.
Mit der Errichtung soll zudem das Konzept und die Zielvorstellung einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung in bestmöglicher Weise umsetzt werden.
Die BGF nach DIN 277 beträgt insgesamt ca. 9.500 m² (inkl. Tiefgarage)
01.10.2020
30.12.2024
3
5
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der bekannt gemachten Kriterien. Die Bewertungsmatrix, anhand derer die genaue Bewertung ersichtlich ist, wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen und einer Bewerberinformation an die interessierten Bewerber übersandt.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer aktuellen, gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über 1.500.000 EUR, für Sachschäden über 500.000 EUR.
1. Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen.
2. Eigenerklärung zu § 73 Abs.3 VgV i.V.m.§ 46 Abs.2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen.
3. Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 Nr.1 -10 GWB.
4. Eigenerklärung zu § 123 Abs.4 Nr. 1 GWB.
5. Eigenerklärung zu § 124 Abs.1 Nr.1 GWB.
6. Eigenerklärung zu § 124 Abs.1 Nr.2 GWB.
7. Eigenerklärung zu § 124 Abs.1 Nr.3 GWB
8. Eigenerklärung, sich im Auftragsfall zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.
9. Nachweis nach § 44 VgV bzgl. Bauvorlageberechtigung: Nachweis der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach jeweiligem Kammergesetz über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder Führungskräfte des Unternehmens.
10. Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 Abs.4 Nr.4 VgV durch Erklärung über
• Den Gesamtumsatz und
• Den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 2-9 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
1. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Werts des Erbringungszeitpunkts, des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs.3 Nr.1 VgV). Wert- und Erbringungszeitraum müssten als Soll-Ist Vergleich dargestellt werden. Gewertet werden maximal drei Referenzen.
2. Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs.3 Nr.8 VgV), gegliedert nach Berufsgruppen, Angestellte und freie Mitarbeiter getrennt.
3. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (§ 46 Abs.3 Nr.2 VgV).
Benennung der hierfür vorgesehenen technischen Fachkräfte und Aufzeigen der Organisationsstruktur, in die die technischen Fachkräfte integriert sind.
Benennung der Qualifikation und Berufserfahrung.
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Art. 46 Abs.3 Nr.3 VgV). Die Darstellung kann auch gemäß § 49 Abs.1 VgV durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.
5. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, Art. 46 Abs.3 Nr.6 VgV.
6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften können die unter den Ziffern 1-7 genannten Anforderungen von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaats zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" und/oder "Ingenieur" berechtigt sind und die
uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung besitzen bzw. diese durch einen verantwortlichen Partner/ eine verantwortliche Partnerin erbringen können.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
13.06.2020
23:59
29.06.2020
- Deutsch (DE)
30.09.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Genaue Angabe zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2. § 134 Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt.
11.05.2020