Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Transportkisten aus Kunststoff
B 16.14 - 8019/18/VV : 3
Kisten (44619100)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportkisten aus Kunststoff.
DEUTSCHLAND (DE)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportkisten aus Kunststoff.
Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung beträgt 4.224 Stück Transportkisten aus Kunststoff.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag zweimal um je 12 Monate zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird.
ja
Siehe II.2.7)
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Hersteller der angebotenen Produkte muss ein Qualitätssicherungssystem (z.B. gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
Bitte reichen Sie mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum bestehenden Qualitätssicherungssystem ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.06.2020
11:30
- Deutsch (DE)
04.09.2020
23.06.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
• Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen
und dem Angebot beizufügen.
• Nachweise und Erklärungen zur Leistung/Leistungsfähigkeit
- Dem Angebot sind technische Produktbeschreibungen beizufügen, aus der die Art und Ausführung der angebotenen Artikel eindeutig und nachvollziehbar hervorgeht. Die Produktbeschreibungen müssen eine aussagekräftige bildliche Darstellung (z. B. Foto oder technische Zeichnung) der angebotenen Produkte enthalten.
- Anlage "Katalogdaten"
• Mustervorstellungen / Tests
Die Vergabestelle behält sich vor, gegebenenfalls vor Zuschlagserteilung mindestens 3 Muster der angebotenen Transportkisten des potentiell wirtschaftlichsten Angebots zur Verifikation der angebotenen Leistung hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der Funktion, der fachgerechten Ausführung, der Verarbeitung, der Kennzeichnung und der Abmessungen, zu prüfen. Hierfür hat der Bieter auf Anforderung binnen 21 Tagen die Muster zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Siehe Anlage "Hinweise besondere Bewerbungsbedingungen" Absatz 3.8.3.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
11.05.2020