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Ausschreibungsdetails

Lieferung von bis zu 150 Tonnen Feinsilber

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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08.05.2020

11.06.2020 12:00

11.06.2020 12:00

Z I 5-X-193/20

Bundesverwaltungsamt

28.05.2020 11:55

2020/S 091-216332

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert oder Vertreter im Amt
Telefon: +49 30-1870301398
Fax: +49 30-1870301645
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lieferung von bis zu 150 Tonnen Feinsilber

Z I 5-X-193/20

II.1.2)
CPV-Code

Silber (14523300)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferung von bis zu zu 150 Tonnen Feinsilber (jeweils 75 Tonnen Mindest- und Optionsmenge). Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Silber (14523300)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

(Bundesrepublik Deutschland), alternativ Wien (Österreich)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Lieferung von bis zu 75 Tonnen (Optionsmenge), in Form von good-delivery-Barren mit einem Feingehalt

von 999,0 Anteile je 1 000 Anteile (zu je ca. 1 000 Unzen; entspricht ca. 31,1 Kilogramm) oder in Form von Silbergranalien mit einem Feingehalt von 999,9 Anteile je 1 000 Anteile oder in Form einer kontotechnischen Abwicklung (Übertragung auf das Konto des Rondenherstellers; die Daten des Rondenherstellers

sind vom Auftragnehmer nach Auftragsvergabe bei Auftraggeber zu erfragen) je nach Wunsch des Silbermünzrondenherstellers (soweit möglich).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

15.08.2020

30.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Lieferung von bis zu 75 Tonnen (Optionsmenge), in Form von good-delivery-Barren mit einem Feingehalt von 999,0 Anteile je 1 000 Anteile (zu je ca. 1 000 Unzen; entspricht ca. 31,1 Kilogramm) oder in Form von Silbergranalien mit einem Feingehalt von 999,9 Anteile je 1 000 Anteile oder in Form einer kontotechnischen Abwicklung (Übertragung auf das Konto des Rondenherstellers; die Daten des Rondenherstellers

sind vom Auftragnehmer nach Auftragsvergabe bei Auftraggeber zu erfragen) je nach Wunsch des Silbermünzrondenherstellers (soweit möglich).

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.

2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5

der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem

Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats

des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.

Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.

3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine

Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) bzw. sollen andere Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung

• Aktuelle Bankauskunft zum Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse, ausgestellt von der Bank

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Feinsilber.

• Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Feinsilber

• Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2020) in Kopie

• Der Auftraggeber behält sich die Vorlage eines Musters vor

• Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung)

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen

- Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

11.06.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.07.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.06.2020

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1. Es ist erforderlich, sich unter Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de unter Angabe Ihres Firmennamens und Benennung eines Ansprechpartners bzw. Vertreters im Vergabeverfahren, einschließlich dessen Kontaktdaten, zu registrieren.

2. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mailadresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.

3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV).Im FAll der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.

4. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen, alle Seiten sind zu paraphieren.

5. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

6. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.05.2020



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