Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Ethical Wall-Lizenzen einschl. Support
ZIB 13.12 - 9980/19/VV : 2
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Ethical Wall Lizenzen des Herstellers Verint einschl. Support
Beratung im Bereich Software-Integration (72227000)
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Frankfurt am Main
Für das ITZBund werden zunächst 60.000 Lizenzen einschließlich Support für 4 Jahre benötigt. Darüber hinaus sollen zudem die Option zum Abruf von weiteren 200.000 Lizenzen einschließlich Support sowie von 120 Tagen OnSite-Support und 8 Workshops vereinbart werden. Für die optional abrufbaren Leistungen soll keine Abnahmeverpflichtung bestehen.
Preis
2.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht.
ja
Es soll die Option zum Abruf von weiteren 200.000 Lizenzen einschließlich Support sowie von 120 Tagen OnSite-Support und 8 Workshops vereinbart werden. Für die optional abrufbaren Leistungen soll keine Abnahmeverpflichtung bestehen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der
Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in
der Sparte "Verkauf von Software und Erbringung von ITDienstleistungen"
anzugeben.
Der Mindestjahresumsatz in der Sparte "Verkauf von Software und Erbringung von IT-Dienstleistungen" muss 1.000.000,00 € betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Da eine Vorinformation veröffentlicht wurde (siehe IV.2.1)) wird die Frist zum Eingang von Angeboten gemäß § 38 Abs. 3 VgV verkürzt.
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2020/S 051-120397
25.05.2020
11:30
- Deutsch (DE)
24.07.2020
25.05.2020
11:45
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Bedarfsträger:
- Informationstechnikzentrum Bund
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
06.05.2020