Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Reis und Hülsenfrüchten
214-02.05-20.0066-20-I-F
Feldfrüchte und Erzeugnisse des Erwerbsgartenbaus (03110000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Reis und Hülsenfrüchten.
DEUTSCHLAND (DE)
Erfüllungsort für die Lieferung ist das jeweilige Lager des Auftraggebers.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Festlegung von allgemeinen Bedingungen für nachfolgende Einzelaufträge zum Kauf von Reis und Hülsenfrüchten im Rahmen der Nationalen Vorratshaltung. Der Auftraggeber schließt die Rahmenvereinbarung nach Möglichkeit mit mehreren Auftragnehmern.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel sowie entsprechender Warenqualitäten auf dem Markt ist beabsichtigt, folgende Gesamtmengen zu kaufen:
2020/21: 5.500 Tonnen Langkornreis B
2020/21: 5.500 Tonnen Mittelkornreis und/oder Langkornreis A
2020/21: 1.000 Tonnen Erbsen
2020/21: 2.000 Tonnen Linsen
2021/22: 7.000 Tonnen Langkornreis B
2021/22: 4.000 Tonnen Mittelkornreis und/oder Langkornreis A
2021/22: 2.000 Tonnen Erbsen
2021/22: 3.000 Tonnen Linsen
2022/23: 7.000 Tonnen Langkornreis B
2022/23: 6.500 Tonnen Mittelkornreis und/oder Langkornreis A
2022/23: 2.000 Tonnen Erbsen
2022/23: 4.500 Tonnen Linsen
2023/24: 5.000 Tonnen Langkornreis B
2023/24: 5.500 Tonnen Mittelkornreis und/oder Langkornreis A
2023/24: 4.000 Tonnen Erbsen
2023/24: 2.500 Tonnen Linsen
Die Mengen- und Zeitangaben sind unverbindlich; sie werden vom Auftraggeber nicht garantiert. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages.
01.08.2020
31.07.2024
nein
nein
Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit allen Bietern abzuschließen, die ein formal und materiell ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben.
Für die Angebotsaufforderung (2. Stufe) ist der niedrigste Preis das einzige Zuschlagskriterium.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter hat mit dem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass er die Erlaubnis zur Berufsausübung besitzt (beispielsweise durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges). Ausländische Anbieter können statt des Registerauszuges gleichwertige Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden des Herkunftslandes vorlegen. Registerauszüge dürfen bei Eingang nicht älter als neun Monate sein.
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist eine Liste der mindestens sieben wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten vergleichbaren Lieferungen vorzulegen. Es werden auch Referenzen zu vergleichbaren Lieferungen berücksichtigt (auch hinsichtlich der Erreichung der in Satz 1 genannten Mindestzahl), die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Anzugeben sind die Liefermenge, die Warenart, der Lieferzeitpunkt sowie der private Empfänger oder öffentliche Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
09.06.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.07.2020
09.06.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot hat der Bieter, zusätzlich zu den im Abschnitt III.1) beschriebenen Nachweisen/Erklärungen, die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Angebotsbestätigung in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Hinweis: Aufgrund technischer Vorgaben ist die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" Bestandteil der Vergabeunterlagen. Diese Datei ist für die Angebotsabgabe nicht erforderlich.
D)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
04.05.2020