Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=325761Andere: Kommunaler Eigenbetrieb
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb - Verwertung von Bioabfällen
SAB 66/20
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
Dienstleistungen
Dier Auftrag umfasst die Übernahme und Verwertung der Bioabfälle der Landeshauptstadt Magdeburg
Transport von Haushaltsabfällen (90512000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Übernahme von jährlich ca. 10.000 t Bioabfällen an einer vom Bieter zu stellenden Übergabestelle sowie Verwertung der Bioabfälle. Im ersten Leistungsjahr ist eine rein stoffliche Verwertung der Bioabfälle zulässig. Spätestens ab dem zweiten Leistungsjahr ist eine Verwertung in einer Vergärungsanlage mit anschließender Kompostierung vorgeschrieben.
01.01.2021
31.12.2023
siehe Vergabeunterlagen
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften
BB1 Unternehmensbeschreibung
Es ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Es ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Verwertung (Vergärung und Kompostierung) ganz oder teilweise übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 (Vergabeunterlagen) einreichen.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2017-2019 sowie Angabe des Mittelwertes im Angabezeitraum
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen - Behandlung bzw. Verwertung von Bioabfällen der Jahre 2017-2019 sowie Angabe des Mittelwertes im Angabezeitraum
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für folgende Unterauftragnehmer auszufüllen:
Unterauftragnehmer, welche die Verwertung (Vergärung und Kompostierung) ganz oder teilweise übernehmen sollen (nur BL 1 und BL 2).
Unterauftragnehmer, welche Transporte ganz oder teilweise übernehmen sollen (nur BL 3).
Unterauftragnehmer, welche die Übergabestelle betreiben (nur BL 4).
Sollte ein Bieter keine Nachweise in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Nachweise des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 (Vergabeunterlagen) einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten) für den Abfallschlüssel 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle (hier getrennt erfasste Bioabfälle);
Bei ausländischen Bietern: gleichwertiger Nachweis zur Qualitätssicherung;
Sofern der Bieter (Unterauftragnehmer) der Betreiber der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Vergärungs- oder Kompostierungsanlage) ist, ist der Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Genehmigung, dass die Anlage(n) für die Behandlung des Bioabfalls zugelassen ist (sind), ist auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für im Bau befindliche Anlagen, für die noch keine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb vorliegt, sind die Genehmigung, eine Erklärung, wie der Bieter die Inbetriebnahme bis zum Leistungsbeginn absichern will sowie eine Angabe zum vorgesehenen Zertifizierungszeitpunkt, mit dem Angebot abzugeben.
BL 2 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen)
Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Anlagen, bei denen Anerkennungsverfahren noch nicht beendet sind, haben in geeigneter Form nachzuweisen, dass sie an einem Verfahren zur Gütesicherung teilnehmen, z. B. durch die Vorlage eines Antrages auf Gütesicherung bei einer Gütegemeinschaft nach § 11 Abs. 3 BioAbfV.
BL 3 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen
Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung);
Bei ausländischen Bietern: gleichwertiger Nachweis als Anlage.
BL 4 Qualitätssicherung für Bieter/Unterauftragnehmer, welche die Übergabestelle betreiben sollen
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter/ Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit für den Abfallschlüssel 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle (hier getrennt erfasste Bioabfälle):
Bei ausländischen Bietern: gleichwertiger Nachweis
BL 5 Referenzen (mindestens eine Referenz)
Der Bieter hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Behandlung von Bioabfällen), die in den letzten 3 Jahren erbracht wurde, anzugeben. Es steht ihm frei, weitere Referenzen (ggf. auf gesonderter Anlage) anzugeben.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.07.2020
10:00
- Deutsch (DE)
16.11.2020
14.07.2020
10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zu I.3) Kommunikation: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei www.evergabe-online.de für diese Ausschreibung registrieren. Der gesamte Schriftverkehr zum Vergabeverfahren wird über die o. g. Vergabeplattform geführt. Ohne Registrierung und Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren über die Vergabeplattform erfolgt keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Nachrichten des Auftraggebers (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen oder Beantwortung von Bewerber-/ Bieterfragen).
Unterbleibt die Registrierung, trägt allein der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage bzw. ohne Berücksichtigung von Bieterinformationen einzureichen.
zu III.1): Weitere Nachweise gefordert für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleiher (siehe Vergabeunterlagen Kap. 5).
zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
10.06.2020