Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=325715Andere: GmbH
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
WKE BV Bettenhaus VE703Ultraschallgerät (LV 2)
445.01-703-LV2-Ultraschallgerät
Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung (33112000)
Lieferauftrag
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Lieferung von Ultraschallgeräten für ein Krankenhaus
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Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
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1 Stk Ultraschallgerät, internistisch
1 Stk Ultraschallgerät, mobil
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Ultraschall-Scanner (33112300)
Ultraschallausrüstung für diagnostische Zwecke (33124120)
Saale-Holzland-Kreis (DEG0J)
Waldklinikum Eisenberg, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
siehe vorstehend unter II.1.4)
Preis
15.06.2020
28.08.2020
nein
nein
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Betreffend II.2.5):
Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
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Bei der unter II.2.7) angegebenen Spanne handelt es sich um den voraussichtlichen Realisierungszeitraum. Die konkreten Leistungstermine sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Nachweis eines vergleichbaren Umsatzes gemäß § 45 Abs. 1 VgV durch Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren“)
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Nachweis der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Formblatt „Ergänzende Vertragsbedingungenzur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen … “)
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Nachweis über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt „ErgänzendeVertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit …“)
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Nachweis der Einhaltung der Erfordernisse nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (siehe Formblatt „ErgänzendeVertragsbedingungen zu §§ …“)
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bei Nachunternehmereinsatz:
Nachweis des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen(siehe Formblatt „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen …“)
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bei Nachunternehmereinsatz:
Nachweis des Nachunternehmers über die Einhaltung der Tariftreue undEntgeltgleicheit (siehe Formblatt „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit …“)
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Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i. S. d. § 48 VgV (siehe Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren“)
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Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern etc. i.S. d. § 128 GWB (siehe Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren“)
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Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, dass vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt wurden, durch Angabe über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren“)
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Nachweis gemäß§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zurVerfügung stehen, durch Angabe zu Arbeitskräften (siehe Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren“)
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Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
01.06.2020
10:00
- Deutsch (DE)
01.07.2020
01.06.2020
10:05
Waldkliniken Eisenberg GmbH, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
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Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis spätestens
______18.05.2020______
beim AG eingehen. Diese Frist wird gesetzt, um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
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Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
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Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüberder Vergabestelle gerügt werden.
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Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
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Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
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Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
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Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
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Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
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29.04.2020