Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Bus für 35 Personen
333-2019-0368
Reisebusse (34121500)
Lieferauftrag
Lieferung eines 35 Sitzer Busses
Reisebusse (34121500)
Potsdam-Mittelmark (DE40E)
14542 Werder (Havel)
1 Stück 35-Sitzer Bus
27.08.2020
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Eigenerklärungen über die persönlichen Verhältnisse & Insolvenz wie
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
- die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte,
- bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 31 Abs. 1 und 2 UVgO bzw. § 123 Abs. 1 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
09.07.2020
12:00
- Deutsch (DE)
27.08.2020
09.07.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sindzu beachten!
Hinweise für Bewerber / Bieter zur Durchführung elektronischer Vergabeverfahren
über die e-Vergabe-Plattform werden den Vergabeunterlagen beigefügt.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
29.04.2020