Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
PetSy
ZR5-1133-2019-296-14-IT4
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Dienstleistungen
Workflowbasiertes Gesamtsystem zur Petitionsbearbeitung im Deutschen Bundestag mit vollständiger elektronischer Aktenführung (PetSy)
Berlin (DE300)
11011 Berlin
Leistungsgegenstand ist die Erstellung, Einpassung in die bestehende IT-Struktur und Pflege einer leistungsfähigen Software (im Folgenden "PetSy" genannt), deren Gesamtfunktionalität eine umfassende elektronische und kollaborative Petitionsbearbeitung zum Ziel hat. Die Software PetSy muss nach Abnahme durch die Auftraggeberin gepflegt werden und muss sich möglichst gut in
die vorhandene IT-Landschaft des Deutschen Bundestages einfügen. Zielsetzung ist es, die gegenwärtigen Anwendungen PetKom und PetKom HTML durch eine
stabile und anwenderfreundliche Lösung zu ersetzen. Die neue Software PetSy muss mit allen Funktionen nativ im Browser betrieben werden können. Ein klassischer Client/Server-Betrieb darf optional, zum Beispiel insbesondere im Bereich der Administration, zusätzlich unterstützt werden. Da im Neusystem PetSy die Bereiche Dokumentenmanagement, Vorgangsbearbeitung und elektronische Zusammenarbeit eine wesentliche Rolle spielen, ist als Basis ein etabliertes Standardsystem für Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitung oder ein artverwandtes Produkt
(Standard-DMS/VBS) gefordert, welches um die darüber hinaus notwendigen Anforderungen zu erweitern ist. Das System soll im Bundestag-internen Rechenzentrum betrieben werden. Neben der Umsetzung bestehender Anforderungen soll die Lösung auch geeignet sein, zukünftigen Anforderungen ohne erheblichen Entwicklungsaufwand gerecht zu werden. An das System PetSy ist das bestehende System ePetitionen über Schnittstellen anzubinden. Während der Inbetriebnahme soll der Auftragnehmer die Auftraggeberin durch Schulungen und Schulungsmaterial in deutscher Sprache unterstützen. Für den Zeitraum nach der Abnahme muss ein Systemservice (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft
und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft) mit vorgegeben Servicezeiten
und mit Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nach Mängelanzeigen in einem EVB-IT Servicevertrag geleistet werden (Mindestlaufzeit 4 Jahre).
08.09.2020
nein
nein
Ausführungsfristen:
Entwicklung: 08.09.2020 bis Abnahme des Systems
Wartung: Abnahme des Systems bis 4 Jahre ab Abnahme des Systems
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle
oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung
über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus
dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied
eingereicht werden.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000
Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.- Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Die Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten muss mindestens 15 betragen haben.
-Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen-, 1.500.000 Euro für Sach- und 1.500.000 Euro für Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
-Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Leistungen sollen mindestens so weit abgeschlossen sein, dass die Bereitstellung des Abnahmesystems für den Referenzgeber im Bereich des angebotenen DMS oder VBS oder Systeme für elektronische Aktenführung erfolgt
ist. Von diesen Referenzen muss mindestens eine Referenz die Umsetzung eines
Fachverfahrens auf Basis eines der vorgenannten Systeme beinhaltet haben. Das umgesetzte Fachverfahren muss neben der Konfiguration und Parametrisierung des Basissystems auch durch Individualprogrammierung entstanden sein. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
-Projektplan
-Vordruck für die leistungsbezogenen Kriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
07.07.2020
12:00
- Deutsch (DE)
07.09.2020
08.07.2020
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
28.04.2020
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