Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Systemintegrator
B 14.12 - 0246/19/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Systemintegrator Rahmenvereinbarung über 2 Jahre mit der Option zur 3-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Berlin (DE30)
Berlin
Der Auftragnehmer soll folgende Tätigkeiten durchführen, deren detaillierte Anforderungen an das Fachpersonal der Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind:
-Beratung und Unterstützung in IKT-Projekten hinsichtlich Aufgabenwahrnehmung des Projektmanagements (PM) und eines Projektbüros (PO);
-Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Bewertung von fachlichen Anforderungen;
-Analyse, Systemkonzept und Realisierung aufgrund von fachlichen Anforderungen;
-Systemkonzept und Realisierung aufgrund von technischen Anforderungen;
-Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, einschließlich detaillierter -Dokumentation des realisierten Gesamtsystems;
-Unterstützung des laufenden IT-Betriebes bei komplexen Fehlerbehebungsaufgaben
4.800.000,00
EUR Euro
01.07.2020
30.06.2022
3 optionale Verlängerungen zu je 12 Monaten
ja
3 optionale Verlängerungen zu je 12 Monaten
nein
zu II.2.6: abweichend von dem angegebenen Wert ohne MwST von 4.800.000,00 EUR beträgt der Wert ohne MwST 6.750.000,00 EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte für die letzten 3 Jahre den Gesamtjahresumsatzes (Mindestjahresumsatz in €) im relevanten Geschäftsbereich des vorliegenden Leistungsbereiches Ihres Unternehmens an. Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können den Jahresumsatz des vorliegenden Leistungsbereiches addiert angeben. Der angegebenen Gesamtjahresumsatz im relevanten Geschäftsbereich des vorliegenden Leistungsbereiches muss mindestens das 2-fache des Gesamtauftragswertes betragen.
Es werden mindestens 10 Personen jahresdurchschnittlich beschäftigt.
Die zu unterstützenden fachlichen Themen haben Sicherheitsrelevanz. Es dürfen daher ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt werden, die erfolgreich einer vorherigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) unterzogen wurden. Notwendig ist die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2), da für die Tätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung die Kenntnisnahme oder der Zugriff auf Echtdatenbestände ermöglicht werden muss. Dies gilt bereits für die Einarbeitung in die einzelnen Verfahren. Bitte erklären Sie Ihre Bereitschaft, Ihre Mitarbeiter entsprechend sicherheitsüberprüfen zu lassen, sofern diese noch nicht die benötigte Überprüfung absolviert haben.
Sofern einzelne Ihrer Mitarbeiter sich nicht dauerhaft in der Bundesrepublik aufhalten und daher eine Überprüfung hier nicht möglich ist, müssen diese in deren Herkunftsländern überprüft worden sein und die Prüfung muss im Bundesbereich als äquivalent anerkannt worden sein. In diesem Fall ist das Herkunftsland und die Sicherheitsüberprüfung zu benennen und darzustellen, in welcher Form die Äquivalenz der Überprüfung nachgewiesen wird (z.B. Anerkennung durch BMWi). Bitte bestätigen Sie die Bereitschaft zur Einhaltung dieser Anforderung.
Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung ist durch Übersendung einer Sicherheitsbescheinigung an den Geheimschutzbeauftragten des Bedarfsträgers unaufgefordert spätestens zum Startzeitpunkt der Leistungserbringung nachzuweisen. Zudem müssen zum Startzeitpunkt der Leistungsübernahme die Vertraulichkeitsvereinbarung und die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage ausgefüllt und unterschrieben werden. Dies gilt entsprechend für jeden beim Bedarfsträger eingesetzten Mitarbeiter. Bitte bestätigen Sie, dass Sie diese Anforderung erfüllen werden.
Die voranstehenden Angaben gelten entsprechend auch für eventuelle Subunternehmer.
Sämtliches Personal des Bieters, welches dieser zur Leistungserbringung einsetzen wird und über die geforderten Mitarbeiterprofile angibt, MUSS eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ("Ü2") nach § 9 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgreich absolviert haben. Weiter muss sämtliches Personal zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gemäß VerpflG (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet sein.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter. Sollten gegen in diesem Projekt vorgesehene Mitarbeiter oder Mitarbeiter der Abteilung bzw. des Unternehmensbereiches, dessen Mitarbeiter in diesem Projekt zum Einsatz kommen, strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden sein, die eine Vorstrafe des § 4 BZRG zur Folge haben können, oder sollten strafgerichtliche Verurteilungen ergangen bzw. in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgt sein, behält sich der Auftraggeber vor, die Mitarbeiter des Auftragnehmers als Projektmitarbeiter abzulehnen.
Benennen Sie mindestens drei einschlägige, mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Unternehmensreferenzen. Bitte verwenden Sie für die Erstellung Ihrer Referenzen die Anlage Unternehmensreferenz. Für jede Referenz ist eine eigene Anlage auszufüllen. Die Referenzen dürfen abschließend in einer Datei zusammengeführt werden. Die Seitenzahl je eingereichter Referenz darf zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Im Feld "Vergleichbarkeit (Darstellung der Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen und erläuterten Leistung)" erläutern Sie bitte, warum Ihre Referenz eine Vergleichbarkeit aufweist, in dem Sie auf die im Dokument Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen eingehen, bzw. einen Bezug dazu herstellen.
Für die Feststellung der Eignung müssen mindestens drei einschlägige (mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare), vollständig ausgefüllte Unternehmensreferenzen vorgelegt werden. Referenzen sind einschlägig, wenn aufgrund der Darstellung im Feld "Vergleichbarkeit" der Referenz für einen nicht am Referenzprojekt beteiligten Dritten die Vergleichbarkeit zwischen der Referenz und dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hinsichtlich Inhalten und Komplexität nachvollziehbar ist.
Die Projektlaufzeit und eigene Beteiligung je Referenz muss mindestens 12 Monate betragen.
Der Bieter hat einen Microsoft Premier Support Vertrag abgeschlossen und dieser ist über die Vertragslaufzeit der vorliegenden Ausschreibung gültig. Sofern dieser Supportvertrag zwischen dem Auftragnehmer und Microsoft während der Vertragslaufzeit der vorliegenden Ausschreibung ausläuft oder herabgestuft wird, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages der vorliegenden Ausschreibung berechtigt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
11.06.2020
11:30
- Deutsch (DE)
10.07.2020
29.05.2020
15:22
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
28.04.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.