Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Schrankmodule für QS-B220-Transportwagen
B 19.10 - 0409/19/VV : 2
Vermittlungsschränke (32543000)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Nachrüstung von bis zu 170 QS-B220-Transportwagen mit Schrankmodulen
Installation von mechanischen Einrichtungen (51120000)
Berlin (DE30)
Berlin, Flughäfen Berlin Tegel, Berlin Schönefeld, Berlin Brandenburg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Nachrüstung von bis zu 170 an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Berlin Tegel und Berlin Schönefeld eingesetzten QS-B220-Transportwagen mit Schrankmodulen (kleiner Serverschrank aus Stahl mit abschließbarer Glastür, maximale Außenabmessungen (B x T x H) 554 mm x 600 mm x 444 mm), Montage in vorhandene Transportwagen, Montage am jeweiligen Flughafen (keine Mitnahme), Ausführung gem. Leistungsbeschreibung LB 0409/19
Preis
01.10.2020
29.03.2024
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte Metallbau- / Schlosserei-Tätigkeiten anzugeben. Der Mindestjahresumsatz muss 30.000,00 € betragen.
Stellen Sie dies ein einer selbst erstellten Erklärung formlos dar.
Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Unternehmensdaten" mit der entsprechenden Eintragung für das letzte Geschäftsjahr.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) und sollen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Metallbau-/Schlosserei-Arbeiten, Montage von Fernmelde- oder LAN-Verteilerschränken in Bauten (die elektrische / datentechnische Installation von Komponenten innerhalb der Schränke ist nicht notwendig).
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach, wenn Sie mehrere Referenzen vorlegen (1x je Referenz).
• Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Nachrüstung der Schrankmodule sollen zumindest an den Flughäfen Berlin Tegel und Berlin Schönefeld zeitgleich erfolgen. Hierfür ist für jeden der beiden Flughäfen ein 2-Personen-Team gefordert. Stellen Sie dar, dass Sie über mindestens 4 Mitarbeiter/innen verfügen, die diese Arbeiten an den beiden Flughäfen durchführen können. Jede(r) Mitarbeiter/in muss dazu im Bereich Metallbau, Schlosserei oder ähnlich qualifiziert sein. Ein Team darf dabei auch aus einer Kombination Meister/Geselle/Lehrling bestehen.
Die Arbeiten müssen aus organisatorischen Gründen im Sicherheitsbereichen der jeweiligen Flughäfen durchgeführt werden. Ein Verbringen der nachzurüstenden Transportwagen in zivile Bereiche wird vom Bedarfsträger abgelenht.
Für den Zugang der vorgesehenen Mitarbeiter zu den Sicherheitsbereichen müssen diese über entsprechende Flughafenausweise verfügen. Zur Erlangung eines solchen Flughafensicherheitsausweises muss sich die diesen beantragende Person einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG unterziehen lassen.
Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihre oben genannten, für die Durchführung des innerhalb des Flughafensicherheitsbereiches zu erbringenden Leistungsteils vorgesehenen Mitarbeiter/in zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG zu unterziehen und die erforderlichen Flughafenausweise zu beschaffen.
Für den Zugang der vorgesehenen Mitarbeiter zu den Sicherheitsbereichen müssen diese über entsprechende Flughafenausweise verfügen. Zur Erlangung eines solchen Flughafensicherheitsausweises muss sich die diesen beantragende Person einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG unterziehen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
entfällt, RV-Laufzeit 4 Jahre
ja
17.06.2020
11:30
- Deutsch (DE)
07.09.2020
19.06.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihre oben genannten, für die Durchführung des innerhalb des Flughafensicherheitsbereiches zu erbringenden Leistungsteils vorgesehenen Mitarbeiter/in zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG zu unterziehen.
Fügen Sie dem Angebot eine aussagefähige Beschreibung bei, in der Sie erläutern, wie Sie die benötigte Nachrüstung der Schrankmodule durchführen wollen.
Fügen Sie dem Angebot ein Produktdatenblatt vom vorgesehenen Schrank bei und erläutern Sie die Umsetzung der Forderungen "Fixierung der USV im Schrank", "Anschlussleitungen-Durchführung", "Wärmeabfuhr" und "höhenverstellbarer Zwischen-/Einlegeboden".
Stellen Sie dar, wie das Schrankmodul am QS-B220-Transportwagen möglichst ohne Bohren befestigt werden wird.
Fügen Sie dem Angebot eine Brandlastberechnung für das Schrankmodul und - soweit schon möglich - für die vorgesehenen Befestigungsmaßnahmen bei.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
06.05.2020