Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=324514Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gebäudemanagement
EU-OV/2020-28
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Dienstleistungen
Der Auftraggeber plant das Technische Gebäudemanagement am Beutenberg Campus neu auszuschreiben und extern zu vergeben. Die Definitionen zur Ausschreibung der Leistungen erfolgt u.a. in Anlehnung an die GEFMA 100.
Das Technische Gebäudemanagement wird in die Leistungsbereiche Bedienen, Wartung/Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Störungsmanagement, Instandsetzen, Erneuerung, Dokumentation/Berichtswesen und CAFM unterteilt. Die technischen Gewerke betreffen die wartungs-/inspektionsrelevanten Anlagen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276.
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Die Ausschreibung ist in vier Bereiche aufgeteilt, wobei die Vergabe gesamtheitlich an einen Bestbieter erfolgt. Dabei fungieren als öffentliche Auftraggeber i.S. des Vergaberechts nicht nur die Friedrich-Schiller-Universität Jena als Konsortialführer, sondern auch das Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. – Hans-Knöll-Institut und dasLeibniz-Institut für Alternsforschung - Fritz-Lipmann-Institut e.V. im Rahmen von jeweils gesonderten Vertragsverhältnissen werden die entsprechenden Leistungen vereinbart.
Laufzeit in Monaten:48
Dieser Vertrag beginnt am 01. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024. Er verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn er nicht sechs Monate zum 31. Dezember 2024 durch den Auftraggber gekündigt wird. Der Vertrag endet aber spätestens am 31. Dezember 2026.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als sechs Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
Eigenerklärung über eine Mitgleidschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Herkunftslandes (s. Formblatt F3)
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (s. Formblatt F5)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (s. Formblatt F2):
- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens,
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen.
- dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind die Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.
Eigenerklärung bezüglich einer Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe (s. Mindeststandard und Formblatt F4). Im Falle des Zuschlags ist der Vertragsabschluss innerhalb von sechs Wochen nachzuweisen.
Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensereignis in Höhe von 5,0 Mio EURO Sachschäden und 5,0 Mio EURO Personenschäden (jeweils 2-fach maximiert)
Eigenerklärung über Referenzprojekte mit detaillierter Beschreibung des Projektes der Rolle des Bieters, dem Leistungszeitraum, dem Auftragswert, den Aufgaben des Bieters, dem technischen Umfeld und den Ansprechpartner des Auftraggebers (s. Formblatt F1)
Verpflichtenden Eigenerklärungen (Formblätter F7.1 bis F7.5 und F7.7) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, ggf. die verpflichtende Nachunternehmererklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen und Sanktionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Aufgrund der unterschiedlich beteiligten öffentlichen Auftraggeber auf einem gemeinsamen Forschungsgelände mit zum Teil einheitlicher Infrastruktur macht es wirtschaftlich und technisch einen erhöhten Aufwand sowohl für Auftraggeber als auch einem Auftragnehmer sich in die gegebenen Struktur kurzfristig einzuarbeiten und abzustimmen, so dass es zu erheblichen Störungen im Forschungsbereich und unwirtschaftlichen Angeboten kommen könnte. Um dies zu minimieren bzw. zu vermeiden sollen die Folgenabschätzungen nach Beendigung der Rahmenvereinbarung bewertet werden. Sollte die Abschätzung auch auf Grundlage einer Markterkundung für beide Seiten negativ verlaufen, soll der Vertrag ggf. um zwei Jahre verlängert werden, um eine verträgliche Neuausschreibung erstellen zu können.
ja
11.06.2020
12:00
- Deutsch (DE)
11.06.2020
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.
26.04.2020