Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung Bundespolizeiabteilung Hünfeld
B12.23 - 0141/20/VV : 1
Bewachungsdienste (79713000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Bewachungsdienstleistung der Bundespolizeiabteilung Hünfeld
Fulda (DE732)
Hünfeld
Pforten- und Aufsichtsdienst bei der Bundespolizeiabteilung Hünfeld.
Die Bewachungsdienstleistung ist wie folgt durchzuführen:
- ganzjährig, Montag bis Sonntag (auch an Feiertagen) 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, von 2 Wachschutzkräften pro Schicht und
- ganzjährig, während der Nachtschicht von 22:00 Uhr - 06:00 Uhr, von einer zusätzlichen Wachschutzkraft
Hochgerechnet auf den Vertragszeitraum handelt es sich um ein Mengengerüst von ca. 99.517 Stunden.
01.08.2020
31.07.2025
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise und Erklärungen zur Eignung (Eignungskriterien)
Zur Prüfung der Eignung sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen
einzureichen:
Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis:
Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
Ausländische Bieter beachten bitte zusätzlich:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin,
soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der
deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein;
ist der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung
befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen
Berufsgenossenschaft zu belegen, die er dem Angebot beifügt.
Weitere benötigte Unterlagen zur Beurteilung der Eignung finden Sie unter
Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Als soziale Ausführungsbedingung im Sinne von § 128 Abs. 2 GWB wird die
Bezahlung der geltenden tariflichen Grundlöhne als sozialer Standard gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
04.05.2020
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung zu Punkt III.1.4)
Erlaubnis Bewachungsgewerbe:
Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung
gem. § 34 a Gewerbeordnung.
Umsatz:
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist der
Jahresumsatz des letzten Geschäftsjahres in der Sparte Bewachungsdienste
anzugeben. Der Jahresumsatz des letzten Geschäftsjahres muss mindestens so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis für das angebotene Los.
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis:
Bitte füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" vollständig aus
und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie erforderlichenfalls zusätzlich die/den
entsprechenden Versicherungsnachweis/e bei.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der
letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
30.04.2020
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