Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in der Außenstelle Zirndorf des BAMF
B 12.19 - 0078/20/VV : 1
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Gebäudereinigung in der Außenstelle Zirndorf des BAMF
Ja
alle Lose
Unterhaltsreinigung in der BAMF-Außenstelle Zirndorf
Gebäudereinigung (90911200)
Fürth, Landkreis (DE258)
Unterhaltsreinigung in der Außenstelle Zirndorf des BAMF mit einer Grundfläche von 5283,07 qm.
Preis
01.08.2020
31.07.2025
Optional verlängert sich der Vertrag maximal 5 mal zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
ja
Es können bis zu 100 Stunden Bedarfsreinigung und 500 Stunden Grundreinigung pro Jahr abgerufen werden.
nein
Glasreinigung in der BAMF-Außenstelle Zirndorf
Fensterreinigung (90911300)
Fürth, Landkreis (DE258)
Glas- und Fensterreinigung in Gebäuden mit
insgesamt rund 956,51 m² Glas- und Fensterfläche (Fläche ohne Berücksichtigung
der Reinigungshäufigkeit).
Preis
01.08.2020
31.07.2025
Optional verlängert sich der Vertrag maximal 5 mal zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
Bitte füllen Sie die Vorlage 'Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung' aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungs-nachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusätzlich bei.
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar, indem Sie in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei folgende Angaben machen:
•Die Umsätze, die mit Gebäude- bzw. Glasreinigung in den letzten drei Geschäftsjahren erwirtschaftet worden sind. Der Umsatz des letzten Geschäftsjahres muss hierbei mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte die ausgefüllte Vorlage_Referenzaufträge mit Angaben für mindestens drei geeignete Referenzen ein. In der Vorlage sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen:
•Name des Auftraggebers und zuständige Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer,
•Bezeichnung des Objektes bzw. der Objekte,
•Leistungsort(e),
•Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit,
•Art der erbrachten Leistungen,
•Grundfläche des gereinigten Objektes bzw. der gereinigten Objekte in m²
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
•Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
•Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn die mindestens drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge auch die in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungs-bestandteile Unterhaltsreinigung und Glas- und Fensterreinigung umfassen.
- Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
•ein Dienstleistungsauftrag mindestens 75% der Grundfläche der Liegenschaft, deren Gebäudereinigung zu vergeben ist, umfasst oder
•zwei Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens 60% der zu Grundfläche der Liegenschaft, deren Gebäudereinigung zu vergeben ist, umfasst und
•alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
28.05.2020
11:30
- Deutsch (DE)
10.07.2020
28.05.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
01.04.2020
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