Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=320982Andere: Bundesoberbehörde
Andere Tätigkeit: Verkehrswesen (Gewässerkunde)
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von 4 ökologisch orientierten Unterhaltungsplänen an Bundeswasserstraßen
U3/Z1/162.02/020/020
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)
Dienstleistungen
Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan.
Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge
von Nord nach Süd in folgende LOSE auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2):
LOS A: UP Pinnau (Km 0,00 - Km 19,50)
LOS B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20 -
228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 - 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-
Km 230,90 - 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00 - 250,00)
LOS C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00 - Km 151,00)
LOS D: UP Donau in zwei Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie
Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00)
Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk
(ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.
Ja
maximale Anzahl an Losen: 4
UP Pinnau
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)
Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Bereich Pinnau u.a.
(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2000)
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen
Begehung (Frühjahrs- und Spätsommeraspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab
1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 400 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche
Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer
2020 zu erfolgen.
Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage
2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG abzustimmen.
Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage
3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe
des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“
einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca.
1 m² Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare,
ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen,
Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser
Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).
Die abgeschlossenen Kartierungen sind in den Kartier-Schlüssel von Schleswig-Holstein zu
übersetzen und ebenfalls AG zu übergeben
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation
(ca. 120 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und
weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde
Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante
Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben
zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe
von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung
und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a.
Stichwort) festzuhalten.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/
Hubschrauber/Drohne aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren
und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter
Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage
6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen
ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen
ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten
Plan im Bestandsplan Biotoptypen darzustellen (siehe Anlage 5).
Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden)
die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.
Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:
Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen
und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)
eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage
der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA
und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes aus 2008 ist die Zielkonzeption
zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein
technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen
ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern
sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche
Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption
auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung
hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung
von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch
nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten
des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich,
so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Landesbehörden
und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.
Laufzeit in Monaten:27
nein
nein
UP Mittelweser
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)
Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Bereich Mittelweser u.a.
(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen
Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab
1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 710 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche
Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer
2020 zu erfolgen.
Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde
(Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG
abzustimmen.
Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage
3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe
des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“
einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca.
1 m² Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare,
ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen,
Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser
Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation
(ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und
weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde
Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante
Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben
zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe
von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung
und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a.
Stichwort) festzuhalten.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/
Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die
Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe
des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei
ist von ca. 120 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen
ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist
dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten
Plan, im "Bestandsplan der Biotoptypen" darzustellen (siehe Anlage 5).
Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden)
die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.
Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:
Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen
und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)
eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage
der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA
und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität
durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie
durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig
und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe
Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert.
Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen,
die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer
Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.
Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit
auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption
für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem
jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden
und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.
Laufzeit in Monaten:27
nein
nein
Main-Donau-Kanal
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)
Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Bereich Main-Donau-Kanal u.a.
(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2 500)
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen
Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab
1:2500 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 800 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche
Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer
2020 zu erfolgen.
Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde
(Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG
abzustimmen.
Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage
3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe
des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“
einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca.
1 m² Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare,
ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen,
Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser
Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation
(ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und
weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde
Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante
Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben
zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe
von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung
und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a.
Stichwort) festzuhalten.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/
Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die
Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe
des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei
ist von ca. 120 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen
ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist
dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten
Plan, im "Bestandsplan der Biotoptypen" darzustellen (siehe Anlage 5).
Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden)
die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.
Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:
Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen
und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)
eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage
der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA
und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes zur Stauhaltung Riedenburg aus
2000 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität
durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren
der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig
zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu
fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus
enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen,
die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert
außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen
und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss
auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden
Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen
WSA/ABz erfolgen muss.
Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden
und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.
Laufzeit in Monaten:27
nein
nein
UP Donau
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)
Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Bereich Donau u.a.
(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):
Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:5 000)
Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer
zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im
Maßstab 1:5000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 158 ha (Stauhaltung
Jochenstein) bzw. 504 ha (Stauhaltung Kachlet) (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse
sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu
erfolgen.
Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde
(Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG
abzustimmen.
Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage
3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,
Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe
des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“
einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca.
1 m² Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare,
ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen,
Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser
Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).
Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation
(ca. 140 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und
weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde
Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante
Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben
zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe
von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung
und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a.
Stichwort) festzuhalten.
Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/
Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die
Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe
des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei
ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen
ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist
dem AG vor der Befliegung vorzulegen.
Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten
Plan im Bestandsplan Biotoptypen darzustellen (siehe Anlage 5).
Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden)
die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.
Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:
Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen
und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)
eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.
Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage
der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA
und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität
durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie
durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig
und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe
Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert.
Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen,
die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer
Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.
Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit
auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption
für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem
jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.
Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden
und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.
Laufzeit in Monaten:28
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
• Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
• Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug)
• Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Eigenerklärung zur Eignung enthalten)
• Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 1.500.000,00 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen bzw. im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
• Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
• Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
• Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
04.05.2020
12:00
- Deutsch (DE)
06.07.2020
04.05.2020
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
31.03.2020