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Ausschreibungsdetails

Erstellung von 4 ökologisch orientierten Unterhaltungsplänen an Bundeswasserstraßen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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02.04.2020

04.05.2020 12:00

04.05.2020 12:00

U3/Z1/162.02/020/020

Bundesanstalt für Gewässerkunde

29.04.2020 11:52

2020/S 066-157366

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Gewäserkunde
Postanschrift: Am Mainzer Tor 1
Postleitzahl: 56068
Ort: Koblenz
NUTS: Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland (DE)
E-Mail: Vergabe@bafg.de
Hauptadresse: http://www.bafg.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Bundesoberbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Verkehrswesen (Gewässerkunde)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erstellung von 4 ökologisch orientierten Unterhaltungsplänen an Bundeswasserstraßen

U3/Z1/162.02/020/020

II.1.2)
CPV-Code

Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan.

Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge

von Nord nach Süd in folgende LOSE auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2):

LOS A: UP Pinnau (Km 0,00 - Km 19,50)

LOS B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20 -

228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 - 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-

Km 230,90 - 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00 - 250,00)

LOS C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00 - Km 151,00)

LOS D: UP Donau in zwei Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie

Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00)

Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk

(ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

maximale Anzahl an Losen: 4


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

UP Pinnau

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)

Bereich Pinnau u.a.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):

Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2000)

Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen

Begehung (Frühjahrs- und Spätsommeraspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab

1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 400 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche

Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer

2020 zu erfolgen.

Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage

2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG abzustimmen.

Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage

3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,

Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe

des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“

einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca.

1 m² Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare,

ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen,

Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser

Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).

Die abgeschlossenen Kartierungen sind in den Kartier-Schlüssel von Schleswig-Holstein zu

übersetzen und ebenfalls AG zu übergeben

Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation

(ca. 120 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und

weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde

Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante

Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben

zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe

von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung

und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a.

Stichwort) festzuhalten.

Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/

Hubschrauber/Drohne aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren

und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter

Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage

6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen

ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen

ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen.

Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten

Plan im Bestandsplan Biotoptypen darzustellen (siehe Anlage 5).

Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden)

die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.

Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:

Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen

und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)

eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.

Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage

der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA

und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes aus 2008 ist die Zielkonzeption

zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein

technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen

ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern

sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche

Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption

auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung

hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung

von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch

nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten

des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich,

so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.

Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Landesbehörden

und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:27

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

UP Mittelweser

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)

Bereich Mittelweser u.a.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):

Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen

Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab

1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 710 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche

Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer

2020 zu erfolgen.

Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde

(Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG

abzustimmen.

Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage

3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,

Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe

des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“

einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca.

1 m² Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare,

ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen,

Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser

Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).

Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation

(ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und

weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde

Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante

Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben

zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe

von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung

und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a.

Stichwort) festzuhalten.

Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/

Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die

Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe

des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei

ist von ca. 120 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen

ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist

dem AG vor der Befliegung vorzulegen.

Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten

Plan, im "Bestandsplan der Biotoptypen" darzustellen (siehe Anlage 5).

Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden)

die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.

Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:

Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen

und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)

eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.

Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage

der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA

und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität

durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie

durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig

und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe

Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert.

Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen,

die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer

Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.

Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit

auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption

für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem

jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.

Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden

und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:27

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 3
II.2.1)
Bezeichnung von Los 3

Main-Donau-Kanal

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)

Bereich Main-Donau-Kanal u.a.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):

Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2 500)

Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen

Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab

1:2500 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 800 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche

Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer

2020 zu erfolgen.

Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde

(Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG

abzustimmen.

Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage

3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,

Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe

des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“

einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca.

1 m² Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare,

ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen,

Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser

Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).

Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation

(ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und

weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde

Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante

Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben

zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe

von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung

und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a.

Stichwort) festzuhalten.

Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/

Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die

Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe

des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei

ist von ca. 120 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen

ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist

dem AG vor der Befliegung vorzulegen.

Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten

Plan, im "Bestandsplan der Biotoptypen" darzustellen (siehe Anlage 5).

Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden)

die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.

Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:

Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen

und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)

eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.

Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage

der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA

und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes zur Stauhaltung Riedenburg aus

2000 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität

durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren

der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig

zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu

fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus

enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen,

die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert

außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen

und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss

auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden

Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen

WSA/ABz erfolgen muss.

Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden

und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:27

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 4
II.2.1)
Bezeichnung von Los 4

UP Donau

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)

Bereich Donau u.a.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

(Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte):

Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:5 000)

Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer

zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im

Maßstab 1:5000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 158 ha (Stauhaltung

Jochenstein) bzw. 504 ha (Stauhaltung Kachlet) (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse

sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu

erfolgen.

Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde

(Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG

abzustimmen.

Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage

3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen,

Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe

des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“

einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca.

1 m² Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare,

ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen,

Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser

Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand).

Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation

(ca. 140 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und

weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde

Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante

Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben

zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe

von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung

und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a.

Stichwort) festzuhalten.

Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/

Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die

Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe

des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei

ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen

ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist

dem AG vor der Befliegung vorzulegen.

Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten

Plan im Bestandsplan Biotoptypen darzustellen (siehe Anlage 5).

Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden)

die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern.

Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption:

Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen

und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz)

eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor.

Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage

der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA

und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität

durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie

durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig

und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe

Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert.

Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen,

die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer

Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze.

Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit

auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption

für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem

jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss.

Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden

und ggf. der Vereinigungen vorgesehen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:28

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

• Angaben zur Eintragung in das Berufsregister

• Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat

• Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug)

• Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Eigenerklärung zur Eignung enthalten)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 1.500.000,00 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen bzw. im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.

• Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind

• Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

• Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens

• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

04.05.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

06.07.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

04.05.2020

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

31.03.2020



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