Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
eBAföG IT Dienstleistungen
ZIB12.14-0313/19/VV:1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Erbringung von IT-Leistungen im Zusammenhang der Systemlandschaft des "Ausbildungsdarlehen" und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Erbracht werden müssen Wartung und Pflege der bestehenden IT-Fachverfahren, Analyse, Design und Realisierung von Weiter- und Neuentwicklungen, 3rd-Level-Support, Beratungsleistungen und Qualitätssicherung, Coaching und Schulung sowie Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben.
12.000.000,00
EUR Euro
Software-Beratung (72266000)
Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
Software-Entwicklung (72262000)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
DEUTSCHLAND (DE)
(Weiter)-Entwicklung, Test , Beratung, Schulung für IT-Plattformen im Umfeld des Ausbildungsdarlehen.
12.000.000,00
EUR Euro
01.08.2020
31.07.2023
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen:
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "21_Eigenerklaerung_ Ausschlussgruende". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Eignungsnachweise:
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand, sind folgende Informationen zu liefern:
• Unternehmensdarstellung
• Referenzen des Unternehmens
• Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens
Diese Informationen sind in der im Folgenden dargestellten Form zu liefern.
Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie von der Vergabestelle nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen in einer in sich abgeschlossenen Form beantwortet werden. Querverweise werden von der Vergabestelle grundsätzlich als nicht relevante Zusatzinformation angesehen.
Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen, Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit allerdings nur, soweit es auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Mitglieds ankommt. Für Dritte (insbes. Unterauftragnehmer) sind Eignungsnachweise nur dann einzureichen, wenn sie für die Eignungsleihe relevant sind.
Fehlende oder falsche Angaben sowie Änderungen an den vorgegebenen Dokumenten können zum Ausschluss führen.
Unternehmensdaten
Bitte tragen Sie in das Formular "22_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Hinweis zur Eignungsprüfung
Bieter haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise unrichtig geworden sind. Die Vergabestelle kann bzw. muss dann in eine erneute Eignungsprüfung eintreten, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist möglich.
Unternehmensdarstellung:
Zum Nachweis der Eignung muss das Unternehmen in den Beschreibungen im Formular "10_Unternehmensdarstellung" einen klaren und nachvollziehbaren Bezug zu den ausgeschriebenen Leistungen der Pflege, Wartung und (Weiter-) Entwicklung von IT-Verfahren aufzeigen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die im Formular "10_Unternehmensdarstellung" anzugebenden Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) für den Leistungsbereich Pflege, Wartung und (Weiter-) Entwicklung von IT-Verfahren durchschnittlich mindestens 4.000.000 € pro Jahr betragen haben. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder addiert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe werden die Umsätze des Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen addiert.
Unternehmensdarstellung:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die im Formular "10_Unternehmensdarstellung" anzugebenden Mitarbeiter-Anzahlen der letzten drei Geschäftsjahre ( 2019, 2018, 2017) für den Leistungsbereich Pflege, Wartung und (Weiter-) Entwicklung von IT-Verfahren durchschnittlich mindestens 30 Mitarbeiter betragen haben. Bei Bietergemeinschaften werden die Anzahlen aller Mitglider addiert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe werden die Anzahlen des Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen addiert.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen mindestens 3 Referenzaufträge eingereicht werden, in denen Entwicklungsleistungen vergleichbar zum Ausschreibungsgegenstand erbracht wurden.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- alle Referenzen waren am 31.12.2016 noch nicht abgeschlossen, d.h. Teile der Leistungen wurden in den Jahren 2017 bis 2019 erbracht.
- jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 200 Personentagen. (Bei Projekten in denen Sie als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sind, muss der Eigenanteil mindestens 200 Personentage betragen. Es werden zudem auch Referenzen anerkannt, die neben den nachgefragten Entwicklungsleistungen weitere Leistungen beinhalten. Bei solchen muss der den angefragten Leistungen zuordenbare Anteil jedoch mindestens 200 Personentage betragen.)
Zur Beschreibung der Referenzaufträge ist die dafür vorgesehene Anlage "09_Referenzen" zu verwenden. Verwenden Sie die Anlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Jeweils auf Seite 2 sind in vereinfachter Form Aussagen über die vom Bieter erbrachten Leistungen zu machen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss in Summe der Referenzen jeder der folgenden Punkte mindestens einmal enthalten sein (d.h. mit JA beantwortet).
• Wurde komplexe Anwendungssoftware entwickelt?
Bei einer Projektgröße/-umfang von > 600.000 Euro oder > 550 Personentage
für die reine Erstellungsleistung?
• Wurde Projektmanagement durchgeführt?
• Wurde das V-Modell XT angewandt?
• Wurden agile Methoden angewandt?
• Wurde Anforderungsanalyse durchgeführt?
• Wurde Datenmodellierung durchgeführt?
• Wurden Mehrschichtarchitekturen erzeugt?
• Wurden Serviceorientierte Architekturen erzeugt?
• Wurden Microservices realisiert?
• Wurde ein webbasiertes Portal realisiert?
• Wurde Testmanagement durchgeführt?
• Wurden Last- und Performancetests durchgeführt?
• Waren Betriebssysteme (Windows und Linux) im Einsatz?
• Wurden Datenbanken (z.B. MS-SQL, Access, MySQL Oracle) eingesetzt?
• Wurden Verzeichnisdienste eingesetzt?
• Wurde der Neue Personalausweis (nPA) technisch angebunden?
• Übernahme der Wartung/Pflege eines von einem anderen Unternehmen entwickelten IT-Systems?
• Wurde Softwareentwicklung für ein kassenwirksames Verfahren
durchgeführt ?
Sollten in einem Projekt Leistungen als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft geleistet worden sein, so sind nur die Leistungen des Bieters selbst zu berücksichtigen.
In Summe der Referenzen muss jeder der Punkte mindestens einmal enthalten sein (d.h. mit JA beantwortet).
Die "Referenzbeschreibung" ab Seite 3 muss folgende Punkte beinhalten:
• Projektinhalt und Projektziele,
• Beschreibung der durchgeführten Leistungen,
• Beschreibung der Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand, erzielte Projektergebnisse sowie
• eingesetzte Methoden und Werkzeuge.
Diese Beschreibung sollte einen Umfang von maximal 2 DIN-A4-Seiten mit insgesamt 900 Wörtern für beide Seiten nicht überschreiten. Die Verwendung von Grafiken ist nicht erlaubt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Nicht bestätigte Referenzen können zum Ausschluss führen.
Weitere zusätzliche Angaben befinden sich im Feld VI.3) zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
07.05.2020
11:30
- Deutsch (DE)
31.07.2020
07.05.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Weitere Angabe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das firmeninterne Qualitätsmanagement zu beschreiben.
Die Beschreibung ist dem Angebot auf einer eigens zu erstellenden Anlage beizufügen. Art und Umfang des Qualitätsmanagements ist zu erläuetern, einschließlich der verfolgten Qualitätspolitik und Qualitätsziele. Auf die hiervon erfassten Unternehmensbereiche und insbesondere die Integration der Softwareentwicklungs-Prozesse und deren Umsetzung ist einzugehen.
Weiter ist die für das Qualitätsmanagement zuständige Person des Unternehmens (Qualitätsmanagementbeauftragte/-r) zu benennen. In der Beschreibung ist ggf. auf entsprechende Zertifizierungen (z.B. EN ISO 9000 ff.) einzugehen ggf. die entspre-chenden Zertifizierungsurkunden in Kopie beizufügen.
Die einzureichende Anlage darf einen Umfang von maximal vier DIN-A4-Seiten mit insgesamt maximal 1.350 Wörtern (einschließlich der in Grafiken enthaltenen Wörter) für alle Seiten nicht überschreiten. Die Einbindung von Grafiken ist erlaubt, die maximal zulässige Seitenanzahl erhöht sich hierdurch jedoch nicht. Die ggf. einzureichende Kopie der Zertifizierungsurkunde gilt nicht als Grafik und kann gesondert eingereicht werden.
Das Eignungskriterium gilt als erfüllt, wenn nachgewiesen ein zertifiziertes QMS vorhanden ist, oder wenn alle im Folgenden aufgeführten Punkte zutreffen:
• nachvollziehbar ist ein zielführendes QMS vorhanden,
• Maßnahmen zur Sicherung der Qualität werden durch bestimmte qualifizierte Mitarbeiter ausgeführt,
• Qualitätssicherung wird nachvollziehbar als begleitende kontinuierliche Aktivität verstanden und gelebt,
• Software-Entwicklungs-Prozesse sind ein integrierter Bestandteil des QMS.
Die folgende Behörde ist abrufberechtigter Bedarfsträger der Rahmenvereinbarung:
Bundesverwaltungsamt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
27.03.2020