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Ausschreibungsdetails

Freianlagenplanung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.03.2020

27.04.2020 14:00

27.04.2020 14:00

VE05_Freianlagen

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

27.04.2020 09:47

2020/S 062-148523

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Postanschrift: Platz der Freundschaft 1
Postleitzahl: 39439
Ort: Güsten
NUTS: Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: SALEG mbH Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Turmschanzenstraße 26
Postleitzahl: 39114
Ort: Magdeburg
NUTS: Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 391-8503441
Fax: +49 931-8503401
E-Mail: haupt@saleg.de
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Freianlagenplanung

VE05_Freianlagen

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 54 Kinder in der Mitgliedsgemeinde Ilberstedt. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 24 Betreuungsplätzeunter 3 Jahren und ca. 30 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 gefördert werden. Die Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bildet dabei eine Planungsgrundlage. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit und auch Nachnutzung des Gebäudes ein besonderes Anliegen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Salzlandkreis (DEE0C)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 39 HOAI

Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.

Besondere Leistungen: Mitwirkung bei der Erarbeitung der Erstellung der Zwischen-nachweise und des Endverwendungsnachweises

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:

Stufe 1: LP 1 bis LP 4

Stufe 2: LP 5 bis LP 8

Stufe 3: LP 9

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Personal sowie Angaben zu deren Qualifikation / Gewichtung: 8

Qualitätskriterium Name: 1. Referenzangabe Schulgebäude oder Kita oder Hort / Gewichtung: 27

Qualitätskriterium Name: 2. Referenzangabe Fördermittel / Gewichtung: 27

Preis Gewichtung: 15

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2020

31.05.2022

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Satz 6 VgV des Büroinhabers/ der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

§ 46 Abs. 3 Satz 8 VgV

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.04.2020

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.04.2020

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.

3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.

4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahmeam Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

25.03.2020



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