Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=320288Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung von Dienstleistungen im Bereich der Evaluation von Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit sowie von darüberhinausgehenden Kommunikationsmaßnahmen
0004-20
Marktforschung (79310000)
Dienstleistungen
Mit dieser Ausschreibung soll ein Beschaffungsbedarf des BASE an Leistungen im Bereich der Evaluation gedeckt werden. Die u.a. mithilfe eines externen Dienstleisters durchgeführten Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit sowie darüberhinausgehende Kommunikationsmaßnahmen des BASE im Hinblick auf die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle sollen nunmehr einer Evaluation unterzogen werden, die zentraler Gegenstand dieses Vorhabens ist.
Umfragenanalyse (79311300)
Meinungsumfragen (79320000)
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Berlin (DE30)
Berlin
1) Gegenstand der Vergabe
Das BASE reguliert u.a. die im Jahr 2017 begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Die diesbezüglich z.T. mithilfe eines externen Dienstleisters durchgeführten Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit sowie darüberhinausgehende Kommunikationsmaßnahmen des BASE bilden ein zentrales Element der Kommunikation zur Endlagersuche. Ihnen kommen hohe Relevanz und Bedeutung zu. Daher sollen einzelne Elemente der Info-Aktionen sowie der darüberhinausgehenden Kommunikationsmaßnahmen des BASE evaluiert werden. Geplant ist eine Evaluation, in der Umsetzung und Wirkungen einzelner Bausteine erfasst und evaluiert und Entwicklungsmöglichkeiten skizziert werden. Darüber hinaus gilt es, die Info-Aktionen und die Kommunikationsmaßnahmen des BASE in Gänze hinsichtlich der gleichen Fragestellungen zu evaluieren.
Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
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2) Offenes Verfahren
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.
Qualitätskriterium Name: Skizze Bearbeitungskonzept / Gewichtung: 60
Preis Gewichtung: 40
Laufzeit in Monaten:26
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmal um 1 Monat zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option kann auch außerhalb der vertraglich vereinbarten Projektlaufzeit liegen. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht.
ja
Auf Wunsch des BASE werden die Ergebnisse durch den/die AN zusätzlich auf einer öffentlichen Veranstaltung des BASE in Berlin präsentiert. Der Zeitpunkt der Veranstaltung kann außerhalb der vertraglich vereinbarten Projektlaufzeit liegen. Hierzu erklärt der/die AN mit Abgabe des Angebots ihre/seine Bereitschaft.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
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b) Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
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c) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente) vorzulegen, soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
a) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer gültigen branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen und zu erklären, die Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechtzuerhalten (Mindestanforderung):
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
Hierzu ist das Formblatt „Berufshaftpflichtversicherung“ einzureichen.
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b) Nachweis Umsatzzahlen
Die Bietenden haben auf dem Formblatt „Gesamtumsatz” anzugeben, welche Umsätze sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Eine Eignung liegt nur vor, wenn der Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mindestens EUR 150.000 netto pro Jahr betragen hat.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Qualifikation des eingesetzten Projektteams
b) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
c) Ausschluss von Interessenskonflikten
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Zu a) Qualifikation des eingesetzten Projektteams
Das Projektteam ist mit den Qualifikationen der Mitarbeiter anzugeben. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass für die Abwicklung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags mindestens drei Mitarbeiter erforderlich sein werden (Projektleitung, Projektmitarbeiter, Projektassistenz). Projektleitung und Projektmitarbeiter sind mit ihren Qualifikationen anzugeben sowie mit ihrer Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen. Hierzu ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ einzureichen.
Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen:
Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium (Master- /Diplomstudiengang oder höherwertig) im Bereich Sozialwissenschaften, bspw.:
- Politikwissenschaft
- Soziologie
- Psychologie
Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs zu den genannten Studienbereichen ist ausreichend.
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Zu b) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
Die Berufserfahrung ist für Projektleitung und Projektmitarbeiter jeweils durch persönliche Referenzen nachzuweisen. Es ist also erforderlich, dass sowohl Projektleitung als auch Projektmitarbeiter (nicht jedoch Projektassistenzen) die nachfolgenden Referenzen in der geforderten Anzahl nachweisen können. Dabei ist es auch möglich, dass für Projektleitung und Projektmitarbeiter dieselben Referenzen eingereicht werden, beispielsweise wenn die Leistung gemeinsam erbracht worden ist.
Hierzu sind jeweils ein Lebenslauf und das Formblatt „Persönliche Referenzen“ einzureichen. Die Lebensläufe sind dem Formblatt „Persönliche Referenzen“ beizufügen.
Die folgenden Referenzenprojekte dürfen nicht älter als drei Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die nachstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Einzureichen sind:
- Jeweils zwei Referenzen im Bereich Evaluation von Programmen und/oder Prozessen oder sonstigen Maßnahmen durch Bevölkerungsbefragungen, Befragungen von Teilnehmenden eines Angebots, Dokumenten- und Medienanalyse einschl. Social Media
- Jeweils eine Referenz im Bereich Entwicklung oder Begleitung von kommunikativen Formaten in den Bereichen Public Relations, Politikberatung, politische Kommunikation
Es ist möglich, Referenzen einzureichen, die Leistungen beider Bereiche (vgl. vorgenannte Spiegelstriche) beinhalten. Mindestens eine Referenz der vorgesehenen Projektleitung muss in der Funktion als Projektleitung erbracht worden sein.
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Zu c) Ausschluss von Interessenskonflikten
Die Auftraggeberin kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bietenden verneinen, wenn sie feststellt, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten (vgl. § 46 Abs. 2 VgV). Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines solchen Interessenskonfliktes haben die Bieter das Formblatt „Ausschluss Interessenskonflikte“ einzureichen.
Die Auftraggeberin geht von einem solchen Interessenskonflikt aus, wenn der Bietende neben dem BASE gleichzeitig für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das Nationale Begleitgremium (NBG) oder für ein im Bereich der Kerntechnik tätiges Unternehmen oder im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für das BASE tätig ist.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
30.04.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2020
30.04.2020
12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
25.03.2020