Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugeinbauten, individuell konfigurierbar
333-2020-0031
Handwerksbedarf (37810000)
Lieferauftrag
Lieferung und Einbau von verschiedenen idividuell konfigurierbaren Fahrzeugeinrichtungen für Handwerker und /oder zur Ladungssicherung
DEUTSCHLAND (DE)
diverse Lieferorte im Bundesgebiet
Mindestmenge: 0 Stück;
geschätzte Abnahmemenge: 1341 Stück
Höchstabnahmemenge: 1609 Stück
16.07.2020
16.07.2023
Verlängerungsoption einmal um 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
.
Eigenerklärungen über die persönlichen Verhältnisse & Insolvenz wie
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
- die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte,
- bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 31 Abs. 1 und 2 UVgO bzw. § 123 Abs. 1 GWB
Aufstellung des Jahresumsatzes des Unternehmens der letzten drei Jahre für Aufträge von der Art des Ausschreibungsgegenstandes (2017/2018 und 2019)
Zertifizierung des Systemherstellers nach ISO 9001 oder gleichwertig
Zertifizierung des Systemherstellers nach ISO 14001 oder gleichwertig
Referenzen:
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten fünf Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- mit dem Angebot vorzulegen
Prüfung der qualitativen Umsetzung der Einbauten:
Vorhandensein ähnlicher Einbauten beim Systemanbieter mit der Möglichkeit der Besichtigung und Prüfung durch technische Sachverständige der Vergabestelle (Prüfung der qualitativen Umsetzung von Einbauten im Rahmen der Angebotsprüfung)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.05.2020
12:00
- Deutsch (DE)
16.07.2020
26.05.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweisder Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem link der Europäischen
Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK
http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Angebotsfristende gestellt werden.
Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
19.03.2020