Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=319533Regional- oder Kommunalbehörde
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gebäudeausstattung Planung Elektro_Neubau KITA Ilberstedt
VE04_TGA ELT
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Dienstleistungen
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 54 Kinder in der Mitgliedsgemeinde Ilberstedt. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 24 Betreuungsplätzeunter 3 Jahren und ca. 30 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 gefördert werden. Die Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bildet dabei eine Planungsgrundlage. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit und auch Nachnutzung des Gebäudes ein besonderes Anliegen.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Salzlandkreis (DEE0C)
Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI für die Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Besondere Leistungen: Mitwirkung bei der Erarbeitung der Erstellung der Zwischen-nachweise und des Endverwendungsnachweises
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 55 HOAI
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 55 HOAI
Stufe 3: Leistungsphase 9 nach § 55 HOAI
Qualitätskriterium Name: Nennung des vorgesehenen Personals sowie deren Qualifikation / Gewichtung: 8
Qualitätskriterium Name: 1. Referenzangabe Schulgebäude oder Kita oder Hort / Gewichtung: 27
Qualitätskriterium Name: 2. Referenzangabe Fördermittel / Gewichtung: 27
Preis Gewichtung: 20
01.07.2020
31.05.2022
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßigerGeschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigterVertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung "Ingenieur" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichenFinanzierungshilfen ergeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
27.04.2020
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
27.04.2020
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (beijuristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3. genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf demVergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angabenzur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal oder per E-Mail in elektronischerForm an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3. – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter derin I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
23.03.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.