Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Besucherstühle mit Freischwingergestell
343-2020-0030
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Lieferauftrag
Besucherstühle mit Freischwingergestell in unterschiedlichen Ausführungen
Ja
alle Lose
Besucherstühle mit Freischwingergestell und Polsterrücken Los 1
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Besucherstühle mit Freischwingergestell und Polsterrücken in verschiedenen Ausführungen
Mindestbestellmenge= 0 St.
Geschätzte Bestellmenge= 16.342 Stück
Max.Bestellmenge: 19.610 Stück
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Besucherstühle mit Freischwingergestell und Polsterrücken Los 2
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Besucherstühle mit Freischwingergestell und Polsterrücken in verschiedenen Ausführungen
Mindestbestellmenge= 0 St.
Geschätzte Bestellmenge= 16.344 Stück
Max.Bestellmenge: 19.613 Stück
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Besucherstühle mit Freischwingergestell und Netzrücken Los 3
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Besucherstühle mit Freischwingergestell und Netzrücken in unterschiedlichen Ausführungen
Mindestbestellmenge= 0 St.
Geschätzte Bestellmenge= 7.876 Stück
Max.Bestellmenge: 9.451 Stück
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist eine abschließende Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
13.05.2020
11:00
- Deutsch (DE)
31.08.2020
13.05.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
19.03.2020