Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=319304Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Übermittlung und Überlassung von Globalen Blitzdaten
OV 40821/20
Datenbereitstellung (72319000)
Dienstleistungen
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Partner gefunden werden, der den Deutschen Wetterdienst mit Globalen Blitzdaten versorgt.
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Frankfurter Straße 135, 63067 Offenbach/Main
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Partner gefunden werden, der den Deutschen Wetterdienst mit Globalen Blitzdaten versorgt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Laufzeit in Monaten:36
Zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern keine Kündigung erfolgt.
ja
Weitergabe der Rohdaten an den Geoinformationsdienst der Bundeswehr.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben über die Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- Angaben über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Angaben zu Verstößen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Angaben über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
- Angaben bezüglich der Eintragung in das Berufsregister
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
- Angaben über Zahlungsfähigkeit / Insolvenzverfahren
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
- Angaben über technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
- Vorlage mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren
- Angaben über das jährliche Mittel der Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte
- Angaben zur Gewährleistung der Qualität
- Angaben zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
- Angaben zur technischen Ausrüstung
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
08.05.2020
10:00
- Deutsch (DE)
30.09.2020
08.05.2020
10:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
08.04.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.