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Ausschreibungsdetails

Übermittlung und Überlassung von Globalen Blitzdaten

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.03.2020 (letzte Änderung am 09.04.2020)

08.05.2020 10:00

08.05.2020 10:00

OV 40821/20

Deutscher Wetterdienst

09.04.2020 17:45

2020/S 058-138987

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst , Referat PB23
Postanschrift: Frankfurter Straße 135
Postleitzahl: 63067
Ort: Offenbach am Main
NUTS: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.dwd.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Meteorologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Übermittlung und Überlassung von Globalen Blitzdaten

OV 40821/20

II.1.2)
CPV-Code

Datenbereitstellung (72319000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Partner gefunden werden, der den Deutschen Wetterdienst mit Globalen Blitzdaten versorgt.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)

Frankfurter Straße 135, 63067 Offenbach/Main

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Partner gefunden werden, der den Deutschen Wetterdienst mit Globalen Blitzdaten versorgt.

Weiteres siehe Vergabeunterlagen

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

Zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern keine Kündigung erfolgt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Weitergabe der Rohdaten an den Geoinformationsdienst der Bundeswehr.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Angaben über die Verknüpfung mit anderen Unternehmen

- Angaben über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

- Angaben zu Verstößen gemäß §§ 123 und 124 GWB

- Angaben über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens

- Angaben bezüglich der Eintragung in das Berufsregister

Weiteres siehe Vergabeunterlagen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Angaben über Zahlungsfähigkeit / Insolvenzverfahren

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Weiteres siehe Vergabeunterlagen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angaben über technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden

- Vorlage mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren

- Angaben über das jährliche Mittel der Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte

- Angaben zur Gewährleistung der Qualität

- Angaben zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten

- Angaben zur technischen Ausrüstung

Weiteres siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.05.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.09.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.05.2020

10:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-9499421
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.04.2020



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

08.04.2020


09.04.2020




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