Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Ersetzendes Scannen, Dienstleistung inkl. Postlogistik
ZIB 12.09 - 9960/18/VV : 1
Scanning (79999100)
Dienstleistungen
Ersetzendes Scannen, Dienstleistung inkl. Postlogistik
82.710.000,00
EUR Euro
Post- und Kurierdienste (64100000)
Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen (79132100)
DEUTSCHLAND (DE)
Bundesgebiet DE
Digitalisierung von Schriftgut durch einen externen Dienstleister (DL) inklusive Postlogistik;
elektronische Signatur der gescannten Dokumente durch den DL je nach Beauftragung;
optional Posteingangsbearbeitung durch den DL unter Nutzung von Großempfänger-PLZ (GE-PLZ)
82.710.000,00
EUR Euro
01.07.2020
30.06.2022
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf widerspricht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV
Führen Sie den Nachweis, dass die Bewerberin/Bieterin in einem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbare Register eines anderen EU-Mitgliedstaates eingetragen ist. Bitte legen Sie dazu einen Auszug vor, der nicht älter als drei Monate ist.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur eine Bieterin in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Um die Auskunft einholen zu können, füllen Sie bitte die Seite 2 der Anlage "10_Unternehmensdaten" aus.
1) Gesamtumsatz
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz der jeweiligen Bieterkonstellation der letzten drei Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) bezogen auf den für die Ausschreibung maßgeblichen Geschäftszweig für Konzeption, Einführung und Durchführung von Scan-Dienstleistungen mit logistischer Unterstützung (Transport, Lagerung und Vernichtung von Schrift- und Poststücken) anzugeben. Der Mindestumsatz muss im Durchschnitt 20.000.000,00 € pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "19_Unternehmensdarstellung".
2) Berufshaftpflichtversicherung
Führen Sie für sich und ggf. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft den Nachweis über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mind. 1.000.000 Euro sowie für sonstige Schäden von mind. 500.000 Euro.
Bitte legen Sie einen Auszug vor der nicht älter als drei Monate ist.
1) Beschäftigtenzahl
Im Rahmen der Ausschreibung wird für die jeweilige Bieterkonstellation bezogen auf Konzeptionierung, Einführung und Durchführung von Scan-Dienstleistungen mit logistischer Unterstützung (Transport, Lagerung und Vernichtung von Schrift- und Poststücken) eine Kapazität von durchschnittlich mindestens 50 Mitarbeitern/innen in den letzten drei Jahren gefordert. Bitte tragen Sie diese Daten in das Formular "19_Unternehmensdarstellung" ein.
2) Sprache
Mit Abgabe des Angebots sichert der Bieter zu, dass alle Beschäftigten inkl. Vertretung, die für die Ausführung der Leistung vorgesehen werden, die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen.
3) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "20_Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
4) Zertifizierungen
Führen Sie den Nachweis für die jeweiligen Bieterkonstellation, dass Sie mindestens nach ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) oder vergleichbar zertifiziert sind.
Führen Sie den Nachweis für die jeweiligen Bieterkonstellation im Bereich des Produktionsbetriebs (Digitalisierung, Logistik, Lagerung und Vernichtung), dass Sie mindestens nach ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagement) auf der Basis von IT-Grundschutz (BSI) oder vergleichbar zertifiziert sind.
Die Vergleichbarkeit bei abweichenden Zertifizierungen hat der Bieter zu erläutern/darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
25.05.2020
11:30
- Deutsch (DE)
31.07.2020
16.04.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind die folgenden Bedarfsträger:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und GB (Geschäftsbereich)
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
12.03.2020
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.