Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
fg 10/19 Pilotierung einer Sprachberatung steuerlicher Texte
V B 5 - Vw 3170/19/10070
Dienstleistungen der Verwaltung (75100000)
Dienstleistungen
fg 10/19 Projekt: "Pilotierung einer Sprachberatung/-prüfung steuerlicher Texte"
Leistungsbeschreibung geht aus der Projektbeschreibung hervor.
Dienstleistungen der Verwaltung (75100000)
Berlin (DE30)
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Leistungsbeschreibung geht aus der Projektbeschreibung
(Anlage) hervor
Laufzeit in Monaten:24
3
ja
Phase 2 vom 1.1.2022 bis 30.6.2022 ist optionale Leistung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Prüfung der Eignung sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom BMF nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen in einer in sich abgeschlossenen Form beantwortet
werden. Querverweise werden vom BMF grundsätzlich als nicht relevante Zusatzinformation angesehen. Die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, um den Teilnahmeantrag/das Angebot umfassend prüfen zu können. Bewerber und Bieter haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem BMF mitzuteilen - insbesondere, wenn
hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag /Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das BMF kann bzw. muss dann in eine erneute Eignungsprüfung eintreten, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Verfahren ist möglich.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
14.04.2020
14:00
- Deutsch (DE)
01.07.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
11.03.2020
Versionsverlauf
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