Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=317504Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung)
06/10/2020
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) in der Kita Regenbogenhaus
Nordhausen (DEG07)
Stadt Nordhausen - Objekt: Regenbogenhaus
Karl-Meyer-Str. 4-6, 99734 Nordhausen
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt die Unterhaltsreinigung für die Kita Regenbogenhaus neu zu vergeben.
Im Leistungsverzeichnis sind die Mindestanforderungen an die Reinigungsqualität sowie deren Umfang detailliert beschrieben und müssen präzise eingehalten bzw. erfüllt werden.
01.11.2020
31.10.2021
Der Auftrag wird vom 01.11.2020 bis zum 31.10.2021 fest vergeben. Der Auftrag verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit des Auftrages beträgt 3 Jahre - bis längstens 31.10.2023.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
MIT DEM ANGEBOT SIND VORZULEGEN:
- siehe Formblatt 631 EU
- Eigenerklärung zur Eignung, zur Leistung und Referenzen (Formblatt 124_LD) - Eigenerklärungen §§ 123, 124 GWB
- Aufklärung und Einwilligungserklärung gemäß DSGVO
- Unternehmensdaten
- Berechnung der Stundenverrechnungssätze
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND VORZULEGEN:
- Unternehmensdaten bei Beteiligung von Nachunternehmern (NU)
- Aufklärung und Einwilligungserklärung gemäß DSGVO vom Nachunternehmer (NU)
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE INNERHALB EINER VON DER VERGABESTELLE BESTIMMTEN FRIST VOM BESTBIETER VORZULEGEN (vgl. § 12a ThVgG):
Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThVgG):
- Formblätter nach dem ThVgG - §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 ThVgG
- Formblätter nach dem ThVgG - Verpflichtungen des Nachunternehmers (NU), §§ 11, 12 ThVgG
MIT DEM ANGEBOT SIND VORZULEGEN:
- Eigenerklärung zur Eignung, zur Leistung und Referenzen (Formblatt 124_LD) - Erklärungen zum Umsatz
- Eigenerklärung Haftpflichtversicherung/bestehende bzw. abzuschließende Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3,0 Mio. Euro, Sachschäden 3,0 Mio. Euro, Vermögensschäden 3,0 Mio. Euro und Schlüsselschäden 100.000,- Euro.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND VORZULEGEN:
Siehe Formblatt 631 EU
- Nachweis Haftpflichtversicherung
MIT DEM ANGEBOT SIND VORZULEGEN:
- Eigenerklärung zur Eignung, zur Leistung und Referenzen (Formblatt 124_LD) - Erklärungen zur Leistungserbringung (leistungsbezogene Aufgaben)
- Berechnung Stundenverrechnungssätze (vollständig ausgefüllt)
- vollständig ausgefüllte Kalkulationsbögen
- vollständig ausgefüllte Anlage 8C (Qualität/Service/Objektkontrollen)
- bei Unterauftragnehmern: Erklärung zu Unterauftragnehmern
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.04.2020
10:00
- Deutsch (DE)
15.10.2020
16.04.2020
10:00
Nordhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der
Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die
Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter
hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die
Eigenerklärungen und Angaben unter Ziff. III. dieser Auftragsbekanntmachung und
ggf. weitere Erklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Vollständiges Ausfüllen der Vergabeunterlagen:
Das Leistungsverzeichnis/die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind vollständig
auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen. Das Angebot
muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Anderenfalls muss das Angebot wegen
Unvollständigkeit/Nichtenthaltens der geforderten Erklärungen von der Wertung
ausgeschlossen werden.
elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de)
heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form
über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf
anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail
oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Objektbesichtigungen:
Objektbesichtigungen können werktags in der Zeit vom 18. März bis 09. April
2020 vorgenommen werden. Sie erfolgen grundsätzlich nur nach
Terminvereinbarung und im Beisein eines städtischen Mitarbeiters. Tag, Uhrzeit und
Treffpunkt der Begehung sind unter folgender Telefon-Nummer abzustimmen:
03631 696-462. Besichtigungen außerhalb dieses Zeitraumes sind nicht mehr möglich.
Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage
nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und
Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des
Vergabeverstoßes
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.
1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist
schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
16.03.2020