Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Farb-Multifunktionsdrucker
ZR5-1133-2020-038-16-BL5
Fotokopiergeräte (30121200)
Lieferauftrag
Für die Ausstattung von Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin sollen netzwerkfähige Farb-Multifunktionsdrucker (MFD) angemietet werden. Die Geräte haben dem Einsatz für das Digitaldruckverfahren zu genügen. Es handelt sich um Standgeräte
Vervielfältigungsgeräte (30121400)
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Die Leistung umfasst die komplette betriebsfertige Ausstattung mit Hard- und Software (einschließlich Zubehör wie Kabel et cetera) gemäß Leistungsverzeichnis, die Störungsbeseitigung und Wartung einschließlich etwa vorgeschriebener technischer Überprüfungen, die Einweisung der Nutzer/-innen, die kostenlose Versorgung mit allen Verbrauchsmaterialien wie Toner und Heftklammern (außer Papier), die etwaige Umsetzung von Geräten, die Rücknahme jeglicher Verpackungen und Tonerbehälter sowie den späteren Abbau und die Rücknahme der Geräte.
Die nachfolgenden Mengen werden insgesamt bei dem Auftragnehmer (AN) beauftragt. Die Einzelheiten zu den Anforderungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Es werden 534 Geräte beauftragt, unterschieden in nachfolgende Modellgruppen:
Modell 1a: Farb-Multifunktionsdrucker ab 35 ppm mit externem Finisher 374 Stück
Modell 1b: Farb-Multifunktionsdrucker ab 35 ppm mit internem Finisher 78 Stück
Modell 2: Farb-Multifunktionsdrucker ab 50 ppm mit externem Finisher 82 Stück
Alle Modelle müssen mit einer zentralen Drucklösung mit vollständigem Managementsystem ausgestattet werden.
Abruf von optionalen Komponenten:
Der wesentliche Ausstattungsumfang der optionalen Komponenten verteilt sich auf die Modellgruppen folgendermaßen:
Für das Modell 1a vier Broschürenfinisher für Farb-Multifunktionsdrucker ab 35 ppm mit externem Finisher und für das Modell 2 zwei Broschürenfinisher für Farb-Multifunktionsdrucker ab 50 ppm mit externem Finisher.
Für die Modelle 1a + 1b insgesamt 25 Faxeinheiten und für das Modell 2 25 Faxeinheiten.
Für die zentrale Druck- und Managementlösung stellt der AN kompatible Chipkarten bereit. Je nach Bedarf werden Chipkarten von der Auftraggeberin (AG) separat bestellt. Diese sind mit Aufdruck frei Haus zu liefern. Dafür gelten grundsätzlich maximal drei Wochen Lieferfrist. Der AN hat keinen Anspruch auf Bestellungen. Die Chipkarten gehen danach in das Eigentum der AG über.
Geräte, die die AG stellplatzbedingt noch nicht in die zentrale Drucklösung überführen kann, sind vollständig vorbereitet für die zentrale Drucklösung zu installieren. Nach Vorliegen der Netzwerkvoraussetzungen kann die AG mit dem AN eine Vernetzung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit abstimmen.
Die AG behält sich vor, innerhalb der ersten 3 Jahre der Vertragslaufzeit zusätzliche Geräte der angebotenen Modelle oder gleichwertige Modelle bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Auftragswertes zu den Konditionen des vorgelegten Angebots anzumieten.
Näheres ist den Vergabunterlagen zu entnehmen.
01.10.2020
30.09.2025
Der Vertragszeitraum verlängert sich maximal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Vertragszeitraum endet spätestens am 30. September 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 1.000.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.05.2020
12:00
- Deutsch (DE)
14.08.2020
19.05.2020
13:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.05.2020