Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in der Bundespolizeiinspektion Hannover Hauptbahnhof
B 12.17 - 0822/19/VV : 1
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Gebäudereinigung in der Bundespolizeiinspektion Hauptbahnhof Hannover
Fensterreinigung (90911300)
Hannover (DE92)
Ernst-August-Platz 1, 30159 Hannover
Unterhaltsreinigung und Glas-/Fensterreinigung in der Liegenschaft der Bundespolizeiinspektion mit einer Grundfläche von ca. 1.400 m² und einer Glas-/Fensterfläche von ca. 170 m²;
Vertragsdauer: fünf Jahre
Preis
01.10.2020
30.09.2025
siehe unter II.2.11)
ja
1. maximal fünf Verlängerungen der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr,
2. Bedarfsreinigung mit einem geschätzten Umfang von 250 Stunden pro Jahr,
3. Grundreinigung mit einem geschätzten Umfang von 1807 m² pro Jahr.
nein
Die Bieter müssen die zu reinigende Liegenschaft vor der Angebotsabgabe besichtigen (Ortsbegehung) und einen entsprechenden Nachweis dem Angebot beifügen. Die Interessenten müssen sich bis spätestens 30.04.2020 für die Teilnahme an einer Ortsbegehung anmelden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter
1. Füllen Sie die Vorlage "Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusätzlich bei.
2. Geben Sie bitte in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei "Anbieterdarstellung" die von Ihrem Unternehmen mit Gebäude- bzw. Glasreinigung in den letzten drei Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze an.
Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung im letzten Geschäftsjahr muss mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis.
1. Reichen Sie bitte die ausgefülltte Vorlage "Referenzaufträge" mit Angaben für mindestens drei gleichwertige Referenzen ein. In der Vorlage sind zu den Referenzen folgende Angaben zu machen: - Name des Auftraggebers und zuständige Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer, - Bezeichnung des Objektes bzw. der Objekte, - Leistungsort(e), - Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit, - Art der erbrachten Leistungen, - Grundfläche des gereinigten Objektes in m².
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Als gleichwertig werden Referenzen mit folgenden Merkmalen angesehen: - Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn die einzutragenden Dienstleistungsaufträge auch die in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsbestandteile Unterhaltsreinigung und Glas- und Fensterreinigung umfassen. - Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
- ein Dienstleistungsauftrag mindestens 75% der zu reinigenden Fläche der Liegenschaft, deren Gebäudereinigung zu vergeben ist, umfasst oder
- zwei Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden Fläche der Liegenschaft, deren Gebäudereinigung zu vergeben ist, umfasst und
- alle drei Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr gedauert haben.
2. Tragen Sie bitte in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei "Anbieterdarstellung" noch folgende Zahlen ein: - Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen in der Sparte Gebäude- und Glasreinigung Ihres Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr und in den letzten zwei Geschäftsjahren, - Zahl der festangestellten Mitarbeiter/innen im laufenden Geschäftsjahr, - Zahl der länger als ein Jahr beschäftigten Mitarbeiter/innen, - Zahl der geringfügig beschäftigten Mitarbeiter/innen im laufenden Geschäftsjahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
07.05.2020
11:30
- Deutsch (DE)
17.07.2020
08.05.2020
08:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist es berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
06.03.2020