Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Datenbeschaffung zur situativen Geodatenverarbeitung
B14.27 - 0477/19/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Unterstützungsleistungen bei der fernerkundlichen Datenbeschaffung zur situativen Geodatenverarbeitung
Datendienste (72300000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvertrag für fernerkundliche Datenbeschaffung zur situativen Geodatenverarbeitung
1.125.000,00
EUR Euro
01.07.2020
30.06.2022
2 x 12 Monate Verlängerungsoption
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlagen "Unternehmensdaten' und 'Unternehmensdarstellung' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligter Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen (vgl. AE.1 im Kriterienkatalog).
Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter des Unternehmens im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss über die letzten 3 Jahre mindestens 20 Mitarbeiter pro Jahr betragen (vgl. AE.2 im Kriterienkatalog).
Aufgrund zugreifbarer Missionen muss der Auftragnehmer in der Lage sein, Daten in der geforderten Art und Qualität zu liefern. Der Bieter muss dies in der Anlage "Unternehmensdarstellung" bestätigen und mindestens 10 zugreifbare Missionen sowie darin enthaltenen Satelliten, Ausgabeformate, Spezifikationen und der Bilddatenprodukte sortiert nach den Datenkategorien (VHR, HR, Radar) auflisten (vgl. AE.3 im Kriterienkatalog).
Mindestens drei Referenzen mit zum Auftragsgegenstand vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Dabei werden folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit gestellt:
1. Datenprovidertätigkeit mit 12/7- und 24/7-Erreichbarkeit
2. Datenbereitstellung in den Kategorien "VHR: sehr hoch auflösend optisch", "HR: hoch auflösend optisch" und "RADAR: Radardaten"
3. Zugriff auf mindestens 10 Satellitenmissionen
4. Servicedienstleister bei Kartierungen
5. Lizenzmanagement für Multiuser-Nutzung
6. Das Projekt muss mindestens 400 Projekttage umfassen.
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden zu benennen
(vgl. AE.4 im Kriterienkatalog).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
14.04.2020
11:30
- Deutsch (DE)
30.06.2020
14.04.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.02.2020