Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Wartung IRIS BBR
B 14.22 - 0606/19/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Pflege und Wartung IRIS
424.000,00
EUR Euro
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bonn, beim Auftragnehmer
400 Personentage, 24 Monate Vertragsdauer mit Option auf zweimalige Verlängerung um je 12 Monate.
Als zentrales Datenhaltungs-, -recherche- und -zugriffssystem wurde die Individualsoftware IRIS (= Integriertes Räumliches InformationsSystem) entwickelt. Das System ist seit Frühjahr 2016 im Einsatz. Der erste Pflege- und Wartungsvertrag läuft aus.
424.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige optionale Verlängerung um 12 Monate
ja
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Unternehmensdarstellung
Stellen Sie Ihr Unternehmen / die Bewerbergemeinschaft dar und erläutern Sie das Leistungsspektrum.
Die Darstellung soll folgende Themen beinhalten:
- der Bezug zum Ausschreibungsgegenstand muss deutlich gemacht werden
- die Umsatzentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- die Entwicklung der Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(max. 2 A4-Seiten, 11-Pkt-Schriftgröße)
Referenzen
Bitte geben Sie mindestens drei Referenzprojekte an. Zu jedem Referenzprojekt beschreiben Sie bitte den Einsatz bzw. Bezug zu diesen Themen:
- Entwicklung von datenbankbasierten Web-Anwendungen auf Basis des DBMS Oracle, der Entwicklungsumgebung Oracle APEX 5.1 Oracle APEX 5.1 und höher sowie PL/SQL und Oracle REST Data Services.
- Entwicklung von Web-Anwendungen auf Basis von Apache Tomcat und Apache Server
- Entwicklung unter Verwendung des Verzeichnisdienstes LDAP
- Entwicklung unter Verwendung von PSPP
- Entwicklung unter Verwendung von ETL-Tools (z.B. FME), vorzugsweise im Zusammenhang mit Schnittstellen
- Entwicklung unter Verwendung des OpenData Standards DCAT
- Entwicklung von Schnittstellen und Workflows zu ArcGIS, InstantAtlas, Tableau, SPSS etc.
- Entwicklung von Informationssystemen zur Verwaltung von gebietsbezogenen, statistischen Daten (z.B. Gemeinden, Kreise, PLZ-Gebiete etc.)
Die Projekte müssen in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2015 bis 2019) durchgeführt worden sein.
Für die Angabe von Referenzprojekten verwenden Sie das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formular.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
23.03.2020
11:30
- Deutsch (DE)
20.05.2020
23.03.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
18.02.2020