Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Starkregengefahrenhinweiskarte für NRW
B 13.17 - 0643/19/VV : 1
Digitalisierte Kartenerstellung (71354100)
Lieferauftrag
Erstellung einer Starkregengefahrenhinweiskarte für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
DEUTSCHLAND (DE)
Für das Projekt "Starkregengefahrenhinweise" soll für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt (Main) am Beispiel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) auf der Grundlage bereits vorliegender Daten eine qualifizierte Bewertung der Überflutungsgefahren aus Starkregenereignissen erarbeitet werden. Dies beinhaltet die Datenaufbereitung, Modellentwicklung, 2D-Berechnung für das gesamte Testgebiet NRW und für zwei Szenarien, Kategorisierung des Starkregens gemäß dem Konzept eines Starkregenindex und die Ergebnisaufbereitung.
Die vorliegenden Geodaten müssen mit Hilfe eines geeigneten Modellansatzes kombiniert werden. Dabei handelt es sich zum einen um Geodatensätze des BKG für das Untersuchungsbiet NRW. Zu nennen ist hier das digitale Landbedeckungsmodell, welches die Landbedeckung und Landnutzung Deutschlands in verschiedenen Detaillierungsgraden beschreibt. Zum anderen sollen das digitale Geländemodell NRWs in einer Gitterweite von 1m sowie digitale Hausumringe zum Einsatz kommen. Außerdem sind digitale Orthophotos und Informationen des ATIS Basis DLM zu verwenden. Als Niederschlagsinformationen sollen die KOSTRA-Daten des Deutschen Wetterdienst eingesetzt werden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Weisen Sie für Ihr Unternehmen einschlägige Erfahrungen nach. Legen Sie hierzu bitte ein Liste von mindestens drei Kunden bei, für die Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren eine mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt.
Als gleichwertig werden Referenzprojekte angesehen, die jeweils mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen:
• Beteiligung an Entwicklungs- und Forschungsprojekten zum Thema Starkregenvorsorge
• Erstellung von Gefahren- und Risikokarten zur Überflutungsvorsorge
Die benannten Referenzprojekte müssen in Summe beide Kriterien abdecken.
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal:
Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.03.2020
11:30
- Deutsch (DE)
25.05.2020
26.03.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmensdaten
Bitte tragen Sie in die Anlage "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19
Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
14.02.2020