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Ausschreibungsdetails

Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.02.2020

27.02.2020 09:00

27.02.2020 09:00

OV-41315/20-SRÖ

Deutscher Wetterdienst

12.02.2020 01:00

2020/S 030-070192

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft
Postanschrift: Frankfurter Straße 135
Postleitzahl: 63067
Ort: Offenbach am Main
NUTS: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 69-80624361
Hauptadresse: https://www.dwd.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Meteorologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes

OV-41315/20-SRÖ

II.1.2)
CPV-Code

Empfangsdienste (79992000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Stuttgart

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Empfangsdienste (79992000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Stuttgart (DE11)

Standort Stuttgart, Am Schnarrenberg 17, 70376 Stuttgart

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Sicherheits- und Empfangsdienst am Standort Stuttgart

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2020

30.11.2020

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Empfangsdienste (79992000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Hamburg (DE60)

Standort Hamburg Seewetteramt, Bernhard-Nocht-Str. 76, 20359 Hamburg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.04.2020

30.11.2020

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310361&criteriaId=2407

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

gem. III.1.1)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

gem. III.1.1)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Das offene Verfahren für 11 Standorte (OV-38336/19-COL) musste am 30.12.2019 aufgehoben werden, da sich die Grundlage des Verfahrens wesentlich geändert hat. Der Leistungsbeginn der Neuausschreibung beginnt zum 01.12.2020.

Für die Standorte Hamburg Seewetteramt und Stuttgart konnten rechtlich keine Verträge bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden, so dass für diese beiden Standorte für den Zeitraum 01.04.2020 bis 30.11.2020 ein offenenes Verfahren durchgeführt wird. Aufgrund des Leistungsbeginns zum 01.04.2020 wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.02.2020

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.03.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.02.2020

09:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die

Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber

eingehalten werden.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160

Absatz 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen

erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht

abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach

Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle

für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,

werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen

keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt

wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen

Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch

den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der

Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10

Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch

den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter

und Bewerber kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für

Nachprüfungsverfahren zu richten:

Bundeskartellamt

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578

Fax: +49 (0)228 / 94 99-163


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.02.2020


Eignungskriterien



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