Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=310361Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes
OV-41315/20-SRÖ
Empfangsdienste (79992000)
Dienstleistungen
Sicherheits- und Empfangsdienst an den Standorten Stuttgart und Hamburg Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes
Ja
alle Lose
Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Stuttgart
Empfangsdienste (79992000)
Stuttgart (DE11)
Standort Stuttgart, Am Schnarrenberg 17, 70376 Stuttgart
Sicherheits- und Empfangsdienst am Standort Stuttgart
Preis
01.04.2020
30.11.2020
nein
nein
Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt
Empfangsdienste (79992000)
Hamburg (DE60)
Standort Hamburg Seewetteramt, Bernhard-Nocht-Str. 76, 20359 Hamburg
Sicherheits- und Empfangsdienst für den Standort Hamburg Seewetteramt
Preis
01.04.2020
30.11.2020
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gem. III.1.1)
gem. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Das offene Verfahren für 11 Standorte (OV-38336/19-COL) musste am 30.12.2019 aufgehoben werden, da sich die Grundlage des Verfahrens wesentlich geändert hat. Der Leistungsbeginn der Neuausschreibung beginnt zum 01.12.2020.
Für die Standorte Hamburg Seewetteramt und Stuttgart konnten rechtlich keine Verträge bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden, so dass für diese beiden Standorte für den Zeitraum 01.04.2020 bis 30.11.2020 ein offenenes Verfahren durchgeführt wird. Aufgrund des Leistungsbeginns zum 01.04.2020 wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
nein
27.02.2020
09:00
- Deutsch (DE)
31.03.2020
27.02.2020
09:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
11.02.2020