Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Beauftragung von Dienstleistungen zur Entwicklung einer selbsthinterfragenden und transparenten Organisationskultur

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

31.01.2020 (letzte Änderung am 10.02.2020)

05.03.2020 12:00

05.03.2020 12:00

0556/19

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

02.03.2020 09:39

2020/S 022-048502

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE30)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Z6 Vergabestelle
Hauptadresse: http://www.base.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beauftragung von Dienstleistungen zur Entwicklung einer selbsthinterfragenden und transparenten Organisationskultur

0556/19

II.1.2)
CPV-Code

Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste (79400000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Leistungen im Bereich der Entwicklung einer selbsthinterfragenden und transparenten Organisationskultur gedeckt werden. Die Entwicklung und Implementierung eines selbsthinterfragenden und lernenden Selbstverständnisses im BASE im Kontext der Organisationskultur im Rahmen eines iterativen und an Aktionsforschung orientierten Vorgehens ist zentraler Gegenstand dieses Vorhabens.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE30)

Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1) Gegenstand der Vergabe

Die Entwicklung und Implementierung eines selbsthinterfragenden und lernenden Selbstverständnisses im BASE im Kontext der Organisationskultur im Rahmen eines iterativen und an Aktionsforschung orientierten Vorgehens ist zentraler Gegenstand dieses Vorhabens.

Das BASE beabsichtigt daher, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Weiterentwicklung der Organisationskultur des BASE an einen Auftragnehmer zu vergeben, um ein selbsthinterfragendes und transparentes Handeln zu gewährleisten. Dabei sollen gegebenenfalls erforderliche Anpassungen implementiert sowie Führungskräfte und Beschäftigte entsprechend befähigt bzw. qualifiziert werden.

Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.

2) Offenes Verfahren

Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.

Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.

Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Grobkonzept / Gewichtung: 45

Qualitätskriterium Name: Test-Workshop / Gewichtung: 25

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmal um 6 Monate zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option erfolgt mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

a) Die Rahmenvereinbarung darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind

b) Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

c) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer gültigen branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen und zu erklären, die Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechtzuerhalten (Mindestanforderung):

- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung

Hierzu ist das Formblatt „Berufshaftpflichtversicherung“ einzureichen.

d) Nachweis Umsatzzahlen

Die Bietenden haben auf dem Formblatt „Gesamtumsatz” anzugeben, welche Umsätze sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Eine Eignung liegt nur vor, wenn der Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mindestens EUR 1.500.000 netto pro Jahr betragen hat.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Folgende Kriterien werden abgefragt:

a) Unternehmens- bzw. Institutsdarstellung:

- Anwendung eines erprobten, systemischen, partizipativen und wissenschaftlich fundierten Beratungsansatzes

- Feste Verankerung von selbstreflektierenden Methoden in der eigenen Beratungspraxis

- Feste Verankerung von regelmäßigen Weiterbildungen auch im Hinblick auf etwaige Mitglieder einer Bietergemeinschaft; hierzu: Vorlage von mindestens zwei einschlägigen Weiterbildungsbescheinigungen aus den letzten 5 Jahren

- Kontinuierliche Verfolgung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Implementierung in die eigene Beratungspraxis

- Kurze Darstellung des am Vorhaben beteiligten Bietenden einschließlich etwaiger Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer sowie der im Rahmen des Projekts eingebundenen konkreten Bearbeiter inklusive der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben

- Darstellung des Beratungsansatzes des Bietenden einschließlich etwaiger Mitglieder einer Bietergemeinschaft

- Darstellung, inwieweit selbstreflektierende Methoden, der jeweils aktuelle Stand der Wissenschaft sowie regelmäßige Weiterbildungen in der eigenen Beratungspraxis verankert sind.

b) Qualifikation des eingesetzten Projektteams

Das Projektteam, mindestens bestehend aus Projektleitung und einer Stellvertretung, sind mit ihren Qualifikationen anzugeben sowie mit ihrer Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.

Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen:

Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich: Psychologie, Soziologie, Erwachsenenbildung / Bildungswissenschaft, - Organisationsberatung / Organisationsentwicklung / Change Management. Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs zu den genannten Studienbereichen ist ausreichend. Dem Studienabschluss muss ein mindestens dreijähriges Studium zugrunde liegen. Alternativ - mindestens 250 Ausbildungsstunden mit mindestens einem der folgenden Ausbildungsschwerpunkte ausreichend: Organisationsberatung, Organisationsentwicklung, Coaching, Change Management, Facilitation.

c) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams

Die Berufserfahrung ist für die Projektleitung und die Stellvertretung durch persönliche Referenzen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung, nachzuweisen.

Die folgenden Referenzenprojekte dürfen nicht älter als sechs Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die nachstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind:

- Drei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der Beratung und Begleitung von Change Management Projekten hervorgehen

- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der (Weiter-)Entwicklung und Etablierung einer Organisationskultur hervorgehen; davon mindestens ein Projekt mit standortübergreifenden Unternehmen/ Organisationen

- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der Moderation von Großgruppen (> 50 Personen) hervorgehen

- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der Qualifizierung von Beschäftigten im Rahmen von intern durchgeführten Formaten hervorgehen

- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der Entwicklung von Führungskräften im Rahmen von intern durchgeführten Formaten hervorgehen

- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit behördlichen Strukturen und Abläufen hervorgehen

d) Ausschluss von Interessenskonflikten

Das Formblatt „Ausschluss Interessenskonflikte“ ist einzureichen.

Die Auftraggeberin geht von einem solchen Interessenskonflikt aus, wenn der Bietende neben dem BASE gleichzeitig für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das Nationale Begleitgremium (NBG) oder für ein im Bereich der Kerntechnik tätiges Unternehmen tätig ist.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

05.03.2020

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.03.2020

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme an den Test-Workshops wird keine Vergütung gewährt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.02.2020



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

06.02.2020


10.02.2020




2a730ae7-5527-4767-8e9f-bf72039577a1