Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=306947Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung von Dienstleistungen zur Entwicklung einer selbsthinterfragenden und transparenten Organisationskultur
0556/19
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste (79400000)
Dienstleistungen
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Leistungen im Bereich der Entwicklung einer selbsthinterfragenden und transparenten Organisationskultur gedeckt werden. Die Entwicklung und Implementierung eines selbsthinterfragenden und lernenden Selbstverständnisses im BASE im Kontext der Organisationskultur im Rahmen eines iterativen und an Aktionsforschung orientierten Vorgehens ist zentraler Gegenstand dieses Vorhabens.
Berlin (DE30)
Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
1) Gegenstand der Vergabe
Die Entwicklung und Implementierung eines selbsthinterfragenden und lernenden Selbstverständnisses im BASE im Kontext der Organisationskultur im Rahmen eines iterativen und an Aktionsforschung orientierten Vorgehens ist zentraler Gegenstand dieses Vorhabens.
Das BASE beabsichtigt daher, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Weiterentwicklung der Organisationskultur des BASE an einen Auftragnehmer zu vergeben, um ein selbsthinterfragendes und transparentes Handeln zu gewährleisten. Dabei sollen gegebenenfalls erforderliche Anpassungen implementiert sowie Führungskräfte und Beschäftigte entsprechend befähigt bzw. qualifiziert werden.
Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
2) Offenes Verfahren
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.
Qualitätskriterium Name: Grobkonzept / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium Name: Test-Workshop / Gewichtung: 25
Preis Gewichtung: 30
Laufzeit in Monaten:36
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmal um 6 Monate zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option erfolgt mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Die Rahmenvereinbarung darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind
b) Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen
c) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer gültigen branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen und zu erklären, die Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechtzuerhalten (Mindestanforderung):
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
Hierzu ist das Formblatt „Berufshaftpflichtversicherung“ einzureichen.
d) Nachweis Umsatzzahlen
Die Bietenden haben auf dem Formblatt „Gesamtumsatz” anzugeben, welche Umsätze sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Eine Eignung liegt nur vor, wenn der Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mindestens EUR 1.500.000 netto pro Jahr betragen hat.
Folgende Kriterien werden abgefragt:
a) Unternehmens- bzw. Institutsdarstellung:
- Anwendung eines erprobten, systemischen, partizipativen und wissenschaftlich fundierten Beratungsansatzes
- Feste Verankerung von selbstreflektierenden Methoden in der eigenen Beratungspraxis
- Feste Verankerung von regelmäßigen Weiterbildungen auch im Hinblick auf etwaige Mitglieder einer Bietergemeinschaft; hierzu: Vorlage von mindestens zwei einschlägigen Weiterbildungsbescheinigungen aus den letzten 5 Jahren
- Kontinuierliche Verfolgung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Implementierung in die eigene Beratungspraxis
- Kurze Darstellung des am Vorhaben beteiligten Bietenden einschließlich etwaiger Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer sowie der im Rahmen des Projekts eingebundenen konkreten Bearbeiter inklusive der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben
- Darstellung des Beratungsansatzes des Bietenden einschließlich etwaiger Mitglieder einer Bietergemeinschaft
- Darstellung, inwieweit selbstreflektierende Methoden, der jeweils aktuelle Stand der Wissenschaft sowie regelmäßige Weiterbildungen in der eigenen Beratungspraxis verankert sind.
b) Qualifikation des eingesetzten Projektteams
Das Projektteam, mindestens bestehend aus Projektleitung und einer Stellvertretung, sind mit ihren Qualifikationen anzugeben sowie mit ihrer Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.
Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen:
Abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bereich: Psychologie, Soziologie, Erwachsenenbildung / Bildungswissenschaft, - Organisationsberatung / Organisationsentwicklung / Change Management. Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs zu den genannten Studienbereichen ist ausreichend. Dem Studienabschluss muss ein mindestens dreijähriges Studium zugrunde liegen. Alternativ - mindestens 250 Ausbildungsstunden mit mindestens einem der folgenden Ausbildungsschwerpunkte ausreichend: Organisationsberatung, Organisationsentwicklung, Coaching, Change Management, Facilitation.
c) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
Die Berufserfahrung ist für die Projektleitung und die Stellvertretung durch persönliche Referenzen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung, nachzuweisen.
Die folgenden Referenzenprojekte dürfen nicht älter als sechs Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die nachstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind:
- Drei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der Beratung und Begleitung von Change Management Projekten hervorgehen
- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der (Weiter-)Entwicklung und Etablierung einer Organisationskultur hervorgehen; davon mindestens ein Projekt mit standortübergreifenden Unternehmen/ Organisationen
- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der Moderation von Großgruppen (> 50 Personen) hervorgehen
- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der Qualifizierung von Beschäftigten im Rahmen von intern durchgeführten Formaten hervorgehen
- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit der Entwicklung von Führungskräften im Rahmen von intern durchgeführten Formaten hervorgehen
- Zwei Referenzprojekte, aus denen Erfahrungen mit behördlichen Strukturen und Abläufen hervorgehen
d) Ausschluss von Interessenskonflikten
Das Formblatt „Ausschluss Interessenskonflikte“ ist einzureichen.
Die Auftraggeberin geht von einem solchen Interessenskonflikt aus, wenn der Bietende neben dem BASE gleichzeitig für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das Nationale Begleitgremium (NBG) oder für ein im Bereich der Kerntechnik tätiges Unternehmen tätig ist.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
05.03.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.05.2020
05.03.2020
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme an den Test-Workshops wird keine Vergütung gewährt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
06.02.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.