Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Besprechungs-/Konferenztische
343-2019-0348
Tische (39121200)
Lieferauftrag
Rahmenvertrag über die Lieferung von Besprechungs-/Konferenztischen
Ja
alle Lose
Besprechungs-/Konferenztische höhenverstellbar
Tische (39121200)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Verschiedene Empfangsstellen in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvertrag über 24 Monate (vrs. ab 01.04.2020)
Verlängerungsoption um 1 Jahr und ggf. weitere 3 Monate
Lieferung von höhenverstellbaren Besprechungs-/Konferenztischen in verschiedenen Ausführungen und Abmessungen
Mindestabnahmemenge: 0
Geschätzte Abnahmemenge: 6.270 Stück
Höchstabnahmemenge: Geschätzte Menge wird vrs. nicht um 20% überschritten
01.04.2020
31.03.2022
Verlängerungsoption um 1 Jahr und ggf. weitere 3 Monate
nein
nein
Besprechungs-/Konferenztische
Tische (39121200)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Verschiedene Empfangsstellen in der Bundesrepublik Deutschalnd
Rahmenvertrag über 24 Monate (vrs. ab 01.04.2020)
Verlängerungsoption um 1 Jahr und ggf. weitere 3 Monate
Lieferung von Besprechungs-/Konferenztischen in verschiedenen Ausführungen und Abmessungen
Mindestabnahmemenge: 0
Geschätzte Abnahmemenge: 23.251 Stück
Höchstabnahmemenge: Geschätzte Menge wird vrs. nicht um 20% überschritten
01.04.2020
31.03.2022
Verlängerungsoption um 1 Jahr und ggf. weitere 3 Monate
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
27.02.2020
11:00
- Deutsch (DE)
31.03.2020
27.02.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Vorzulegende Nachweise und Erklärungen:
a) GS-Zertifizierung mit Prüfbericht
b) Muster der Spanplatten und Gestelle (Teilstücke)
c) Produktbeschreibungen
d) Zertifizierung nach FSC, PEFC oder vergleichbares Zertifikat
e) Zertifizierung "Blauer Engel" (DE-UZ 38) oder Zertifizierung "TÜV Rheinland Certified, Schadstoffgeprüft/"LGA-Schadstoffgeprüft" mit Prüfbericht oder "Blauer Engel" (DE-UZ 76), Prüfgutachten Formaldehyd/Emissionsklasse E1, Erklärungen des Beschichtungsstoffherstellers, BAM-Prüfgutachten sowie Eigenerklärungen zu Halogenen, Flammschutzmitteln und Bioziden
f) ggf. Bemusterung
h) ggf. Zertifizierung der eingesetzten Gasdruckfeder (Los 1)
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung aktzeptiert. Weitere Informationen zur EEE erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
27.01.2020