Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für Konferenzunterstützung mit Anmietung von Technik und Personal
VV-118-2019-0171
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Dienstleistungen
Rahmenvertrag zum Abruf von Unterstützungsleistungen personeller und technischer Art zur Durchführung von Konferenzen im Auswärtigen Amt
Berlin (DE300)
Auswärtiges Amt
Referat 115-7
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Das Referat 115-7 im AA stattet pro Jahr ca. 400 innerhäusige Veranstaltungen unterschiedlichster Größen und mit vielfältigen Anforderungen technisch aus und betreut diese personell.
Leistungsgegenstand ist das Erfüllen von Bedarfen inner- und außerhäusiger Veranstalter über die fest im Haus installierte oder im Haus mobil verfügbare Konferenztechnik hinaus sowie das Erbringen der zugehörigen Aufbau- Betreuungs- und Abbau- sowie Transportleistungen, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen.
Dieser Bedarf entsteht vorrangig in Zeiten hoher Veranstaltungsdichte und zwar immer dann, wenn die verfügbaren Personalressourcen und der Technikpark ausgelastet sind und vorübergehend ergänzt werden müssen und wenn Anforderungen außerhalb der Regelleistung der Konferenztechnik bei Ref. 115-7 erbracht werden müssen.
Leistungsempfänger ist i.d.R. Ref. 115-7 Konferenztechnik zur Erfüllung der Aufgaben in den Bereichen Beschallung, Beleuchtung, Medientechnik, Videotechnik und Studiotechnik. Die Leistung wird wiederkehrend auf Abruf benötigt.
01.04.2020
31.03.2024
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben
siehe Firmenbogen und Leistungsbewertungsmatrix, die alle Ausschlusskriterien zur Information für die Bieter enthalten.
- Mindestumsatz durchschnittlich von 200.000 EUR brutto pro Jahr
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000°€ bis 10.000.000°Mio €:
siehe Firmenbogen und Leistungsbewertungsmatrix, die alle Ausschlusskriterien zur Information für die Bieter enthalten.
mind. 5 VZÄ der Kategorie 3 im Firmenbogen (Mitarbeiter mit dem Berufsabschluss Fachkraft Veranstaltungstechnik oder gleichwertig) festangestellt beschäftigt
siehe Vergabeunterlagen;
Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie sich bereit, die Leistungserbringung ausschließlich durch den Einsatz qualifizierten Personals (Nachweis über Berufsab-schlusszeugnisse oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen zum Berufsbild "Fachkraft Veranstaltungstechnik") zu gewährleisten.
Gleichzeitig gewährleisten Sie, dass alle eingesetzten Mitarbeiter die Verschwiegenheitserklärung für das einzusetzende Personal unterzeichnen und jeweils ein aktuelles Führungszeugnis (alle 2 Jahre) vorlegen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
25.02.2020
10:00
- Deutsch (DE)
31.03.2020
25.02.2020
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
24.01.2020