Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Großbildprojektion 2020
ZR5-1133-2019-321-16-IK3
Event-Organisation (79952000)
Dienstleistungen
Technische Organisation, Ausstattung und Durchführung einer Großbildprojektion auf große Teile der Südfassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gegenstand des Vertrages ist die technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Durchführung einer im Rahmen der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages veranstalteten multimedial inszenierten Großbildprojektion auf große Teile der Südfassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.
Der Beginn der Veranstaltung ist für den 28. Juni 2020 geplant, das Ende der Veranstaltung wird am 3. Oktober 2020 sein.
Die Großbildprojektion besteht im Wesentlichen aus einer circa 30-minütigen künstlerischen Film-, Ton- und Lichtinszenierung über die Geschichte des Parlaments, welche einem internationalen Publikum dargeboten wird. Die Aufführung beginnt mit dem Einbruch der Dunkelheit und wird jeden Abend mindestens zweimal in Folge gezeigt. Ausgehend von einem späten Sonnenuntergang in den Monaten Juni, Juli und August wird der Beginn um circa 22:00 Uhr sein. Im Laufe des Spielbetriebes werden die Aufführungszeiten der Dämmerung entsprechend zeitlich vorverlegt.
Als Zuschauerbereich dienen die Spreetreppen auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Blickrichtung über die Spree zur Südfassade des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Es ist davon auszugehen, dass dieser Bereich im Vorführungszeitraum gut gefüllt sein wird. Der Zuschauerbereich ist mit Ambientebeleuchtung auszuleuchten und angemessen zu beschallen. Im Rahmen der Projektion wird auch Showlasertechnik zum Einsatz kommen.
Der Auftragnehmer hat Leistungen in folgenden Bereichen zu erbringen:
— Filmvorführungs-, Medien- und Zuspieltechnik,
— Tontechnik,
— Beleuchtungstechnik und Lasertechnik,
— Grafische Content-Erstellung,
— Logistik,
— Hinweis- und Beschilderungssystem,
— Personal- und Serviceleistungen,
— begleitende Maßnahmen,
— Einholung von Genehmigungen und gegegebenfalls Beauftragung von Gutachten.
Im Zentrum der Großbildprojektion wird der durch die Auftraggeberin gestellte Film stehen. Der Auftragnehmer soll alle technischen und personellen Dienstleistungen anbieten, die erforderlich sind, um eine multimediale Inszenierung in Multiscreen-Technologie als Veranstaltung durchzuführen. Hierzu hat der Auftragnehmer mit dem Angebot ein technisches Konzept vorzulegen, dessen Bewertung in die Zuschlagsentscheidung einfließt.
Der Aufbau der technischen Ausstattung soll vom 20. Juni bis 27. Juni 2020 erfolgen. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die letzte Aufführung und ist bis zum 7. Oktober 2020 abzuschließen. Die technische Ausstattung bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Die entsprechenden Zeitvorgaben im Falle einer Vertragsverlängerung für das folgende Jahr werden dem Auftragnehmer spätestens bis zum 15. Februar 2019 mitgeteilt. Ferner wird bis zum 29. Juni 2020 über die Ziehung der Option Spielzeitverlängerung 2020 (vergleiche Ziffer 15 der Leistungsbeschreibung) entschieden, wobei die letzte Vorstellung dann am 18. Oktober 2020 stattfindet und der Abbau dann bis zum 21. Oktober 2020 abgeschlossen sein muss.
20.06.2020
07.10.2020
Zugunsten der Auftraggeberin besteht eine Verlängerungsoption für das Jahr 2021.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes).
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des
Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 2.000.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks) im Bereich der Event-Organisation und der Organisation von Kulturveranstaltungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Art der Leistung, der Dauer des Auftrages und des Auftragsvolumens (in Euro). Bei mindestens einem Referenzauftraggeber muss es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handeln. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist,
ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen
beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
27.02.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.04.2020
28.02.2020
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Vorlage eines technischen Konzeptes, insbesondere zu den nachfolgend genannten Punnkten:
— Filmvorführungs-, Medien- und Zuspieltechnik
— Tontechnik
— Beleuchtungstechnik und Lasertechnik
— Grafische Content-Erstellung
— Logistik
— Hinweis- und Beschilderungssystem
— Personal- und Serviceleistungen
— Begleitende Maßnahmen
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23.01.2020