Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Jakob-Kaiser-Haus und in der Liegenschaft Spreebogen des Deutschen Bundestages in Berlin
ZR5-1133-2020-012-16-BL5
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Gegenstand des Vertrages sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen in dem Dienstgebäude Jakob-Kaiser-Haus und in der Liegenschaft Spreebogen des Deutschen Bundestages. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil.
Das Jakob-Kaiser-Haus ist ein aus 8 Häusern bestehender großer Gebäudekomplex. Es dient im Wesentlichen der Unterbringung von etwa 60 Prozent der Abgeordnetenbüros, der Fraktionsstäbe und ihrer Sitzungsräume, der Arbeitsräume
der Vizepräsidenten sowie der Verfügungsräume für den Bundesrat und die Bundesregierung. Diese Liegenschaft stellt somit hohe Anforderungen an das repräsentative Erscheinungsbild. Nähere Informationen zu der Liegenschaft
entnehmen Sie bitte folgendem Link: http://www.bundestag.de/
kulturundgeschichte/architektur/kaiserhaus/index.html
Berlin (DE300)
Jakob-Kaiser-Haus
Dorotheenstraße 100/101
10117 Berlin
Liegenschaft Spreebogen
Alt Moabit 101
10557 Berlin
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 18.623.538,19 m² zu
reinigen.
Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen:
- 52,27 % Hauptnutzfläche,
- 4,57 % Nebennutzfläche und
- 43,16 % Verkehrsfläche.
Die detaillierte Aufstellung der Raumarten entnehmen Sie bitte
Punkt 6.1.1 der Leistungsbeschreibung.
Preis
01.06.2020
31.05.2022
Der Vertragszeitraum verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die AG gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Vertragszeitraum endet spätestens am
31. Mai 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Unterhaltsreinigung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzungsart. Bei einer Referenz muss das Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60% der eigenen Angebotssumme netto betragen. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig sowie aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Falls Sie diese Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorlegen können beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die Möglichkeit, anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm eindeutig hervorgehen. Die Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann auch auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des
Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
26.02.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.04.2020
27.02.2020
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23.01.2020