Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deAgentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung Steuerplattform
Z42-2019-0043-000000000000000-0010600666-400023016
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Das BMF hat das ITZBund mit der Entwicklung und dem Betrieb verschiedener Fachverfahren beauftragt. Hinsichtlich der fachlichen Vorgaben unterliegt das ITZBund den Vorgaben der Bedarfstragenden. Die Bedarfstragenden stellen somit die Fachseite der Anforderungen an die Fachverfahren dar. Insoweit hat das BMF das ITZBund mit der Entwicklung und dem Betrieb der Fachverfahren Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) und Versicherungssteuer beim Bund (VERSBund) beauftragt. Die Fachseite für KraftSt ist die Zollverwaltung und die Fachseite für VERSBund ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Das ITZBund schreibt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag (RV) für Entwicklungs-, Pflege- und Wartungsleistungen an externe Dienstleistende zur Unterstützung der o.g. Auftragserbringung aus.
274.241.586,75
EUR Euro
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Los A: Steuerplattform
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ist die Aufsichtsbehörde des ITZBund und hat dieses mit der Entwicklung und dem Betrieb verschiedener Fachverfahren beauftragt. Die ursprüngliche Version der Steuerplattform entstand im Rahmen des Fachverfahrens Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) und wurde seitdem technisch überarbeitet und auf Basis der Vorgaben anderer Fachverfahren erweitert.
Die Steuerplattform ist eine flexibel erweiterbare, modular aufgebaute Plattform mit wiederverwendbaren Diensten, deren Weiterentwicklung mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren beauftragt werden soll.
Laufzeit in Monaten:48
um 1 Jahr
nein
nein
Los B: Fachverfahren KraftSt
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Düsseldorf (DEA1)
Aufgabe des Fachverfahrens KraftSt ist es, die Berechnung und Festsetzung der KFZ-Steuer sicherzustellen. Hierfür werden Daten, die von den Zulassungsbehörden erfasst und über das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt werden, im Fachverfahren KraftSt automatisiert verarbeitet.
Mit dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren soll die Weiterentwicklung des Fachverfahrens KraftSt beauftragt werden. Das Verfahren wird durch Gesetzesänderungen und neue fachliche Anforderungen ständig weiterentwickelt. Die Fachanforderungen haben in der Regel eine politische Dimension und müssen unter ständig wechselnden Rahmenbedingungen sehr kurzfristig umgesetzt werden.
Laufzeit in Monaten:48
um 1 Jahr
nein
nein
Los C: Fachverfahren BuG-Portal
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
BERLIN (DE3)
Düsseldorf (DEA1)
Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes zum 1. August 2013 den Bundesbehörden auferlegt, die Voraussetzungen für eine erleichterte elektronische Kommunikation der Beteiligten mit der Verwaltung zu schaffen und ihr Angebot an Unterstützungsprozessen und Leistungen auf IT-basierte Lösungen umzustellen. Das Bürger- und Geschäftskundenportal ermöglicht dabei medienbruchfreie, schnelle, einfache, sichere und kostengünstige Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozesse zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Wirtschaft. Hierzu werden alle nutzerbasierten digitalen Dienstleistungen des Zolls in einer Anwendung (Single-Window) angeboten. Das Portal fungiert dabei als Serviceschnittstelle zu den Fachverfahren ohne selbst in die Fachverfahrenslogik einzugreifen oder diese zu übernehmen.
Mit dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren soll die Weiterentwicklung des Fachverfahrens BuG-Portal beauftragt werden.
Laufzeit in Monaten:48
um 1 Jahr
nein
nein
Los D: Fachverfahren BSDD
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Karlsruhe (DE12)
Stuttgart (DE11)
BERLIN (DE3)
Der Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) stellt einen Basisdienst zur Identifizierung von Beteiligtendaten der Bundeszollverwaltung dar und führt die Verwaltung dieser Beteiligtenstammdaten - insbesondere bei der Erfassung und Pflege der Beteiligtendaten an einer zentralen Stelle zusammen. Der BSDD bildet die Datengrundlage für alle Fachverfahren der Zollverwaltung.
Im Rahmen der Rahmenvereinbarung soll der BSDD weiterentwickelt und kontinuierlich verbessert - sowie weitere Fachverfahren angebunden werden.
Laufzeit in Monaten:48
um 1 Jahr
nein
nein
Los E: Fachverfahren VERSBund
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Düsseldorf (DEA1)
Der Bund erhebt von den Versicherern eine Versicherungs- und Feuerschutzsteuer auf alle Prämien sowie Beitragszahlungen von Versicherungen. Ausgenommen sind Beiträge zu Lebens-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Ebenfalls nicht besteuert werden Berufsunfähigkeits-, Erwerbs- und Rückversicherungen. Die Einnahmen machen ca. 4% des Bundeshaushalts aus. Mit der Festsetzung und Abführung der Steuern ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beauftragt. Das Fachverfahren VERSBund bildet den gesamten Prozess der Steuerfestsetzung und Steuererhebung über alle Eingangskanäle ab.
Das Fachverfahren VERSBund ist eine Webanwendung und wurde erstmalig 2017 mit Release 1.0 produktiv gesetzt. Mit dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren soll die Weiterentwicklung des Fachverfahrens VERSBund beauftragt werden. Im Bereich der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer gibt es weiterhin neue fachliche Anforderungen, die durch das BZSt formuliert und durch das ITZBund realisiert werden müssen.
Laufzeit in Monaten:48
um 1 Jahr
nein
nein
Los F: Fachverfahren KAFE und Fachverfahren ALIEN
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50, 50a EStG durch. Dieses stellt die Besteuerung ausländischer Künstler, Sportler, Lizenzgeber und Aufsichtsräte sicher. Das BZSt ist auch für dieses Entlastungsverfahren nach § 50d EStG zuständig. Mit dem Projekt ALIEN ist die Konzeption, Entwicklung und der Einsatz eines neuen IT-Verfahrens zur integrierten und maschinell gestützten Aufgabenerfüllung geplant und fachlich konzipiert worden.
Mit dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren soll ein IT-gestütztes Festsetzungsverfahren konzipiert werden 1) für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EstG; sowie 2) für das Entlastungsverfahren nach § 50d EStG mit einer Anbindung an das BZSt Online-Portal über die ELAN-KOM-Schnittstelle, einem automationsgestützten Risikomanagementsystem und einer Schnittstelle zu einem gesonderten Erhebungsverfahren.
Laufzeit in Monaten:48
um 1 Jahr
nein
nein
Los G: Fachverfahren VATRefund
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Das Akronym VAT Refund steht für "Value Added Tax Refund". Das Fachverfahren VAT Refund setzt mit maximalem Automationsgrad den nationalen Teil der EU-Verordnung Nr. 143 / 2008 des Rates vom 12. Februar 2008 um. Dementsprechend wird mit dem Fachverfahren VAT Refund der gesamte makroeuropäische Prozess zur Umsatzsteuer-Rückerstattung gemäß der o. g. Verordnung unterstützt.
Mit dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren soll der Einsatz von Basisdiensten der Steuerplattform geprüft und konzeptioniert werden, die Überwachung des Betriebs der Anwendung soll weiter automatisiert werden, die bestehenden Batch-Anwendungen sollen verbessert werden, das monatliche Reporting sollen erneuert werden und es sollen weitere Oberflächen zur Überwachung und Auswertung erstellt werden.
Laufzeit in Monaten:48
um 1 Jahr
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1 Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2 Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3 Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4 Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen in Anlage "Anschreiben und Bietererklärung", weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5 Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6 "Der Bieter hat in der Anlage "Jahresumsatz" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen bereichsspezifischen Netto-Jahresumsatz von mindestens 11.100.000,00 € erwirtschaftet hat.
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte im Bereich von Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld der Softwareentwicklung (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") bezieht.
Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) ist der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden."
EA 7 Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 8 "Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es dem Auftraggeber ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung ist auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, ein-facher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken."
EA 9 "Der Bieter bestätigt, dass er über ausreichendes Personal verfügt, dass von einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Leistungserbringung (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") ausgegangen werden kann."
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Die Übergabe der Weiterentwicklungsleistungen vom bisherigen Auftragnehmer auf einen über dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden neuen Auftragnehmer lässt aufgrund der Komplexität der zu beauftragenden Entwicklungsleistungen eine extensive Übergabe bzw. Transitionsphase erwarten, in der insbesondere der neue Auftragnehmer nur einen geringeren Tagessatz für seine Leistungen beanspruchen kann.
ja
09.04.2020
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2020
09.04.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
22.01.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.