Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=305423Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Schulzentrum Nord - Schulgebäude in Staßfurt
Gebäudeplanung SZN-S
Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
Dienstleistungen
Umbau und energetische Sanierung eines Schulgebäudes im Schulzentrum Nord in Staßfurt.
Salzlandkreis (DEE0C)
Staßfurt
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Gebäudeplanung Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 HOAI. Die Leistungspha-sen 1-3 der Gebäudeplanung sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Auf die Einreichung eines Bauantrages kann an dieser Stelle verzichtet werden, da die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen dieses nicht erfordern.
Die Leistungsphase 5 ist für alle geplanten Maßnahmen erforderlich.
Die Leistungsphasen 6 und 7 sind nur für die Maßnahmen im Gebäudeinneren erforderlich. Als anrechenbare Kosten werden hierfür im Moment die bewilligten Kosten aus dem Bescheid der allgemeinen Sanierung angenommen. Die Leistungsphasen 5 und 6 für die Dämmung der Gebäudehülle und für den Austausch der Fenster werden bereits von einem Planungsbüro erbracht.
Die Leistungsphase 8 ist für alle geplanten Maßnahmen erforderlich, d.h. sowohl für die energetische Sanierung der Gebäudehülle als auch für die Maßnahmen im Gebäudeinneren.
Für die Maßnahme liegt eine ZBau-Unterlage samt Zuwendungsbescheid vor.
Diese Unterlage bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK
III-EFRE plus gefördert.
01.04.2020
31.12.2021
nein
ja
STARK III - EFRE plus
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufsstand
- Haftpflichtversicherung
- Handelsregisterauszug
- Referenz Umbau und energetische Sanierung eines Schulgebäudes: maximal 24 Punkte
- Referenz Umbau und energetische Sanierung eines Schulgebäudes: maximal 24 Punkte
- Referenz Fördermaßnahme denkmalgerecht: maximal 24 Punkte
- Projektteam: maximal 10 Punkte
- Mitarbeiterzahl: maximal 10 Punkte
- Honorarforderungen: maximal 27,5 Punkte
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Architekt" oder "Ingenieur" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005 /36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU
Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU ergeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
13.03.2020
09:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
13.03.2020
09:00
SALEG
Turmschanzenstraße 26
39114 Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden auf Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären /abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Sie sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zumAusschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
10.02.2020