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Ausschreibungsdetails

HWSB Stadt Bernburg (Saale) Talstadt

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31.01.2020 (letzte Änderung am 13.02.2020)

13.03.2020 11:00

13.03.2020 11:00

HWSB BBG

Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

03.03.2020 15:43

2020/S 022-048866

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Stadt Bernburg (Saale)
Postleitzahl:06406
Ort:Bernburg
NUTS:Salzlandkreis (DEE0C)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bernburg.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:SALEG, Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift:Turmschanzenstraße 26
Postleitzahl:39114
Ort:Magdeburg
NUTS:Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 391-8503446
Fax:+49 391-8503401
E-Mail: stumpe@saleg.de
Hauptadresse: http://www.saleg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

HWSB Stadt Bernburg (Saale) Talstadt

HWSB BBG

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

- Hochwasserschutzwände als stationäre Hochwasserschutzanlagen

- Fluttore und Dammbalkenverschlüsse als mobile Hochwasserschutzanlagen

- Höherlegung und Umgestaltung eines Kreuzungsbereiches

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)

Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)

II.2.3)
Erfüllungsort

Salzlandkreis (DEE0C)

Bernburg (Saale)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das letzte Hochwasserereignis des Jahres 2013 zeigte, dass die Talstadt der Stadt Bernburg(Saale) einen unzureichenden Schutz vor extremen Hochwasserereignissen (HQ 100) hat. Das Wasser der Saale lief in die Bebauung der Talstadt.

Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungen der Planung von Ingenieurbauwerken §43 i.V.m. Anlage 12.1 HOAI. Die Planung der Ingenieurbauwerke umfasst die Leistungsphasen 2-9. Als besondere Leistungen kommen hinzu die Erstellung und Fortschreibung einer ZBau und die Mitwirkung bei der Erarbeitung der Zwischenverwendungsnachweise und des Endverwendungsnachweises sowie der Mittelabruf, Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungs- bzw. Finanzierungsplanes, Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, Hydraulische 2D-Vorfluterberechnung, Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) gemäß Anlage 12.1 HOAI, mindestens 3 Ortstermine wöchentlich und als besondere Leistungen zur LPH 9 - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen. Geplant ist für die Planung der Ingenieurbauwerke eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-8; Stufe 3: LPH 9.

Ebenfalls Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungen derVerkehrsanlagenplanung §45 i.V.m. Anlage 13.1 HOAI. Die Planung der Verkehrsanlagen umfasst die Leistungsphasen 2-9. Als besondere Leistungen kommen hinzu die Erstellung und Fortschreibung einer ZBau und die Mitwirkung bei der Erarbeitung der Zwischenverwendungsnachweise und des Endverwendungsnachweises sowie der Mittelabruf, Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungs- bzw. Finanzierungsplanes, Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) gemäß Anlage 13.1 HOAI, mindestens 3 Ortstermine wöchentlich und als besondere Leistungen zur LPH 9 - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen

Geplant ist für die Verkehrsanlagenplanung eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-8; Stufe 3: LPH 9.

Hinzu kommt die Tragwerksplanung § 49 i. V. m. Anlage 14.2 HOAI. Geplant ist für die Tragwerksplanung eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-6.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

31.05.2020

31.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Stufenweise Beauftragung:

- Ingenieurbauwerke: jeweils die Grundleistungen nach § 43 HOAI: Stufe 1-LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-8; Stufe 3-LPH 9,

- Verkehrsanlagenplanung: jeweils die Grundleistungen nach § 47 HOAI: Stufe 1 LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-8; Stufe 3-LPH 9,

- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: jeweils die Grundleistungen nach § 51 HOAI: Stufe 1 LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-6,

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

EFRE

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Berufsstand,

- Haftpflichtversicherung,

- Handelsregisterauszug.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Ingenieurbauwerke 2 Referenzen Errichtung stationärer und/oder mobile Hochwasserschutzanlage max. Höhe 1,50m; Länge mind. 150m: je Referenz max. 23 Punkte

- Ingenieurbauwerke 2 Referenzen Errichtung stationärer und/oder mobile Hochwasserschutzanlage max. Länge mind. 150m im Zusammenhang mit historischen Mauern und/oder Gebäuden: je Referenz max. 23 Punkte

- Verkehrsanlagenplanung 2 Referenzen für Bundes- und/oder Landesstraße: je Referenz max. 17 Punkte

- Tragwerksplanung 2 Referenzen Errichtung stationärer und/oder mobile Hochwasserschutzanlage max. Höhe 1,50m; Länge mind. 150m: je Referenz max. 22 Punkte

- Hydraulische 2D-Vorfluterberechnung - 2 Referenzen | digitales Geländemodell (DGM) Fließlänge min. 5km, Abflussmenge HG>500m³/s, HQ-100 und min. eine weitere Berechnung: je Referenz 18 Punkte

- Projektteam: max. 25 Punkte

- Mitarbeiterzahl: max. 10 Punkte


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/ bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen.

Ist die Berufsbezeichnung „Architekt" oder "Ingenieur" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen

Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die

HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (unter Berücksichtigung des EUGH-Urteils). Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

13.03.2020

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.03.2020

11:00

SALEG

Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH

Turmschanzenstraße 26

39114 Magdeburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen.

Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert;

2) Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren;

3) Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen

werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar;

4) Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung sowie ggf. die Teilnahme an Aufklärungsgesprächen bei der Stadt Bernburg werden nicht erstattet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift:Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl:06112
Ort:Halle (Saale)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 345-5140
Fax:+49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.02.2020



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12.02.2020


13.02.2020




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