Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=304778Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Stadt Bernburg (Saale) Talstadt
HWSB BBG
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Dienstleistungen
- Hochwasserschutzwände als stationäre Hochwasserschutzanlagen
- Fluttore und Dammbalkenverschlüsse als mobile Hochwasserschutzanlagen
- Höherlegung und Umgestaltung eines Kreuzungsbereiches
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
Salzlandkreis (DEE0C)
Bernburg (Saale)
Das letzte Hochwasserereignis des Jahres 2013 zeigte, dass die Talstadt der Stadt Bernburg(Saale) einen unzureichenden Schutz vor extremen Hochwasserereignissen (HQ 100) hat. Das Wasser der Saale lief in die Bebauung der Talstadt.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungen der Planung von Ingenieurbauwerken §43 i.V.m. Anlage 12.1 HOAI. Die Planung der Ingenieurbauwerke umfasst die Leistungsphasen 2-9. Als besondere Leistungen kommen hinzu die Erstellung und Fortschreibung einer ZBau und die Mitwirkung bei der Erarbeitung der Zwischenverwendungsnachweise und des Endverwendungsnachweises sowie der Mittelabruf, Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungs- bzw. Finanzierungsplanes, Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, Hydraulische 2D-Vorfluterberechnung, Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) gemäß Anlage 12.1 HOAI, mindestens 3 Ortstermine wöchentlich und als besondere Leistungen zur LPH 9 - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen. Geplant ist für die Planung der Ingenieurbauwerke eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-8; Stufe 3: LPH 9.
Ebenfalls Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind die Leistungen derVerkehrsanlagenplanung §45 i.V.m. Anlage 13.1 HOAI. Die Planung der Verkehrsanlagen umfasst die Leistungsphasen 2-9. Als besondere Leistungen kommen hinzu die Erstellung und Fortschreibung einer ZBau und die Mitwirkung bei der Erarbeitung der Zwischenverwendungsnachweise und des Endverwendungsnachweises sowie der Mittelabruf, Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungs- bzw. Finanzierungsplanes, Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) gemäß Anlage 13.1 HOAI, mindestens 3 Ortstermine wöchentlich und als besondere Leistungen zur LPH 9 - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Geplant ist für die Verkehrsanlagenplanung eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-8; Stufe 3: LPH 9.
Hinzu kommt die Tragwerksplanung § 49 i. V. m. Anlage 14.2 HOAI. Geplant ist für die Tragwerksplanung eine stufenweise Beauftragung beginnend mit Stufe 1: LPH 2-4; Stufe 2: LPH 5-6.
31.05.2020
31.12.2023
ja
Stufenweise Beauftragung:
- Ingenieurbauwerke: jeweils die Grundleistungen nach § 43 HOAI: Stufe 1-LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-8; Stufe 3-LPH 9,
- Verkehrsanlagenplanung: jeweils die Grundleistungen nach § 47 HOAI: Stufe 1 LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-8; Stufe 3-LPH 9,
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: jeweils die Grundleistungen nach § 51 HOAI: Stufe 1 LPH 2-4; Stufe 2-LPH 5-6,
ja
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Berufsstand,
- Haftpflichtversicherung,
- Handelsregisterauszug.
- Ingenieurbauwerke 2 Referenzen Errichtung stationärer und/oder mobile Hochwasserschutzanlage max. Höhe 1,50m; Länge mind. 150m: je Referenz max. 23 Punkte
- Ingenieurbauwerke 2 Referenzen Errichtung stationärer und/oder mobile Hochwasserschutzanlage max. Länge mind. 150m im Zusammenhang mit historischen Mauern und/oder Gebäuden: je Referenz max. 23 Punkte
- Verkehrsanlagenplanung 2 Referenzen für Bundes- und/oder Landesstraße: je Referenz max. 17 Punkte
- Tragwerksplanung 2 Referenzen Errichtung stationärer und/oder mobile Hochwasserschutzanlage max. Höhe 1,50m; Länge mind. 150m: je Referenz max. 22 Punkte
- Hydraulische 2D-Vorfluterberechnung - 2 Referenzen | digitales Geländemodell (DGM) Fließlänge min. 5km, Abflussmenge HG>500m³/s, HQ-100 und min. eine weitere Berechnung: je Referenz 18 Punkte
- Projektteam: max. 25 Punkte
- Mitarbeiterzahl: max. 10 Punkte
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/ bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung „Architekt" oder "Ingenieur" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach den Richtlinen 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die
HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (unter Berücksichtigung des EUGH-Urteils). Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen ergeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
13.03.2020
11:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
13.03.2020
11:00
SALEG
Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Turmschanzenstraße 26
39114 Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in Formblättern abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen.
Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert;
2) Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren;
3) Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3) – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen
werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar;
4) Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung sowie ggf. die Teilnahme an Aufklärungsgesprächen bei der Stadt Bernburg werden nicht erstattet.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
12.02.2020
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.