Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse
123-02.05-20.0093-19-I-L
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck von verschiedenen Medien.
Ja
alle Lose
Broschüren DIN A4, A5, A6 und Sonderformate
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung über den Druck von verschiedenen Medien.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Flyer, Plakate, Karten, Mappen, Ringordner, Aufkleber, Schreibblöcke
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung über den Druck von verschiedenen Medien.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Zeitschriften DIN A4
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung über den Druck von verschiedenen Medien.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Zeitschrift Kompass Ernährung
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung über den Druck von verschiedenen Medien.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über dieses Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Lose:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Für alle Lose:
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Für alle Lose:
- Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach DIN ISO 12647-2
Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach DIN ISO 12647-2 erfolgt, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.04.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.04.2020 die Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
- Umweltmanagementsystem
Nachweis über ein Umweltmanagement, bspw. durch eine Zertifizierung gemäß der European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019 oder ein nachweislich gleichwertiges anerkanntes Umweltmanagementsystem.
Als Nachweis über ein Umweltmanagementsystem ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.04.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.04.2020 die Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
Aus Sicht des Auftraggebers ist eine Vergleichbarkeit der Anforderung zur Zertifizierung nach EMAS gegeben, wenn der Bieter mit seinem Angebot statt einer Zertifizierung nach EMAS eine Zertifizierung nach DIN ISO 14001 in Verbindung mit einer Zertifizierung nach DIN ISO 50001 nachweist (jeweils per gültigem Zertifikat in Kopie).
• Für Los 3:
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.02.2020
12:00
- Deutsch (DE)
17.04.2020
28.02.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich beim Auftraggeber oder den aufgeführten Bestellberechtigten ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Schriftliche und fernschriftliche (Fax) Angebote sowie elektronische Angebote per E-Mail sind ausgeschlossen.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E)
Die Wertung pro Los erfolgt anhand eines fiktiven aber an den geschätzten Bedarfen orientierten Warenkorbes. Dieser Warenkorb wird nicht vorab bekannt gegeben, um einen uneingeschränkten Wettbewerb zu gewährleisten.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 3 bis 5) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt 3.1) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
20.02.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.