Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=304154Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsärztliche Betreuung der Bediensteten der Stadtverwaltung Nordhausen und der Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren
004/10/2020
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
Dienstleistungen
Betriebsärztliche Versorgung der Bediensteten der Stadtverwaltung Nordhausen und der Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren;
arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend der rechtlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz
Nordhausen (DEG07)
Nordhausen (Siehe Leistungsbeschreibung)
Die Auftraggeberin verfügt in ihrem Geschäftsbereich über z. Z. 406 Mitarbeitende und ca. 250 aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren. Sie sind in regelmäßigen Abständen gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz arbeitsmedizinisch zu betreuen. Die arbeitsmedizinischen Betreuungsleistungen sollen einem zuverlässigen Dienstleister übertragen werden.
Aufgaben:
Allgemein
Die Leistungen umfassen die arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend der rechtlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz:
• nach § 3 i.V.m. § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
• nach dem ArbSchG
• nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
• nach den arbeitsmedizinischen Regeln
• gemäß §§ 5, 6 und 7 sowie der Anlage 1 UVV Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49)
• nach Pkt. 4 Regel Grundsätze der Prävention (DGUV Regel 100-001)
• Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz“
• nach den DGUV Vorschriften 1 und 2
• nach den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
• nach speziellen Rechtsvorschriften (Einstellung-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen)
• nach der Biostoffverordnung
• nach der Arbeitsstättenverordnung.
Dazu gehören:
die umfassende Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin und aller bei der Stadtverwaltung Nordhausen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zuständigen Mitarbeitenden, in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, wie zum Beispiel:
• Aufklärung in allgemeiner Gesundheitsfürsorge und über Gesundheitsrisiken bei der Arbeit im Rahmen der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge)
• Durchführung von Einstellungs-, Tauglichkeit- und Eignungsuntersuchungen
• Beurteilung von Arbeitsbedingungen aus arbeits-/betriebsmedizinischer Sicht
• Unterstützung bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
• Absicherung von Sofortterminen bei akuten gesundheitlichen Störungen, beispielsweise im Rahmen des Mutterschutzes
• Beratung und Durchführung notwendiger Schutzimpfungen, sowie Testverfahren zur Feststellung der Immunisierung
• Beratung zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie die Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
• Beratung des Arbeitgebers bei der Durchführung von Wiedereingliederungsmaßnahmen (§ 167 SGB IX)
• Beratung von Schwangeren und Stillenden nach Mutterschutzgesetz
• Suchtberatung
• Durchführung von Begehung von Arbeitsstätten/Begutachtung von Arbeitsbedingungen, Mitteilung festgestellter Mängel, Vorschlag entsprechender Maßnahmen und Hinwirkung auf dessen Durchsetzung
• Beratung der Auftraggeberin bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
• Beratung zur Ausführung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen
• Beratung zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Mitarbeitenden sind nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu beraten und nach speziellen Rechtsvorschriften arbeitsmedizinisch zu untersuchen und zu beurteilen. Die Untersuchungsergebnisse sind durch den Betriebsarzt zu dokumentieren. Die Schweigepflicht ist einzuhalten.
Das betrifft z. Z. 406 Mitarbeitende in der Stadtverwaltung Nordhausen. Die Mitarbeitenden sind entsprechend ihrer Tätigkeit zuzuordnen (Siehe Leistungsbeschreibung).
Dazu zählen allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeleistungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung und Tauglichkeits-, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen nach speziellen Rechtsvorschriften. Die Mitarbeitenden sind entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) zu beraten und Impfungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilungen anzubieten.
Die Leistungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Tauglichkeits-, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen haben entsprechend der in den Rechtsvorschriften festgelegten Intervallen zu erfolgen.
09.03.2020
28.02.2021
Der Vertrag beginnt am 09.03.2020 und endet am 28.02.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner der Verlängerung des Vertrages bis drei Monate vor der Beendigung des Vertrages schriftlich widerspricht, längstens jedoch bis zum 28.02.2026.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD)
- Bietergemeinschaftserklärung
- Erklärung zu Unterauftragnehmern
- Aufklärung und Einwilligungserklärung gemäß DSGVO
- Unternehmensdaten
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND EINZUREICHEN:
- Unternehmensdaten bei Beteiligung von NU
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE INNERHALB EINER VON DER VERGABESTELLE BESTIMMTEN FRIST VOM BESTBIETER VORZULEGEN (vgl. § 12a ThVgG):
Erklärungen nach den Thüringer Vergabegesetz (ThVgG):
• Formblätter nach dem ThVgG - §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 ThVgG
• Formblätter nach dem ThVgG - Verpflichtungen des NU, §§ 11, 12 ThVgG
- Firmendarstellung (Punkt 8. 2 des Leistungsverzeichnisses)
- Referenzen (Punkt 8.3 des Leistungsverzeichnisses, siehe auch Formblatt 124_LD)
Die von der/vom Auftragnehmer/in eingesetzte Person hat zur arbeitsmedizinischen Betreuung die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation und Fachkunde für die Durchführung der wahrzunehmenden Aufgaben, die mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar sind, eine bereits mehrjährige Erfahrung nachzuweisen. Anzugeben sind mindestens Umfang der Tätigkeit und Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners.
- Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
Die/Der Auftragnehmer/in hält eine Betriebshaftpflicht mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall vor:
• 1,5 Mio. € für Personen- und Sachschäden,
• 500.000 € für Vermögensschäden.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist die/der Bewerber/in verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Die/Der Auftragnehmer/in hat den vorgenannten Versicherungsschutz über den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten.
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND EINZUREICHEN:
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Angebot (Formblatt 633)
- Nachweis Erfüllung Anforderungen gemäß ASiG und DGUV Vorschriften
- ausführliche Darlegung des Betreuungskonzeptes
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND EINZUREICHEN:
- Nachweis Fachkunde (Arztnachweis Berechtigung für "Arbeitsmedizin" od. "Betriebsmedizin")
- Approbationsurkunde
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
20.02.2020
10:00
- Deutsch (DE)
30.04.2020
20.02.2020
10:00
Nordhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die Eigenerklärungen und Angaben unter Ziff. III. dieser Auftragsbekanntmachung und ggf. weitere Erklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Die Vergabeunterlagen/das Leistungsverzeichnis sind vollständig auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen. Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Anderenfalls muss das Angebot wegen Unvollständigkeit/Nichtenthaltens der geforderten Erklärungen von der Wertung ausgeschlossen werden.
elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem Wege übermittelte Angebote (z.B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
28.01.2020
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