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Ausschreibungsdetails

Betriebsärztliche Betreuung der Bediensteten der Stadtverwaltung Nordhausen und der Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren

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19.01.2020 (letzte Änderung am 29.01.2020)

20.02.2020 10:00

20.02.2020 10:00

004/10/2020

Thüringen: Stadt Nordhausen

18.02.2020 10:42

2020/S 014-028503

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Stadt Nordhausen, Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Postanschrift:Markt 1
Postleitzahl:99734
Ort:Nordhausen
NUTS:Nordhausen (DEG07)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 3631-696497
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Betriebsärztliche Betreuung der Bediensteten der Stadtverwaltung Nordhausen und der Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren

004/10/2020

II.1.2)
CPV-Code

Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Betriebsärztliche Versorgung der Bediensteten der Stadtverwaltung Nordhausen und der Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren;

arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend der rechtlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Nordhausen (DEG07)

Nordhausen (Siehe Leistungsbeschreibung)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Auftraggeberin verfügt in ihrem Geschäftsbereich über z. Z. 406 Mitarbeitende und ca. 250 aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren. Sie sind in regelmäßigen Abständen gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz arbeitsmedizinisch zu betreuen. Die arbeitsmedizinischen Betreuungsleistungen sollen einem zuverlässigen Dienstleister übertragen werden.

Aufgaben:

Allgemein

Die Leistungen umfassen die arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend der rechtlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz:

• nach § 3 i.V.m. § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

• nach dem ArbSchG

• nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

• nach den arbeitsmedizinischen Regeln

• gemäß §§ 5, 6 und 7 sowie der Anlage 1 UVV Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49)

• nach Pkt. 4 Regel Grundsätze der Prävention (DGUV Regel 100-001)

• Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz“

• nach den DGUV Vorschriften 1 und 2

• nach den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen

• nach speziellen Rechtsvorschriften (Einstellung-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen)

• nach der Biostoffverordnung

• nach der Arbeitsstättenverordnung.

Dazu gehören:

die umfassende Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin und aller bei der Stadtverwaltung Nordhausen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zuständigen Mitarbeitenden, in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, wie zum Beispiel:

• Aufklärung in allgemeiner Gesundheitsfürsorge und über Gesundheitsrisiken bei der Arbeit im Rahmen der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge)

• Durchführung von Einstellungs-, Tauglichkeit- und Eignungsuntersuchungen

• Beurteilung von Arbeitsbedingungen aus arbeits-/betriebsmedizinischer Sicht

• Unterstützung bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb

• Absicherung von Sofortterminen bei akuten gesundheitlichen Störungen, beispielsweise im Rahmen des Mutterschutzes

• Beratung und Durchführung notwendiger Schutzimpfungen, sowie Testverfahren zur Feststellung der Immunisierung

• Beratung zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie die Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess

• Beratung des Arbeitgebers bei der Durchführung von Wiedereingliederungsmaßnahmen (§ 167 SGB IX)

• Beratung von Schwangeren und Stillenden nach Mutterschutzgesetz

• Suchtberatung

• Durchführung von Begehung von Arbeitsstätten/Begutachtung von Arbeitsbedingungen, Mitteilung festgestellter Mängel, Vorschlag entsprechender Maßnahmen und Hinwirkung auf dessen Durchsetzung

• Beratung der Auftraggeberin bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

• Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen

• Beratung zur Ausführung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen

• Beratung zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Die Mitarbeitenden sind nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu beraten und nach speziellen Rechtsvorschriften arbeitsmedizinisch zu untersuchen und zu beurteilen. Die Untersuchungsergebnisse sind durch den Betriebsarzt zu dokumentieren. Die Schweigepflicht ist einzuhalten.

Das betrifft z. Z. 406 Mitarbeitende in der Stadtverwaltung Nordhausen. Die Mitarbeitenden sind entsprechend ihrer Tätigkeit zuzuordnen (Siehe Leistungsbeschreibung).

Dazu zählen allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeleistungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung und Tauglichkeits-, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen nach speziellen Rechtsvorschriften. Die Mitarbeitenden sind entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) zu beraten und Impfungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilungen anzubieten.

Die Leistungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Tauglichkeits-, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen haben entsprechend der in den Rechtsvorschriften festgelegten Intervallen zu erfolgen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

09.03.2020

28.02.2021

Der Vertrag beginnt am 09.03.2020 und endet am 28.02.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner der Verlängerung des Vertrages bis drei Monate vor der Beendigung des Vertrages schriftlich widerspricht, längstens jedoch bis zum 28.02.2026.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD)

- Bietergemeinschaftserklärung

- Erklärung zu Unterauftragnehmern

- Aufklärung und Einwilligungserklärung gemäß DSGVO

- Unternehmensdaten

AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND EINZUREICHEN:

- Unternehmensdaten bei Beteiligung von NU

AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE INNERHALB EINER VON DER VERGABESTELLE BESTIMMTEN FRIST VOM BESTBIETER VORZULEGEN (vgl. § 12a ThVgG):

Erklärungen nach den Thüringer Vergabegesetz (ThVgG):

• Formblätter nach dem ThVgG - §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 ThVgG

• Formblätter nach dem ThVgG - Verpflichtungen des NU, §§ 11, 12 ThVgG

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Firmendarstellung (Punkt 8. 2 des Leistungsverzeichnisses)

- Referenzen (Punkt 8.3 des Leistungsverzeichnisses, siehe auch Formblatt 124_LD)

Die von der/vom Auftragnehmer/in eingesetzte Person hat zur arbeitsmedizinischen Betreuung die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation und Fachkunde für die Durchführung der wahrzunehmenden Aufgaben, die mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar sind, eine bereits mehrjährige Erfahrung nachzuweisen. Anzugeben sind mindestens Umfang der Tätigkeit und Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners.

- Eigenerklärung Haftpflichtversicherung

Die/Der Auftragnehmer/in hält eine Betriebshaftpflicht mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall vor:

• 1,5 Mio. € für Personen- und Sachschäden,

• 500.000 € für Vermögensschäden.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist die/der Bewerber/in verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Die/Der Auftragnehmer/in hat den vorgenannten Versicherungsschutz über den gesamten Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten.

AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND EINZUREICHEN:

- Nachweis Haftpflichtversicherung

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angebot (Formblatt 633)

- Nachweis Erfüllung Anforderungen gemäß ASiG und DGUV Vorschriften

- ausführliche Darlegung des Betreuungskonzeptes

- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis

AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND EINZUREICHEN:

- Nachweis Fachkunde (Arztnachweis Berechtigung für "Arbeitsmedizin" od. "Betriebsmedizin")

- Approbationsurkunde

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

20.02.2020

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.04.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

20.02.2020

10:00

Nordhausen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die Eigenerklärungen und Angaben unter Ziff. III. dieser Auftragsbekanntmachung und ggf. weitere Erklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

Die Vergabeunterlagen/das Leistungsverzeichnis sind vollständig auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen. Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Anderenfalls muss das Angebot wegen Unvollständigkeit/Nichtenthaltens der geforderten Erklärungen von der Wertung ausgeschlossen werden.

elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:

Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem Wege übermittelte Angebote (z.B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Vergabekammer
Postanschrift:Jorge-Semprùn-Platz 4
Postleitzahl:99423
Ort:Weimar
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 361-573321254
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten

Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.01.2020



Versionsverlauf

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28.01.2020


29.01.2020




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