Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Betriebsunterstützung im BMG
ZIB 12.03 - 9958/19/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von System und Anwenderbetreuung für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die nachgelagerten Behörden.
Technische Computerunterstützung (72611000)
Hardwareberatung (72100000)
Systemberatung und technische Beratung (72220000)
DEUTSCHLAND (DE)
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein voraussichtliches Abrufvolumen von bis zu 49.800 PT, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren ermittelt. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Abrufberechtigt ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die nachgelagerten Behörden.
Zum nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums gehören:
•das Robert Koch-Institut (RKI),
•das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),
•die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA),
•das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und
•das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 13 Abs. 2 des Rahmenvertrages widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "21_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines
polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe)
muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "22_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument "33_Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt für die Jahre 2016 - 2018 bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 4 Mio € netto pro Geschäftsjahr
gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/ Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert.
Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "33_Unternehmenszahlen" abzugeben.
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl der
Mitarbeiter/innen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
in den letzten drei Geschäftsjahren (2016 - 2018) an. Es wird
eine Mindestmitarbeiteranzahl von 40 Mitarbeitern pro Jahr im
Jahresdurchschnitt gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften
und Generalunternehmern/ Unterauftragnehmer werden die Zahlen addiert.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "10_Unternehmensdarstellung" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "10_Unternehmensdarstellung" abzugeben
Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder addiert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe werden die Umsätze des Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen addiert.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "11_Unterauftragnehmer" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular "24_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "20_Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "23_Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens 5 Referenzaufträge die mit dem in der Leistungsbeschreibung genannten Auftragsgegenstand gleichwertig sind. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Die Referenzaufträge müssen aus den letzten fünf Kalenderjahren (2019 - 2015) stammen. Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten fünf Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Die geforderten fünf Referenzen müssen nachfolgende Themen abdecken (siehe Dokument "06_Leistungsbeschreibung"):
• Min. 3 Referenzen müssen die Bereiche der System- und Anwenderbetreuung widerspiegeln, welche in der Leistungsbeschreibung unter Kapitel 4.1 - 4.4 beschrieben sind.
• Min. 2 Referenzen müssen aus dem Bereich der Betreuung, Konfiguration, Anbindung, Nutzung und Nutzersupport von Clouddiensten und -anwendungen stammen.
Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
• Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
• Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Auftrag).
• Die Referenzaufträge müssen eine Laufzeit von mindestens einem Monat haben.
• Die Referenzaufträge müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Aufträge handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. (Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.)
Für die Referenzen ist die Vorlage "09_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Sind Sie in der Lage und bereit, für die Vertragslaufzeit einen handlungs- und weisungsbefugten IT-Betrieb Manager zu bestimmen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Er ist der Hauptansprechpartner für den Bedarfsträger für den Rahmenvertrag. Diese Rolle wird namentlich benannt und dient als höchste Eskalationsstufe. Er trägt die Verantwortung für die Vereinbarungen des Rahmenvertrages und stellt sicher, dass diese auch erfüllt werden. Ihm obliegen das Weisungsrecht und die Personalhoheit gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers.
Es ist ein vollständig ausgefüllter Lebenslauf für die Position des des IT-Betrieb Managers Partners einzureichen. Bitte benutzen Sie eine eigene Vorlage. Der IT-Betrieb Manager wird als einziger namentlich für den Vertrag genannt und ist der Hauptansprechpartner für den Bedarfsträger.
Maßnahmen gem. Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2020/S 008-013982
17.02.2020
11:30
- Deutsch (DE)
29.05.2020
17.02.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
09.01.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.