Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=301683Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Ausweitung der telefonischen Erreichbarkeit der Service-Center der knappschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Minijob-Zentrale auf 24/7
ID: 1.735.054, Inbound Telefonie
Telefonistendienste (79511000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Anrufannahme (im Sinne eines Sekretariatsservices) außerhalb der Erreichbarkeit der Service-Center der knappschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Minijob-Zentrale.
Ja
alle Lose
Ausweitung der telefonischen Erreichbarkeit des Service-Centers der knappschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Telefonistendienste (79511000)
Call-Center (79512000)
Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Bochum und Gelsenkirchen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Anrufannahme (im Sinne eines Sekretariatsservices) außerhalb der Erreichbarkeit des Service-Centers der knappschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Preis
28.03.2020
27.03.2021
Eine einvernehmliche Vertragsverlängerung über den 27.03.2021 hinaus erfolgt für jeweils 1 Jahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien der Verlängerung bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 27.03.2024.
Der Vertrag kann von Seiten der KBS ab dem 28.03.2020 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
nein
nein
Ausweitung der telefonischen Erreichbarkeit des Service-Centers der Minijob-Zentrale
Telefonistendienste (79511000)
Call-Center (79512000)
Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Cottbus
Gegenstand der Ausschreibung ist die Anrufannahme (im Sinne eines Sekretariatsservices) außerhalb der Erreichbarkeit des Service-Centers der Minijob-Zentrale.
Preis
28.03.2020
27.03.2021
Eine einvernehmliche Vertragsverlängerung über den 27.03.2021 hinaus erfolgt für jeweils 1 Jahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien der Verlängerung bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 27.03.2024.
Der Vertrag kann von Seiten der KBS ab dem 28.03.2020 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO i. V. m. § 80 SGB X für Los 1 (Anlage 1.1)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO i. V. m. § 80 SGB X für Los 2 (Anlage 2.1)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 4)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung über den Einsatz von geeigneten Mitarbeiter/-innen (Anlage 5)
- Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 DSGVO i. V. m. Art. 32 DSGVO oder eine Kopie des Sicherheitskonzeptes. Die Beschreibung bzw. das Sicherheitskonzept muss dabei mindestens Aussagen zur Realisierung der in der Vereinbarung genannten Maßnahmen enthalten (Seiten 10 bis 18 der Anlage 1.1 für Los 1 bzw. Anlage 2.1 für Los 2).
Anforderungsprofil für Lose 1 und 2:
Der externe „Call-Center-Agent“ muss mindestens eine 12-monatige Betriebszugehörigkeit nachweisen und Erfahrungswerte als Call- Center-Agent vorweisen.
Es gilt folgendes Anforderungsprofil:
- Kundenorientiertes, sicheres sprachliches Ausdrucksvermögen,
- akzentfreie deutsche Sprache,
- gute Kenntnisse in den Microsoft-Office-Programmen (u. a. Word und Excel),
- Call-Center-Erfahrung
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
11.02.2020
11:00
- Deutsch (DE)
14.04.2020
11.02.2020
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
10.01.2020