Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Beschallungstechnik
B 15.11 - 9620/18/VV : 1
Mikrofone und Lautsprecher (32340000)
Lieferauftrag
Lieferung mobiler Beschallungstechnik
Studiomischpult (32342420)
BERLIN (DE3)
Berlin - Bundespräsidialamt
Bestehend aus:
- Lautsprechern
- Mischpulte
- Signalverteiler
- Funksender und -empfänger
- Racks
- Zubehör
Lieferung, Programmierung, Konfiguration und Inbetriebnahme
Preis
Laufzeit in Monaten:4
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Ausschlusskriterium:
Unternehmensdarstellung:
Stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio dar. Gehen Sie dabei vor allem auf die nachfolgend aufgeführten Themen ein:
Name des Unternehmens
Standorte und Struktur des Unternehmens, inkl. aller Niederlassungen in Deutschland
Kerngeschäft des Unternehmens (Antwortumfang: ≤ 200 Wörter)
Leistungsspektrum mit Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand (Antwortumfang: ≤ 200 Wörter)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens (in Euro) jeweils für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 an.
Gesamtanzahl der Mitarbeiter/Entwicklung der letzten drei Jahre (2016,2017 und 2018), aufgegliedert in feste und freie Mitarbeiter im Bereich Veranstaltungstechnik, Kommunikations- und Beschallungssysteme, Mediengestalter.
Weitere Informationen in den Vergabeunterlagen.
Benennung von zwei Referenzprojekten für jedes der nachfolgenden Kriterien (K 3.1 bis K 3.5), das von dem Bieter durchgeführt wurde (Ausschlusskriterium):
- Integration, Installation, Konfiguration und Programmierung von Regieracks/-technik (K 3.1)
- Integration, Installation, Konfiguration und Programmierung von Signalübergaberacks/-technik (K 3.2)
- Integration, Installation, Konfiguration und Programmierung von Mischpulte (K 3.3)
- Integration, Installation, Konfiguration und Programmierung von Dante-Audio-Netzwerke (K 3.4)
- Integration, Installation, Konfiguration und Programmierung von Lautsprechersysteme (K 3.5)
Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Projekt).
Weitere Informationen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.02.2020
11:30
- Deutsch (DE)
24.04.2020
27.02.2020
00:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.12.2019