Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=301474Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bewertung des Potentials im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Nutzung von Abwärme und –kälte im Wärme- und Kältesektor gem. EU/2018/2001 Art. 15 Abs. 7
BfEE 08/2019
Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)
Dienstleistungen
Bewertung des Potentials im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Nutzung von Abwärme und –kälte im Wärme- und Kältesektor gem. EU/2018/2001 Art. 15 Abs. 7
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Eschborn / Berlin
Dem Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung kommt bei der Verwirklichung der energie- und klimapo-litischen Ziele eine entscheidende Bedeutung zu. Wärme wird sektorübergreifend eingesetzt. Ihr Hauptanwendungszweck ist die Raumwärme, gefolgt von Prozesswärme und Warmwasser. Insgesamt werden mehr als 50 % des Endenergieverbrauchs für Wärmeanwendungen eingesetzt.
Die Energieeffizienz-Richtlinie EU/2018/2002 und 2012/27/EU (EED) sowie die Erneuerbaren-Richtlinie EU/2018/2001 (REDII) geben für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt auf europäischer Ebene einen Rahmen vor. Unter anderem verpflichtet Artikel 15 Abs. 7 die Mitgliedstaaten dazu, eine Bewertung ihres Potentials im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Nutzungs von Abwärme und –kälte im Wärme- und Kältesektor durchzuführen. Dieser Bericht im gemeinsam mit dem EED-Bericht am 31.12.2020 an die KOM zu übermitteln.
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung der Potentialanalyse gem. Art. 15 Abs. 7 REDII. Außerdem sind die Empfehlungen der KOM zur Umsetzung sowie alle relevanten Empfehlungen, guidances, delegated regulations und deren Anhänge zu berücksichtigen.
Der Bericht muss vollständig sein und alle Teile, Tabellen, Daten, Karten, Anhänge und sonstigen Anforderungen umfassen. Der Bericht muss publikationsfähig und barrierefrei eingereicht werden.
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber (AG) den Daten, Studien und Literaturempfehlungen, die zu berücksichtigen sind. Weitere Literatur ist vom Auftragnehmer selbständig zu recherchieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ebenso müssen fehlende Daten in Abstimmung mit dem AG erhoben werden.
Neben der Berichterstellung wird vom Auftragnehmer eine Auswertung der Datenverfügbarkeit und Studien sowie Empfehlungen zu künftigen Erhebungen und Studien erwartet.
Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
Arbeitspaket 1: Projektsteuerung und Zeitmanagement
Arbeitspaket 2 (AP 2): Sammlung, Zusammenstellung und Sichtung vorhandener Studien und Daten
Arbeitspaket 3 (AP 3): Erhebung fehlender Daten
Arbeitspaket 4 (AP 4): Auswertung sämtlicher Daten und Studien
Arbeitspaket 5 (AP 5): Erstellung des fertigen Berichts
Arbeitspaket 6 (AP 6): Unterstützung des AGs bei der Abstimmung des Berichtes
Arbeitspaket 7 (AP 7): Auswertung der Datenverfügbarkeit und Studienlandschaft, Empfehlungen zu künftigen Erhebungen sowie zur künftigen Auswertung von Pflege von Daten sowie ggf. weiteren Studien im Bereich Wärme und Kälte
Arbeitspaket 8 (AP 8): Ad Hoc Aufträge
Der geplante Zeitraum für das Projekt umfasst 14 Monate.
Laufzeit in Monaten:14
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung der Bieterstruktur und Personalkonzept
- Vorstellung der Bieterstruktur u.a. Struktur der Bietergemeinschaft, einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft,
- Personalkonzept mit u.a. folgenden Bestandteilen:
Kurzvorstellung des Projektleiters und ständigen Ansprechpartners. Die für das AP 1 eingesetzten Bearbeiter legen eine nachprüfbare Referenzliste von Projekten der letzten drei Jahre vor, bei denen Sie das Projektmanagement innehatten oder federführend daran beteiligt waren. Fortbildungen im Projektmanagement, Zertifikate, etc. können ergänzend beigefügt werden.
Kurzvorstellung der projektbeteiligten Mitarbeiter und/oder Unterauftragnehmer (für alle Arbeitspakete) mit Lebenslauf und einer Liste von wissenschaftlichen Publikationen der letzten fünf Jahre. Weitere Belege zu den in den Zuschlagskriterien genannten wissenschaftlichen Qualifikationen können an dieser Stelle beigefügt werden.
Vorstellung der Arbeitsaufteilung: Hier soll genau erläutert werden, welche Be-arbeiter für welchen Berichtsteil und welches Arbeitspaket vorgesehen sind sowie welches die jeweiligen Aufgaben im Team sind.
- Dabei soll insbesondere nachgewiesen werden, dass der Auftragnehmer in der La-ge ist, temporäre Arbeitsspitzen, die parallele Bearbeitung mehrerer Arbeitspakete oder auch (ggf. längere) Ausfallzeiten seiner Mitarbeiter zu kompensieren und das Projekt fristgerecht abzuschließen.
- Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass das Projekt sehr überwiegend (mind. zu 80%) durch Personen bearbeitet wird, mittels derer die Qualifikation im Angebot nachgewiesen wurde. Ein späterer Austausch der vorgestellten Mitarbeiter erfordert die Zustimmung des Auftraggebers.
Konzept der Leistungserbringung
- Das Konzept der Leistungserbringung soll sich an der Struktur und Gliederung des zu schreibenden Endberichts orientieren. Mind. jedoch sind die folgenden Abschnit-te sind explizit zu behandeln:
Kurzübersicht der Literatur von Potenzialanalysen im Bereich erneuerbare Energien für die Kälte- und Wärmeversorgung,
Analyse und Beschreibung des Potentials aus erneuerbaren Energien. Dies beinhaltet
eine kurze Beschreibung welche erneuerbaren Energien sowie Ab-wärme und –kälte i.S. der Richtlinie (EU)2018/2001 für Wärme und Kälte zu verwenden sind (direkt und indirekt),
wie die jeweiligen Potentiale bewertet und beschrieben werden kön-nen,
- Für jeden Abschnitt sollen in kurzer, prägnanter Form mindestens die folgenden Punkte vorgestellt werden:
Einordnung der Fragestellung in den aktuellen Stand der Forschung
Darstellung von relevanter Fachliteratur, Daten und Quellen. Wo nötig wer-den Daten und Quellen kurz beschrieben. Wo nötig sollen Datenlücken und Erhebungsbedarfe genannt und kurz beschrieben werden.
Konzept der geplanten Vorgehensweise zur Bearbeitung der Fragestellung. Insbesondere soll deutlich gemacht werden, welche Forschungsansätze, Methoden und Instrumente verwendet werden sollen und warum diese aus Sicht des Auftragnehmers geeignet sind, die jeweilige Fragestellung zu be-arbeiten. Dabei sollen die einzelnen Arbeitsschritte und wichtige zu erreichende Meilensteine konkret benannt werden.
Das Konzept soll übersichtlich, verständlich und nachvollziehbar gestaltet sein und die Leistungsbeschreibung vollständig aufgreifen.
Vorschlag eines Zeitplans inkl. Flexibilitätsoptionen
- Angaben zur Bearbeitungsdauer sowohl der einzelnen Berichtsteile als auch der einzelnen Arbeitspakete. Es soll deutlich werden, wann jeweils wichtige Meilensteine erreicht werden. Außerdem soll der Zeitplan deutlich machen, welche Arbeits-pakete parallel bearbeitet werden (können).
- Gleichzeitig muss aus dem Zeitplan hervorgehen, an welchen Stellen Optionen für eventuelle Verschiebungen bestehen und wie zeitliche Vorgaben des Auftraggebers umgesetzt werden können. Ein finaler Zeitplan des Projektes wird nach Zu-schlagserteilung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Konzept zum Projektmanagement
- Der Auftragnehmer schlägt ein Verfahren zum effektiven und effizienten Projektmanagement vor. Dies bezieht sich sowohl auf die Abstimmungen innerhalb der Bietergemeinschaft als auch auf die Abstimmung mit dem Auftraggeber und weiteren Stakeholdern. Das Konzept zum Projektmanagement wird nach Zuschlagserteilung mit dem AG abgestimmt und final festgelegt.
Nachhaltigkeitskonzept
- Darstellung zu den Bemühungen zur Minimierung des CO2-Ausstoßes und der Umweltwirkung des Projektes
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
30.01.2020
23:59
- Deutsch (DE)
29.04.2020
31.01.2020
08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
iese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die
Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über ie E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de.
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
27.12.2019