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Ausschreibungsdetails

Comprehensive Assessment Heating and Cooling

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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30.12.2019

30.01.2020 23:59

30.01.2020 23:59

Referat 123 / BfEE 07/2019

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

30.12.2019 01:00

2019/S 250-620729

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Comprehensive Assessment Heating and Cooling

Referat 123 / BfEE 07/2019

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Comprehensive Assessment Heating and Cooling / Umfassende Beurteilung Heizen und Kühlen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A)

Eschborn / Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Energieeffizienz-Richtlinie EU/2018/2002 und 2012/27/EU (EED) sowie die Erneuerbaren-Richtlinie EU/2018/2001 (REDII) geben für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältemarkt auf europäischer Ebene einen Rahmen vor. Unter anderem verpflichtet Artikel 14 Absatz 1 der EED DEU auf Anforderung der KOM alle fünf Jahre einen Bericht zur Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung zu erstellen. Neben einer ausführlichen Darstellung der Ist-Situation und Trends/Prognosen bis 2050, muss der Bericht die Konzeption und Auswertung der Wirksamkeit von Instrumenten beinhalten. Eine entsprechende Aufforderung der KOM ist am 8.4.2019 erfolgt. DEU muss bis zum 31.12.2020 einen solchen Bericht an die KOM übermitteln.

Die Ausschreibung umfasst die Erstellung des Comprehensive Assessment Heating and Coo-ling für Deutschland. Die Anforderungen an den Bericht werden in der Energieeffizienz-Richtlinie EU/2018/2002 und 2012/27/EU (EED), insbesondere Artikel 14, in den Anhängen insb. Annex 8, delegated Regulation Ref. C(2019)1616 und der Erneuerbaren-Richtlinie EU/2018/2001 (REDII) spezifiziert. Außerdem sind die Empfehlungen der KOM zur Umset-zung der EED und REDII, insbesondere EU/2019/1659, sowie alle relevanten Empfehlungen, guidances, delegated regulations und deren Anhänge zu berücksichtigen.

Der Bericht muss vollständig sein und alle genannten Teile, Tabellen, Daten, Karten, Anhänge und sonstigen Anforderungen umfassen. Der Bericht muss publikationsfähig und barrierefrei eingereicht werden. Die Berichtsteile „Teil I.3a) Wärme- und Kältebedarfsgebiete“, „Teil III Analyse des wirtschaftlichen Potenzials für eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung“ und „Teil IV Potenzielle neue Strategien und strategische Maßnahmen“ sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Die genannten Berichtsteile werden durch Dritte erstellt und dem Auftragnehmer (AN) als abgeschlossene Berichtsteile zugeliefert. Der AN ist dafür verantwortlich, die genannten Berichtsteile, Karten etc. in den Gesamtbericht zu übernehmen und einen vollständigen Gesamtbericht abzuliefern.

Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber (AG) den Vorbericht, Daten, Studien und Literaturempfehlungen, die zu berücksichtigen sind. Weitere Literatur ist vom Auftragnehmer selbständig zu recherchieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ebenso müssen fehlende Daten in Abstimmung mit dem AG erhoben werden.

Eine Übersicht der vom AG gelieferten Daten und Studien befindet sich im Anhang der Vergabeunterlagen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:17

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Darstellung der Bieterstruktur und Personalkonzept

- Vorstellung der Bieterstruktur u.a. Struktur der Bietergemeinschaft, einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft,

- Personalkonzept mit u.a. folgenden Bestandteilen:

 Kurzvorstellung des Projektleiters und ständigen Ansprechpartners. Die für das AP 1 eingesetzten Bearbeiter legen eine nachprüfbare Referenzliste von Projekten der letzten drei Jahre vor, bei denen Sie das Projektmanagement innehatten oder federführend daran beteiligt waren.

 Kurzvorstellung der projektbeteiligten Mitarbeiter und/oder Unterauftragnehmer (für alle Arbeitspakete) mit Lebenslauf und einer Liste von wissenschaftlichen Publikationen der letzten fünf Jahre,

 Vorstellung der Arbeitsaufteilung: Hier soll genau erläutert werden, welche Bearbeiter für welchen Berichtsteil und welches Arbeitspaket vorgesehen sind sowie welches die jeweiligen Aufgaben im Team sind.

- Dabei soll insbesondere nachgewiesen werden, dass der Auftragnehmer in der Lage ist, temporäre Arbeitsspitzen, die parallele Bearbeitung mehrerer Arbeitspakete oder auch (ggf. längere) Ausfallzeiten seiner Mitarbeiter zu kompensieren und das Projekt fristgerecht abzuschließen.

- Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass das Projekt sehr überwiegend (mind. zu 80%) durch Personen bearbeitet wird, mittels derer die Qualifikation im Angebot nachgewiesen wurde. Ein späterer Austausch der vorgestellten Mitarbeiter erfordert die Zustimmung des Auftraggebers.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Konzept der Leistungserbringung

- Das Konzept der Leistungserbringung soll sich an der Struktur und Gliederung des zu schreibenden Endberichts orientieren. Für jeden Teil, Unterpunkt und Buchstaben des Berichts sollen in kurzer, prägnanter Form mindestens die folgenden Punkte vorgestellt werden:

 Einordnung der Fragestellung in den aktuellen Stand der Forschung

 Darstellung von relevanter Fachliteratur, Daten und Quellen. Wo nötig werden Daten und Quellen kurz beschrieben. Wo nötig sollen Datenlücken und Erhebungsbedarfe genannt und kurz beschrieben werden.

 Konzept der geplanten Vorgehensweise zur Bearbeitung der Fragestellung. Insbesondere soll deutlich gemacht werden, welche Forschungsansätze, Methoden und Instrumente verwendet werden sollen und warum diese aus Sicht des Auftragnehmers geeignet sind, die jeweilige Fragestellung zu bearbeiten. Dabei sollen die einzelnen Arbeitsschritte und wichtige zu erreichende Meilensteine konkret benannt werden.

Die Berichtsteile „Teil I.3a) Wärme- und Kältebedarfsgebiete“, „Teil III Analyse des wirtschaftlichen Potenzials für eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung“ und „Teil IV Potenzielle neue Strategien und strategische Maßnahmen“ werden durch Dritte erstellt und dem AN als abgeschlossene Berichtsteile zugeliefert. Für diese Berichtsteile muss kein Konzept der Leistungserbringung erstellt werden. Ebenso ist die Bewertung des Potentials im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Nutzung von Abwärme und –kälte im Wärme- und Kältesektor gem. EU/2018/2001 Art. 15 Abs. 7 nicht Teil dieser Ausschreibung und es muss kein Konzept der Leistungserbringung vorgelegt werden.

Das Konzept soll übersichtlich, verständlich und nachvollziehbar gestaltet sein und die Leis-tungsbeschreibung vollständig aufgreifen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Vorschlag eines Zeitplans inkl. Flexibilitätsoptionen

- Angaben zur Bearbeitungsdauer sowohl der einzelnen Berichtsteile als auch der einzelnen Arbeitspakete. Es soll deutlich werden, wann jeweils wichtige Meilensteine erreicht werden. Außerdem soll der Zeitplan deutlich machen, welche Arbeits-pakete parallel bearbeitet werden (können).

- Gleichzeitig muss aus dem Zeitplan hervorgehen, an welchen Stellen Optionen für eventuelle Verschiebungen bestehen und wie zeitliche Vorgaben des Auftraggebers umgesetzt werden können. Ein finaler Zeitplan des Projektes wird nach Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Konzept zum Projektmanagement

- Der Auftragnehmer schlägt ein Verfahren zum effektiven und effizienten Projektmanagement vor. Dies bezieht sich sowohl auf die Abstimmungen innerhalb der Bietergemeinschaft als auch auf die Abstimmung mit dem Auftraggeber und weiteren Stakeholdern. Das Konzept zum Projektmanagement wird nach Zuschlagserteilung mit dem AG abgestimmt und final festgelegt.

Nachhaltigkeitskonzept

- Darstellung zu den Bemühungen zur Minimierung des CO2-Ausstoßes und der Umweltwirkung des Projektes


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

30.01.2020

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

29.04.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

31.01.2020

08:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 (0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

27.12.2019



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