Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=300934Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebsbürogebäude Brunsbüttel
2019/113/019
Bau von Bürogebäuden (45213150)
Bauauftrag
Planung, Bau und Betrieb für den Neubau des Betriebsbürogebäudes in Brunsbüttel.
Bau von Bürogebäuden (45213150)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Dithmarschen (DEF05)
Brunsbüttel
Planung, Bau und Betrieb für den Neubau des Betriebsbürogebäudes in Brunsbüttel.
Laufzeit in Monaten:300
3
5
Die Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden entsprechen den Eignungskriterien. Diesbezüglich wird auf die Ziffer III.1 der Auftragsbekanntmachung verwiesen. Dabei wird die Leistungsfähigkeit der Bewerber folgendermaßen gewichtet: 1) Erfahrungen des Gesamtprojektleiters 10 % (Unterkriterien: Berufspraxis 4% und Referenzen 6 %), 2) Objektplanung Gebäude 30 % (Unterkriterien: Referenzen 21 %, Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter 5,4 % und Honorarumsatz Objektplanung 3,6 %), 3) Fachplanung TA 15 % (Unterkriterien: Referenzen 10,5 %, Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter 2,7 % und Honorarumsatz TA 1,8 %), 4) Bauen 30 % (Unterkriterien: Referenzen 21 %, Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter 5,4 % und Umsatz Bauleistungen 3,6 %) und 5) Gebäudebetrieb 15 % (Unterkriterien: Referenzen 10,5 %, Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter 2,7 % und Umsatz Gebäudemanagement 1,8 %).
Die genaue Berechnungsmethode wird in der Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb erklärt (siehe Unterlage T1-B-1.1).
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Einreichung nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
Ausführliche Erläuterung der Eignungskriterien und der geforderten Nachweisen in Ziffern 4.1.4 und 4.1.5. des Verfahrensleitfadens.
Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils für die Bereiche Objektplanung, Technische Ausrüstung, Bau und Gebäudebetrieb (nachzuweisen durch Bilanzen).
Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 10 Millionen Euro (je Schadensfall; 2fach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
Ausführliche Erläuterung der Eignungskriterien und der geforderten Nachweisen in Ziffern 4.1.4 und 4.1.5. des Verfahrensleitfadens.
Siehe Link unter III.1.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
2019/S 223-545958
18.02.2020
12:00
04.03.2020
- Deutsch (DE)
5 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1) Die Aufnahme und Berücksichtigung der letzten Bewerberfragen für den Teilnahmewettbewerb endet am 07.02.2020 um 12:00 Uhr.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 6d VOB/A-EU).
4) Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
5) Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie FLB-Änderungen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge ist möglich. Diese bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Teilnahmeantrag und Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Bieter werden über alle Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen automatisch unterrichtet und haben dieser zur Kenntnis zu nehmen. Ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen kann von dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Das Risiko liegt bei dem Bieter.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
18.12.2019