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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarungen über Leistungen zur WAN-Anbindung von Standorten der Autobahn GmbH des Bundes an Koppelpunkte des bundesweiten WAN-Backbone (Lose 1-3)

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19.12.2019 (letzte Änderung am 06.05.2020)

26.05.2020 16:00

26.05.2020 16:00

2019-10013

Die Autobahn GmbH des Bundes

20.05.2020 21:11

2019/S 245-603307

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.

Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.

Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Leipziger Platz 16
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Die Autobahn GmbH des Bundes, Vergabestelle
Hauptadresse: http://www.autobahn.de

I.3)
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarungen über Leistungen zur WAN-Anbindung von Standorten der Autobahn GmbH des Bundes an Koppelpunkte des bundesweiten WAN-Backbone (Lose 1-3)

2019-10013

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit diesem Vergabeverfahren werden in drei Regionallosen Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Rahmenvertragspartner über Leistungen zur WAN-Anbindung von Standorten der Autobahn GmbH des Bundes an Koppelpunkte des bundesweiten WAN-Backbone beschafft. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarungen soll jeweils ein flexibler Anschluss von einzelnen Standorten der Autobahn GmbH des Bundes an einen Koppelpunkt sowie eine redundante Wegführung (Knoten- und Kantendisjunkte Redundanz) zu einem weiteren Koppelpunkt über eine Ethernet Layer-2 Verbindung umgesetzt werden. Die WAN-Verbindungen dürfen ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen. Die Realisierung dieser Verbindungen über das Internet via Virtual Private Network (VPN) ist ausgeschlossen. Vgl. näher die Leistungsbeschreibung.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Gebietslos "Region Nord-Ost"

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Datendienste (72300000)

Datennetzunterstützung (72315100)

Computernetze (72700000)

Ethernet-Netz (32415000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Schleswig-Holstein (DEF0)

Hamburg (DE60)

Bremen (DE50)

NIEDERSACHSEN (DE9)

Mecklenburg-Vorpommern (DE80)

Brandenburg (DE40)

Berlin (DE30)

Sachsen-Anhalt (DEE0)

SACHSEN (DED)

Thüringen (DEG0)

Region "Nord-Ost" umfasst Standorte der Autobahn GmbH des Bundes in: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit Los1 wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über Leistungen zur WAN-Anbindung von Standorten der Autobahn GmbH des Bundes an Koppelpunkte des bundesweiten WAN-Backbone über sog. Ethernet-Verbindungen (Layer-2) inkl. ergänzender Services in der Region "Nord-Ost" vergeben.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber WAN-Verbindungen zwischen einem Standort und einem Koppelpunkt sowie eine redundante Wegführung (Knoten- und Kantendisjunkte Redundanz) zu einem weiteren Koppelpunkt als Mietleistung zur Verfügung zu stellen sowie ergänzende Serviceleistungen vorzuhalten. Die WAN-Verbindungen dürfen ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen. Die Realisierung dieser Verbindungen über das Internet via Virtual Private Network (VPN) ist ausgeschlossen. Die Standorte, die mit den jeweiligen Koppelpunkten sowie redundanten Koppelpunkten zu verbinden sind, können dem Preisblatt zu Los 1 entnommen werden.

Die Standorte sind in drei Kategorien unterteilt. Die Standortkategorie 1 "anzubindende Standorte mit Adressangabe" umfasst die 18 Standorte im Gebietslos 1, die adressgenau bezeichnet sind und für die ein Neuanschluss an die WAN-Anbindung grundsätzlich vorgesehen ist. Die Standortkategorie 2 "optional anzubindende Standorte ohne Adressangabe" umfasst die 5 Standorte im Gebietslos 1, die lediglich ortsgenau und nicht adressgenau bezeichnet sind und unter die "Option 1" fallen, d.h. für den die von der Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional vom Auftraggeber beauftragt werden kann. Die Standortkategorie 3 "optional anzubindende Zusatzstandorte" umfasst 10 weitere (Bestands-)Standorte im Gebietslos 1, die adressgenau bezeichnet sind unter die "Option 2" fallen, d.h. für die ein Neuanschluss an einen Koppelpunkt bzw. die Bereitstellung einer neuen WAN-Anbindung optional vom Auftraggeber beauftragt werden kann.

Hinsichtlich der Koppelpunkte ist zu beachten, dass die Anbindung des jeweiligen Standortes nur über einen, der im Preisblatt zu Los 1 für den jeweiligen Standort zur „Wahl“ gestellten Koppelpunkte sowie Redundanzkoppelpunkt erfolgen muss. Der jeweils zur Wahl stehende Redundanz-Koppelpunkt muss ungleich dem ersten Koppelpunkt je Standort sein. Unter Koppelpunkten werden die Standorte verstanden, die den Übergabepunkt in das MPLS-Backbone-Netz der Autobahn GmbH bilden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

1) Option 1: Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarung zu Los 1 auch für 5 Standorte der Kategorie 2 "optional anzubindende Standorte ohne Adressangabe", für die bisher nur der jeweilige Ort, nicht jedoch die vollständige Adresse im Preisblatt zu Los 1 benannt sind, die von der Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional abzurufen, sobald die vollständige Adresse des jeweiligen Standortes vorliegt.

Möchte der Auftraggeber von der Option 1 für das Gebietslos1 Gebrauch machen, hat er dies dem Auftragnehmer gegenüber rechtzeitig mitzuteilen und einen entsprechenden Einzelauftrag nach dem in der Leistungsbeschreibung sowie der Rahmenvereinbarung beschriebenen Abrufverfahren zu erteilen. Die vollständige Adresse wird dem Auftragnehmer spätestens mit dem Einzelabruf durch den Auftraggeber mitgeteilt. Im Falle eines Einzelabrufs von optionalen Leistungen für Standorte der Kategorie 2 wird der Auftraggeber den jeweiligen Auftragnehmer auffordern, sein Angebot bezüglich der konkreten Leistungen zu vervollständigen und in diesem Rahmen die Preise anzugeben. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Angemessenheit ihm aufgegebener Preise für die Realisierung optionaler Leistungen vor. Er unterliegt keiner Zuschlagsverpflichtung.

Die Leistungsanforderungen für den Neuanschluss der WAN-Anbindung dieser Standorte ergeben sich auch für diese optionalen Leistungen aus Kapitel 3.1 ff. der Vergabeunterlagen sowie aus dem Preisblatt zu Los 1 für Option 1.

.

2) Option 2: Darüber hinaus besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarung zu Los 1 für 10 weitere Bestandstandorte der Standortkategorie 3 "optional anzubindende Zusatzstandorte", die adressgenau im Preisblatt zu Los1 benannt sind, die von der jeweiligen Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional abzurufen, sobald die Notwendigkeit eines Neuanschlusses für diese Zusatzstandorte festgestellt wird.

Möchte der Auftraggeber von der Option 2 für ein Gebietslos Gebrauch machen, hat er dies dem jeweiligen Auftragnehmer gegenüber rechtzeitig mitzuteilen und diesem unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten der Standorte eine angemessene Frist für die Umsetzung zu setzen. Die entsprechende Einzelbeauftragung erfolgt im Übrigen gemäß nach dem in der Leistungsbeschreibung sowie der Rahmenvereinbarung beschriebenen Abrufverfahren. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Angemessenheit ihm aufgegebener Preise für die Realisierung optionaler Leistungen vor. Er unterliegt keiner Zuschlagsverpflichtung.

Die Leistungsanforderungen für den Neuanschluss der WAN-Anbindung dieser Standorte der Kategorie 3 ergeben sich auch für diese optionalen Leistungen aus Kapitel 3.1 ff. der Vergabeunterlagen. Weitere Angaben zu den Anschlussanforderungen etc. sind dem Preisblatt zu Los1 zur Standortkategorie 3 „Zusatzstandorte“ zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, beim Einzelabruf nur geringere Bandbreiten abzurufen und zu beauftragen.

Im Falle eines Einzelabrufs von optionalen Leistungen für Standorte der Kategorie 3 wird der Auftraggeber den jeweiligen Auftragnehmer auffordern, sein Angebot bezüglich der konkreten Leistungen zu vervollständigen und in diesem Rahmen die Preise anzugeben.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Gebietslos "Region Süd"

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Datendienste (72300000)

Datennetzunterstützung (72315100)

Computernetze (72700000)

Ethernet-Netz (32415000)

II.2.3)
Erfüllungsort

BAYERN (DE2)

BADEN-WÜRTTEMBERG (DE1)

Region "Süd" umfasst Standorte der Autobahn GmbH des Bundes in: Bayern und Baden-Württemberg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit Los2 wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über Leistungen zur WAN-Anbindung von Standorten der Autobahn GmbH des Bundes an Koppelpunkte des bundesweiten WAN-Backbone über sog. Ethernet-Verbindungen (Layer-2) inkl. ergänzender Services in der Region "Süd vergeben.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber WAN-Verbindungen zwischen einem Standort und einem Koppelpunkt sowie eine redundante Wegführung (Knoten- und Kantendisjunkte Redundanz) zu einem weiteren Koppelpunkt als Mietleistung zur Verfügung zu stellen sowie ergänzende Serviceleistungen vorzuhalten. Die WAN-Verbindungen dürfen ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen. Die Realisierung dieser Verbindungen über das Internet via Virtual Private Network (VPN) ist ausgeschlossen. Die Standorte, die mit den jeweiligen Koppelpunkten sowie redundanten Koppelpunkten zu verbinden sind, können dem Preisblatt zu Los 2 entnommen werden.

Die Standorte sind in drei Kategorien unterteilt. Die Standortkategorie 1 "anzubindende Standorte mit Adressangabe" umfasst die 15 Standorte im Gebietslos2, die adressgenau bezeichnet sind und für die ein Neuanschluss an die WAN-Anbindung grundsätzlich vorgesehen ist. Die Standortkategorie 2" optional anzubindende Standorte ohne Adressangabe" umfasst den 1 Standort im Gebietslos 2, der lediglich ortsgenau und nicht adressgenau bezeichnet ist und unter die "Option 1" fällt, d.h. für den die von der Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional vom Auftraggeber beauftragt werden kann. Die Standortkategorie 3 "optional anzubindende Zusatzstandorte" umfasst 7 weitere (Bestands-)Standorte im Gebietslos2, die adressgenau bezeichnet sind unter die "Option 2" fallen, d.h. für die ein Neuanschluss an einen Koppelpunkt bzw. die Bereitstellung einer neuen WAN-Anbindung optional vom Auftraggeber beauftragt werden kann.

Hinsichtlich der Koppelpunkte ist zu beachten, dass die Anbindung des jeweiligen Standortes nur über einen, der im Preisblatt zu Los 2 für den jeweiligen Standort zur „Wahl“ gestellten Koppelpunkte sowie Redundanzkoppelpunkt erfolgen muss. Der jeweils zur Wahl stehende Redundanz-Koppelpunkt muss ungleich dem ersten Koppelpunkt je Standort sein. Unter Koppelpunkten werden die Standorte verstanden, die den Übergabepunkt in das MPLS-Backbone-Netz der Autobahn GmbH bilden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

1) Option 1: Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarung zu Los2 auch für 1 Standort der Kategorie 2 "optional anzubindende Standorte ohne Adressangabe", für die bisher nur der jeweilige Ort, nicht jedoch die vollständige Adresse im Preisblatt zu Los2 benannt ist, die von der Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional abzurufen, sobald die vollständige Adresse des Standortes vorliegt.

Möchte der Auftraggeber von der Option 1 für das Gebietslos 2 Gebrauch machen, hat er dies dem Auftragnehmer gegenüber rechtzeitig mitzuteilen und einen entsprechenden Einzelauftrag nach dem in der Leistungsbeschreibung sowie der Rahmenvereinbarung beschriebenen Abrufverfahren zu erteilen. Die vollständige Adresse wird dem Auftragnehmer spätestens mit dem Einzelabruf durch den Auftraggeber mitgeteilt. Im Falle eines Einzelabrufs von optionalen Leistungen für Standorte der Kategorie 2 wird der Auftraggeber den jeweiligen Auftragnehmer auffordern, sein Angebot bezüglich der konkreten Leistungen zu vervollständigen und in diesem Rahmen die Preise anzugeben. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Angemessenheit ihm aufgegebener Preise für die Realisierung optionaler Leistungen vor. Er unterliegt keiner Zuschlagsverpflichtung.

Die Leistungsanforderungen für den Neuanschluss der WAN-Anbindung dieser Standorte ergeben sich auch für diese optionalen Leistungen aus Kapitel 3.1 ff. der Vergabeunterlagen sowie aus dem Preisblatt zu Los 2 für Option 1.

.

2) Option 2: Darüber hinaus besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarung zu Los2 für 7 weitere Bestandstandorte der Standortkategorie 3 "optional anzubindende Zusatzstandorte", die adressgenau im Preisblatt zu Los2 benannt sind, die von der jeweiligen Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional abzurufen, sobald die Notwendigkeit eines Neuanschlusses für diese Zusatzstandorte festgestellt wird.

Möchte der Auftraggeber von der Option 2 für ein Gebietslos Gebrauch machen, hat er dies dem jeweiligen Auftragnehmer gegenüber rechtzeitig mitzuteilen und diesem unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten der Standorte eine angemessene Frist für die Umsetzung zu setzen. Die entsprechende Einzelbeauftragung erfolgt im Übrigen gemäß nach dem in der Leistungsbeschreibung sowie der Rahmenvereinbarung beschriebenen Abrufverfahren. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Angemessenheit ihm aufgegebener Preise für die Realisierung optionaler Leistungen vor. Er unterliegt keiner Zuschlagsverpflichtung.

Die Leistungsanforderungen für den Neuanschluss der WAN-Anbindung dieser Standorte der Kategorie 3 ergeben sich auch für diese optionalen Leistungen aus Kapitel 3.1 ff. der Vergabeunterlagen. Weitere Angaben zu den Anschlussanforderungen etc. sind dem Preisblatt zu Los2 zur Standortkategorie 3 „Zusatzstandorte“ zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, beim Einzelabruf nur geringere Bandbreiten abzurufen und zu beauftragen.

Im Falle eines Einzelabrufs von optionalen Leistungen für Standorte der Kategorie 3 wird der Auftraggeber den jeweiligen Auftragnehmer auffordern, sein Angebot bezüglich der konkreten Leistungen zu vervollständigen und in diesem Rahmen die Preise anzugeben.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 3
II.2.1)
Bezeichnung von Los 3

Gebietslos "Region West"

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Datendienste (72300000)

Datennetzunterstützung (72315100)

Computernetze (72700000)

Ethernet-Netz (32415000)

II.2.3)
Erfüllungsort

NORDRHEIN-WESTFALEN (DEA)

RHEINLAND-PFALZ (DEB)

HESSEN (DE7)

Saarland (DEC0)

Region "West" umfasst Standorte der Autobahn GmbH des Bundes in: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit Los 3 wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über Leistungen zur WAN-Anbindung von Standorten der Autobahn GmbH des Bundes an Koppelpunkte des bundesweiten WAN-Backbone über sog. Ethernet-Verbindungen (Layer-2) inkl. ergänzender Services in der Region "West" vergeben.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber WAN-Verbindungen zwischen einem Standort und einem Koppelpunkt sowie eine redundante Wegführung (Knoten- und Kantendisjunkte Redundanz) zu einem weiteren Koppelpunkt als Mietleistung zur Verfügung zu stellen sowie ergänzende Serviceleistungen vorzuhalten. Die WAN-Verbindungen dürfen ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen. Die Realisierung dieser Verbindungen über das Internet via Virtual Private Network (VPN) ist ausgeschlossen. Die Standorte, die mit den jeweiligen Koppelpunkten sowie redundanten Koppelpunkten zu verbinden sind, können dem Preisblatt zu Los 3 entnommen werden.

Die Standorte sind in drei Kategorien unterteilt. Die Standortkategorie 1 "anzubindende Standorte mit Adressangabe" umfasst die 25 Standorte im Gebietslos3, die adressgenau bezeichnet sind und für die ein Neuanschluss an die WAN-Anbindung grundsätzlich vorgesehen ist. Die Standortkategorie 2 "optional anzubindende Standorte ohne Adressangabe" umfasst den 1 Standort im Gebietslos3, der lediglich ortsgenau und nicht adressgenau bezeichnet ist und unter die "Option 1" fällt, d.h. für den die von der Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional vom Auftraggeber beauftragt werden kann. Die Standortkategorie 3 "optional anzubindende Zusatzstandorte" umfasst 5 weitere (Bestands-)Standorte im Gebietslos3, die adressgenau bezeichnet sind unter die "Option 2" fallen, d.h. für die ein Neuanschluss an einen Koppelpunkt bzw. die Bereitstellung einer neuen WAN-Anbindung optional vom Auftraggeber beauftragt werden kann.

Hinsichtlich der Koppelpunkte ist zu beachten, dass die Anbindung des jeweiligen Standortes nur über einen, der im Preisblatt zu Los 3 für den jeweiligen Standort zur „Wahl“ gestellten Koppelpunkte sowie Redundanzkoppelpunkt erfolgen muss. Der jeweils zur Wahl stehende Redundanz-Koppelpunkt muss ungleich dem ersten Koppelpunkt je Standort sein. Unter Koppelpunkten werden die Standorte verstanden, die den Übergabepunkt in das MPLS-Backbone-Netz der Autobahn GmbH bilden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

1) Option 1: Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarung zu Los 3 auch für 1 Standort der Kategorie 2 "optional anzubindende Standorte ohne Adressangabe", für die bisher nur der jeweilige Ort, nicht jedoch die vollständige Adresse im Preisblatt zu Los 3 benannt ist, die von der Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional abzurufen, sobald die vollständige Adresse des Standortes vorliegt.

Möchte der Auftraggeber von der Option 1 für das Gebietslos 3 Gebrauch machen, hat er dies dem Auftragnehmer gegenüber rechtzeitig mitzuteilen und einen entsprechenden Einzelauftrag nach dem in der Leistungsbeschreibung sowie der Rahmenvereinbarung beschriebenen Abrufverfahren zu erteilen. Die vollständige Adresse wird dem Auftragnehmer spätestens mit dem Einzelabruf durch den Auftraggeber mitgeteilt. Im Falle eines Einzelabrufs von optionalen Leistungen für Standorte der Kategorie 2 wird der Auftraggeber den jeweiligen Auftragnehmer auffordern, sein Angebot bezüglich der konkreten Leistungen zu vervollständigen und in diesem Rahmen die Preise anzugeben. Die Leistungsanforderungen für den Neuanschluss der WAN-Anbindung dieser Standorte ergeben sich auch für diese optionalen Leistungen aus Kapitel 3.1 ff. der Vergabeunterlagen sowie aus dem Preisblatt zu Los 3 für Option 1.

.

2) Option 2: Darüber hinaus besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarungzu Los 3 für 5 weitere Bestandstandorte der Standortkategorie 3 "optional anzubindende Zusatzstandorte",die adressgenau im Preisblatt zu Los 3 benannt sind, die von der jeweiligen Rahmenvereinbarung umfassten Anbindungs- und Serviceleistungen optional abzurufen, sobald die Notwendigkeit eines Neuanschlusses für diese Zusatzstandorte festgestellt wird.

Möchte der Auftraggeber von der Option 2 für ein Gebietslos Gebrauch machen, hat er dies dem jeweiligen Auftragnehmer gegenüber rechtzeitig mitzuteilen und diesem unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten der Standorte eine angemessene Frist für die Umsetzung zu setzen. Die entsprechende Einzelbeauftragung erfolgt im Übrigen gemäß nach dem in der Leistungsbeschreibung sowie der Rahmenvereinbarung beschriebenen Abrufverfahren. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Angemessenheit ihm aufgegebener Preise für die Realisierung optionaler Leistungen vor. Er unterliegt keiner Zuschlagsverpflichtung.

Die Leistungsanforderungen für den Neuanschluss der WAN-Anbindung dieser Standorte der Kategorie 3 ergeben sich auch für diese optionalen Leistungen aus Kapitel 3.1 ff. der Vergabeunterlagen. Weitere Angabenzu den Anschlussanforderungen etc. sind dem Preisblatt zu Los 3 zur Standortkategorie 3 „Zusatzstandorte“ zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, beim Einzelabruf nur geringere Bandbreiten abzurufen und zu beauftragen.

Im Falle eines Einzelabrufs von optionalen Leistungen für Standorte der Kategorie 3 wird der Auftraggeber den jeweiligen Auftragnehmer auffordern, sein Angebot bezüglich der konkreten Leistungen zu vervollständigen und in diesem Rahmen die Preise anzugeben.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) je Los vollständig vorzulegen:

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Nachweise für Los 1, Los 2 bzw. Los 3:

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https ://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).

Hierfür ist das Formblatt F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

.

2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt.

Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.

Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

.

3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer

Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer mit dem Angebot vorzulegen. Der Handelsregisterauszuges oder alternative Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.

• Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

• Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

• Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) je Los vollständig vorzulegen:

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1. EK 3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

Hinweis: Die entsprechenden Versicherungsnachweise sind (spätestens) zum Vertragsbeginn vorzulegen. Eignungsverleihende Unternehmen haben den geforderten

Versicherungsschutz ebenfalls unter Verwendung von Formblatt F-3.1 vollständig nachzuweisen bzw. sich zur Gestellung der geforderten Versicherung im

Auftragsfall zu verpflichten.

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2. EK 3.2: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) bezogen auf die für die Ausschreibung maßgeblichen Leistungsbereiche (Einrichtung/Bereitstellung von WAN-Anbindungen für Unternehmenskunden sowie Übernahme von Services wie Support via Ticketsystem und Reportings s. Kapitel 3.1, 3.1.1 und 3.1.5 der Leistungsbeschreibung) im Mittel mindestens 4 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen. Hierfür ist das Formblatt F-3.2 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

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Für alle Lose (Los 1, Los 2 und Los 3) gelten jeweils folgende Mindestanforderungen:

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Mindestanforderungen zu EK 3.1.:

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- für Personen- und Sachschäden mindestens 500.000,00 Euro pauschal je Schadensfall, einfach maximiert,

- für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal je Schadensfall, einfach maximiert

.

Mindestanforderungen zu EK 3.2.:

Die projektspezifischen Umsatzerlöse müssen im Mittel der drei Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 mindestens 4 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.

Hinweis1:

Bewirbt sich ein Bieter auf mehr als ein Los, so beträgt der entsprechend nachzuweisende Mindestumsatz jeweils die Summe der für die einzelnen Lose nachzuweisenden Mindestumsätze: d.h. bewirbt sich ein Bieter auf zwei [bzw. drei] Gebietslose, so beträgt der entsprechend nachzuweisende Mindestumsatz 8 Mio. [bzw. 12 Mio.] EUR netto pro Geschäftsjahr.

Im Falle von Bietergemeinschaften und im Falle des Einsatzes von eignungsverleihenden Nachunternehmen werden unternehmensbezogen nachgewiesene Umsätze aus den jeweiligen Leistungsbereichen (Einrichtung/Bereitstellung von WAN-Anbindungen; Services) zur Erreichung des jeweils geforderten Mindestumsatze saddiert.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) je Los vollständig vorzulegen:

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Los 1, Los 2 bzw. Los 3:

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1. EK 4.1: Abgabe einer Eigenerklärung, dass

- die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 für das Unternehmen vorhanden ist oder ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem besteht, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001 dargestellt sein muss.

Das entsprechende gültige Zertifikat ist mit dem Angebot vorzulegen. Der Nachweis ist von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zu erbringen.

Hierfür ist das Formblatt F4.1 zu verwenden und die Zertifikate sowie ggf. Nachweise der Gleichwertigkeit sind beizufügen.

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2. EK 4.2: Abgabe einer Eigenerklärung des/r Bieters/ Bietergemeinschaft/eignungsverleihenden Unternehmens über das Vorliegen geeigneter Referenzen über in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Projektbeginn ab 2015), die mit dem zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind (siehe Mindestanforderungen). Anzugeben sind:

- Kurztitel des Referenzprojektes

- Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit (Hinweis: sofern ein Auftraggeber nicht genannt werden darf, ist ausnahmsweise eine sachlich einschlägige Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung des Auftraggebers zulässig. Die Vergabestelle geht allerdings davon aus, dass Unternehmen nicht dem Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO unterliegen und daher genannt werden dürfen; vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO)

- Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Erläuterung der Vergleichbarkeit

- Angabe Leistungsbereiche

- Leistungszeitraum.

Hierfür ist das Formblatt F4.2 zu verwenden.

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3. EK 4.3: Abgabe einer Eigenerklärung des/r Bieters/Bietergemeinschaft/eignungsverleihenden Unternehmens über die Anzahl an fachlichen Mitarbeitern der Geschäftsjahre 2018 und 2019 mit Expertise in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen und bestimmten Personalkategorien (siehe Mindestanforderungen).

Hierfür ist das Formblatt F4.3 zu verwenden.

Für alle Lose (Los 1, Los 2 und Los 3) gelten jeweils folgende Mindestanforderungen:

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Mindestanforderungen zu EK 4.1:

Die Abgabe der Eigenerklärung nach Formblatt 4.1 ist eine Mindestanforderung.

Alle vorgelegten Zertifikate müssen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig und für das den Nachweis führende Unternehmen zumindest mit ausgestellt sein.

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Mindestanforderungen zu EK 4.2:

Referenzen sind mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn sie mindestens die folgenden Leistungsbereiche abdecken:

a) Einrichtung von WAN-Anbindungen für kommerzielle Kunden an mindestens 5 Standorten mit je Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s sowie dauerhafte Bereitstellung der Leitungen;

b) Service Desk, Support via Ticketsystem und Reportings für kommerzielle Kunden mit mindestens 5 Standorten.

Jeder aufgeführte Leistungsbereich a) und b) muss jeweils durch mindestens drei Referenzen abgedeckt sein. Dabei kann der Bieter mit Vorlage einer einzigen Referenz beide Leistungsbereiche abdecken. Es ist aber auch möglich, dass die Referenzanforderungen durch Vorlage von mehreren "Teil-"Referenzen erfüllt werden, sofern eine Referenz nur einen der beiden Leistungsbereiche abdeckt. In diesem Fall können die einzelnen"Teilreferenzen" entweder aus dem selben Bieter-Unternehmen oder aus weiteren Mitgliedsunternehmern einer Bietergemeinschaft oder von eignungsverleihenden Nachunternehmen stammen. Im Ergebnis muss jeder Leistungsbereich abgedeckt sein.

Angesichts der Mehrzahl von Standorten in einem Gebietslos ist die erworbene Kompetenz allerdings in Leistungsbereich b) anhand einer Referenz bei einem Auftraggeber mit mindestens 5 Standorten nachzuweisen.

Weitere Mindestanforderungen an die Referenzen: Die Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen.

- Bei Referenzen zu Leistungsbereich a) muss die Einrichtung der WAN-Anbindungen bei der Abgabe des Angebotes abgeschlossen sein.

- Bei Referenzen zu Leistungsbereich b) müssen die Serviceleistungen über mindestens 6 Monate durchgeführt worden sein. Hinweis: Bewirbt sich ein Bieter auf mehr als ein Los, d.h. auf 2 [bzw. 3 Lose], so sind für den Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen anzugeben, die in beiden Leistungsbereichen mindestens 10 Standorte (im Fall von zwei Losen) bzw. mindestens 15 Standorte (im Fall von drei Losen) umfassen.

.

Mindestanforderungen zu EK 4.3:

Es müssen folgende Mindestzahlen (in Vollzeitäquivalenten) erreicht werden:

- 2 aktuell zertifizierte Mitarbeiter mit der Qualifikation CCIE WAN

- 6 Techniker Kompetenzteam zur Anbindung WAN Vor Ort

- 4 Service Desk Mitarbeiter

Anzahl an fachlichen Mitarbeitern der Geschäftsjahre 2018 und 2019 mit Expertise in den folgenden Leistungsbereichen (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 3.1 ff.).

Die Einzelheiten zu den jeweiligen Leistungsanforderungen sind der Leistungsbeschreibung (Kapitel 3.1 ff) zu entnehmen.

Hinweis: Bewirbt sich ein Bieter auf mehr als ein Los, d.h. auf 2 [bzw. 3] Gebietslose, so sind für den Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die folgenden Mindestanzahlen an fachlichen Mitarbeitern der genannten Qualifikation nachzuweisen:

- 3 [bzw. 4] aktuell zertifizierte Mitarbeiter mit der Qualifikation CCIE WAN

- 8 [bzw. 10] Techniker Kompetenzteam zur Anbindung WAN vor Ort sowie

- 4 [bzw. 4] Service Desk Mitarbeiter.

Hinweis: Im Fall von Bieter-/Bewerbergemeinschaften und im Fall des Einsatzes von eignungsverleihenden Nachunternehmern werden unternehmensbezogen nachgewiesene Mitarbeiterkapazitäten zur Erreichung der geforderten Mindestanzahlen addiert.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.05.2020

16:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

07.08.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.05.2020

16:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.

.

2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.

Ausnahmsweise ist der Zugriff auf bestimmte Teile der Vergabeunterlagen (Preisblätter) insofern beschränkt, als dass der Auftraggeber einzelne Dokumente als schutzwürdig beurteilt und zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen diese den Bietern nur nach vorheriger Abgabe einer entsprechenden Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung stellt (vgl. Anlage-AA „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes", sowie die "Verschwiegenheitserklärung"). Hierfür ist ausnahmsweise eine vorherige Registrierung der Bieter erforderlich. Der AG wird diesen Umstand bei der Bemessung der Angebotsfrist angemessen berücksichtigen.

.

3) Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 13.05.2020 zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.

.

4) Im Falle der Eignungsleihe haben Unterauftragnehmer auch eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Formblatt F-1) sowie die beabsichtigten Leistungsanteile im Verzeichnis der benannten Unternehmen (F-UA) abzugeben.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.

.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.05.2020



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

04.05.2020


06.05.2020




30.03.2020


02.04.2020




20.02.2020


21.02.2020




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