Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatzmunition Kal. 9x19
332-2019-0425
Munition (35330000)
Lieferauftrag
Einsatzmunition Kal. 9 x 19 (Polizeigeschoss)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Ca. 70 bundesweite Bedarfsträger
Mindestbestellmenge: 500.000 Stück;
geschätzte Bestellmenge: 2.000.000 Stück;
Maximalbestellmenge: 2.200.000 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit
von 36 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung
um 12 Monate
Preis
02.03.2020
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.01.2020
11:00
- Deutsch (DE)
28.02.2020
15.01.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/e
spd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de. Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den Link
http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens ....
Tage vor Angebotsfristende gestellt werden.
Spätere Bieteranfragen können
unberücksichtigt bleiben.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
11.12.2019